ich weiß ich weiß, kein Waffenrechtliches Thema, aber ich hoffe, dass es hier trotzdem jemanden gibt, der sich da auskennt und vielleicht sogar rechtlich bewandert ist.
Ich wohne in Wien in einer Genossenschaftswohnung in einer Anlage mit 24 Parteien. Wir haben einen (Not)Kamin in jeder Wohnung.
Da ja kürzlich das Problem mit der Fernwärme in Salzburg groß in den Medien war, gestern der Tag war, an dem am meisten Gas in Österreich seit jeher verbraucht wurde, und Russland das Gas wieder mal um 30% gedrosselt hat (wir haben eine dezentrale Gasheizanlage für Heizen und Warmwasser) habe ich mir überlegt, für den Notfall, falls unsere Gasanlage mal ausfällt (kein Gas oder kein Strom mehr kommt) einen Schwedenofen in die Wohnung zu stellen.
Aber wie sieht das rechtlich aus? Ich möchte ihn nicht benutzen, sondern nur betriebsbereit aufbauen. Denn was bringt mir ein Notkamin, wenn er im Notfall nicht vorhanden oder einsatzbereit ist. Muss der trotzdem von einem Rauchfangkehrer abgenommen werden, und brauche ich eine Erlaubnis der Genossenschaft? Dürfen die das ablehnen? Müssen die anderen Mieter damit einverstanden sein, und muss der Rauchfang regelmäßig gekehrt werden? Macht es dabei einen Unterschied ob ich ihn tatsächlich benutze, oder ist das so nach dem Motto, wenn ich ihn nutzen könnte zählt es genau so viel, wie wenn ich ihn nutze?
Möchte da jetzt nicht unbedingt bei der Genossenschaft anfragen, … ihr wisst schon, wer viel fragt läuft viel irr … und wenn sie mal nein sagen, kann ich nimmer sagen, das habe ich ja ned gewusst

Danke