
Vorderlader
Vorderlader
Braucht man eigentlich für einen Vorderlader auch ne Ausfuhrgenehmigung bzw Einfuhrgenehmigung 

- Charles
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Re: Vorderlader
Ja. Leider...
- Maggo
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Re: Vorderlader
Charles hat geschrieben:Ja. Leider...
Das ist zu pauschal.
Vorderlader mit Perkussionszündung benötigen eine Einfuhrgenemigung.Pistolen mit Perkussion sind WBK Pflichtig,Gewehre mit Perkussion und Drall sind Kat. C Waffen alle anderen mit Glatten Lauf Kat. D.
Allen anderen wie Luntenschloss,Steinschloss oder Radschloss benötigen keine Einfuhrgenemigung und unterliegen dem §45 Waffg und gelten als Minderwirksam.
Es würde sich lohnen noch etwas zu warten,beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Novelle 2010) werden auch Waffen mit Perkussionszündung egal ob Pistole oder Gewehr frei und unterliegen dem §45 Waffg.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 

- Charles
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Re: Vorderlader
Ich mußte pauschal antworten, da er eine pauschale Frage gestellt hat.
Aber trotzdem danke schön für Deine ausführliche Antwort, das nützt sicherlich nicht wenige Leute, die eine Vorderladerwaffe nach Österreich importieren wollen.
Charles

Aber trotzdem danke schön für Deine ausführliche Antwort, das nützt sicherlich nicht wenige Leute, die eine Vorderladerwaffe nach Österreich importieren wollen.
Charles