Mal kurz zur Situation: Ich besitze eine Glock 22 (Gen 3) im Kaliber .40 S&W. Diese war "damals" meine erste Waffe, weshalb es für mich derzeit nicht in Frage kommt mich von dieser zu trennen. Zum günstigen trainieren und ggf. IPSC Production schießen hätte ich gerne ein Wechselsystem im Kaliber 9mm Para. Da auf meiner 22er auch eine Visierung drauf ist die nicht den Production Richtlinien entspricht, und womöglich der Trefferpunkt zwischen .40er und 9mm unterschiedlich ist möchte ich nicht nur den Lauf tauschen.
Da, nach einem first look im Internet, die Wechselsysteme (Schlitten inkl. Innenleben+Lauf) gleich, oder mehr, kosten wie eine gebrauchte Glock 17 stellt sich mir die Frage ob es bei uns rechtlich auch möglich wäre den "Oberteil" einer Glock 17 zu erwerben und als Wechselsystem auf die bestehende Glock eintragen zu lassen?
Hauptaspekte sind:
1.) Mangelnde WBK Plätze
2.) Verwendbarkeit des jetztigen Griffstücks (mildes tuning usw.)
3.) Unterschiedliche Kaliber+Visierungen
Eure Meinungen/Erfahrungen dazu?
Ggf. falls jemand was passendes abzugeben hat auch gleich Angebote
