3. Abschnitt
Waffen der Kategorie A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial)
Verbotene Waffen
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1.
von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
2.
von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
3.
von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
4.
von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
5.
von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;
6.
der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.
ZITAT
Gewehrscheinwerfer, das sind eigentlich die grossen Infrarotscheinwerfer die bei den im WKII üblichen Nachtsichgeräten mit in Verwendung waren um die Sicht zu verbessern, und genau diese waren vom Gesetzgeber auch gemeint mit dem "Gewehrscheinwerfer" Verbot, um die Verwendung von Nachtsichtgeräten und IR Scheinwerfern die nach dem Krieg den Weg in die Bevölkerung und da vor allem zu den Wilderern gefunden haben zu unterbinden. Dummerweise wurde der Passus in jedes neue Waffengesetz unverändert übernommen und heutzutage weiss das natürlich keiner mehr was damit WIRKLICH gemeint war.
Und jetzt meint (fast?) jeder: Taschenlampe auf Langwaffe: NO GO! (Auf Kurzwaffen ist es ja wiederum erlaubt, und Laser sind auf Kurz und Langwaffen erlaubt) Dabei war das vom Gesetzgeber niemals so beabsichtigt ursprünglich.
Schwammige gschicht
grüsse
Wer braucht schon eine Lampe auf seiner Langwaffe?
Re: Wer braucht schon eine Lampe auf seiner Langwaffe?
R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
Glock34 Gen4 M.O.S. / Glock19X / CZ75 SP-01 Shadow Boa Gold / Glock 44 / AUG ZA3 9mm / .45 ACP RBF Match-King / Glock 21 .45 ACP / S&W .460 Magnum
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- Charles
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Re: Wer braucht schon eine Lampe auf seiner Langwaffe?
markuskn hat geschrieben:War da nicht was?
Dachte Kal. 4 darf man ned selbst laden ?rubylaser694 hat geschrieben:Maggo hat geschrieben:Ein Arbeitskollege hat mich mit einer Frage konfrontiert die nicht ganz uninteressant wäre.
In seiner Schützenkompanie haben sie sich eine Salutkanone selbst gebaut die Kal 4 Knallpatronen aufnimmt,natürlich vom Beschussamt abgenommen.![]()
Nun kommt die Frage auf ob man auch die Kal 4 Hülsen selbst laden könnte.
Das Problem wird dies sein: Zünder sind höchstwarscheindlich nicht verfügbar,Die Aluhülsen sind denkbar ungeeignet zu selbst laden.
Da Kal 4 auch ein (auch wenn kein gängiges Schrotkaliber) Kaliber wo es Messinghülsen gibt,sind solche Hülsen in Europa überhaupt verfügbar?
![]()
Da Kaliber 4 Signalmunition unter das Pyrotechnikgesetz (Pyrotechnische Munition, Kat.P1) fallen ist das Selberherstellen oder Verändern der Munition verboten!
Kategorie P1, PyroG2010
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10030.html
http://m.bmf.gv.at/Zoll/Informationenfr ... _start.htmSonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 ab einem Alter von 18 Jahren.
Darunter fallen beispielsweise Anzündschnüre, -lichter und -litzen, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (Berg- und Seenotsignalmittel, Signalstifte mit Munition, Munition von Leuchtpistolen, Rauchsignale, alpine Notsignalmittel, Hand-, Warn-, Bengal- und Magnesiumfackeln), Rauch- und Nebelerzeuger, pyrotechnische Gegenstände für die Schädlingsbekämpfung in der Land- und Forstwirtschaft, Gurtenstraffer, Airbags und Stromkreisunterbrecher.
Zum Herstellen benötigt man eine Gewerbeberechtigung für das!Nichtgewerbliche Herstellung und Delaborierung
§ 35. Das Herstellen und Delaborieren von pyrotechnischen Gegenständen und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung ist verboten.
Aaaaaaah, so ist das, danke für die Info!
Na dann lasse ich die Finger davon, will mich ja nicht strafbar machen bzw. meine Zuverlässigkeit in Frage stellen
Die Hülsen alleine wären natürlich legal!
http://www.neuman.at/fliesspressteile/p ... index.html
Re: Wer braucht schon eine Lampe auf seiner Langwaffe?
http://www.youtube.com/watch?v=qS4u67UpnEY
http://www.youtube.com/watch?v=ElmlIyOtf1Q
http://www.youtube.com/watch?v=AHfzdQ8H ... re=related

da gibts a bisl was
http://www.claygame.co.uk/
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R97, 6mmBR, 6.5x55, 7,5x54, 7.62x54, 2x 8x57, .308 Win, .338 LM, .416 Rigby, .450 Marlin, 2x 12-76,
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