Initiative "In der Kürze liegt die Würze"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
eXistenZ
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2424
Registriert: So 9. Mai 2010, 16:32

Initiative "In der Kürze liegt die Würze"

Beitrag von eXistenZ » Di 3. Jan 2012, 18:10

Büchse
Mindestgesamtlänge: (über) 60 cm

Flinte
Mindestgesamtlänge: (über) 90 cm
Mindestlauflänge: (über) 45 cm

Unter 60 cm gilt eine Büchse als Faustfeuerwaffe. :headslap:

Fullsize-FFW sind überlicherweise (erheblich) kleiner als 30 cm.
Eine Glock 17 ist zB. kleiner als 19 cm.

Wäre sonst noch jemand daran interessiert diesen "Größenwahnsinn" zu stoppen?

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Initiative "In der Kürze liegt die Würze"

Beitrag von Stickhead » Mi 4. Jan 2012, 09:02

Diese Längenabgrenzung von 60 cm kommt, soweit ich weiß, daher, dass früher versucht wurde, vor dem Gesetz, aus einer Pistole/einem Revolver eine Büchse zu machen, indem man den Lauf der Waffe auf über 30 cm Lauflänge verlängerte.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Antworten