Nun meine Frage: Gehört ein Revolver mit einer Gesamtlänge von 62cm zu Kategorie B oder C?
Ab welche Gesamtlänge wird eine Faustfeuerwaffe zum Gewehr?
Ich habe natürlich ins Waffengesetz geblättert, aber nichts gefunden...

Mr. Find Nix
Faustfeuerwaffen
§ 3.
Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse
durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die
eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
Maggo hat geschrieben:Eine Mindestlänge von 60 cm (0,6m,600mm) ist grfragt.
Somit müssen z.B Revolvergewehre min. 60 cm Haben.
Maggo hat geschrieben: Alles Darüber Kat. C
WaffG1996 hat geschrieben:Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen,
die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss
verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.
Ja, solange nicht halbautomatisch und keine Repetierflinte.
Stickhead hat geschrieben:Meine Meinung:
Das kommt drauf an, ob Single- oder Doubleaction.
Bei Doubleaction-Revolver gilt meines Erachtens folgendes:WaffG1996 hat geschrieben:Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen,
die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss
verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.
Somit wäre ein Doubleaction-Revolver eine Waffe der Kategorie B.
Da dies bei Singleaction-Revolvern nicht der Fall ist, würde ich diese unter Kategorie C einstufen.
Was beim Revolver nicht der Fall ist. Der Revolver lädt nicht die nächste Patrone selbsttätig, sondern der Schütze durch Spannen des Hahns und/oder durch das erneute Ziehen des Abzuges.wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt
eXistenZ hat geschrieben:Wenn das Revolversystem tatsächlich nicht als HA und nicht als Repetierer gilt wäre übrigens eine 12 ga Revolverflinte eine Kat. D Waffe. (Die Auswahl an solchen Waffen scheint allerdings sehr bescheiden zu sein)
gewo hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Wenn das Revolversystem tatsächlich nicht als HA und nicht als Repetierer gilt wäre übrigens eine 12 ga Revolverflinte eine Kat. D Waffe. (Die Auswahl an solchen Waffen scheint allerdings sehr bescheiden zu sein)
hallo
eher A, oder?
denn wenn unter 90cm dann nicht D sondern A
lg
g
sandman hat geschrieben:Revolver Flinte (über 90cm/60cm Lauf): Kat B