Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chris34G4
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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von chris34G4 » Di 12. Mär 2013, 15:25

Floody hat geschrieben:
gogomobue hat geschrieben:wenn der beamte sagt das seiner meinung nach gefahr im verzug is, bum bum weg, wurscht was im gesetz steht, es wird keine behörde die verantwotung übernehmen und dir die puffn lassn


Vielleicht wenn man sie dabei hat, ja, aber Gefahr im Verzug bezieht sich aber nur auf die aktuelle Situation. Für alles andere gilt § 8. (5) bzw. § 12. (1).

Falls du andere belegbare Argumente (siehe den großen Hinweis auf die Forenregeln oben) hast, dann bitte.


Kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen dass wenn ich betrunken mit dem Auto aufgehalten werde, mir ein Waffenverbot verhängt wird.
Wahrscheinlich schauts anderes aus wenn ich besoffen vom Stand mit 5 Waffen unterwegs bin aber naja....
.

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pointi2009
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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von pointi2009 » Di 12. Mär 2013, 15:46

es gibts nur im JagdG. wenn mehrfach betrunken erwischt wirst, ist das ein Grund für Jagdkartenentzug.
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courage to change the things I can,
and wisdom to know the difference."

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Stickhead
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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von Stickhead » Di 12. Mär 2013, 15:54

Lests euch einfach nochmal gründlich die vorher zitierten Gesetzesstellen durch. Alles andere wäre nicht gesetzeskonform.

@pointi: Jagdkartenentzug bedeutet aber nicht, dass die Waffen einkassiert werden. Das betrifft lediglich die Jagdkarte. Auch bei der Entziehung der Waffenbesitzkarte/des Waffenpasses wird nur die Kategorie B (und allenfalls A) einkassiert. Für Kategorie C und D ist es nur notwendig, kein Waffenverbot zu haben.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von chris34G4 » Di 12. Mär 2013, 16:01

Wie schaut das Ganze bei einer Schlägerei aus? Kann ja mal vorkommen dass man in sowas verwickelt wird und eine Anzeige bekommt! (ich bin ein ganz Braver :) )

Auch ein Grund die WBK zu entziehen? erhöhtes aggressionspotential etc. ?
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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von gogomobue » Di 12. Mär 2013, 16:24

bei schuldspruch wirds (meiner meinung nach) net so gut ausschaun
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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von Floody » Di 12. Mär 2013, 16:46

Steht alles im § 8 WaffG 1996.

Lesen, tut es, es hilft.

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von chris34G4 » Di 12. Mär 2013, 16:55

Sorry, bin ned der Hellste, drum bin ich auch in einem Forum wo ich andere fragen kann und die mir dann alles erklären... :mrgreen:
(und soll jetzt nicht heißen dass alle die in einem Forum sind nicht die Hellsten sind :D )

Muss mir das WaffG 1996 mal gscheit durchlesen...
.

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von Floody » Di 12. Mär 2013, 17:09

§8 (3) Als nicht verläßlich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung
1.
wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden oder wegen Zuhälterei, Menschenhandels, Schlepperei oder Tierquälerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder

2.
wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels oder

3.
wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen oder

4.
wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung, sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist.

(4) Eine gemäß Abs. 3 maßgebliche Verurteilung liegt nicht vor, wenn sie bereits getilgt ist. Trotz einer nicht getilgten Verurteilung im Sinne des Abs. 3 kann ein Mensch verläßlich sein, wenn das Gericht vom Ausspruch der Strafe abgesehen hat (§ 12 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 - JGG, BGBl. Nr. 599); gleiches gilt, wenn das Gericht sich den Ausspruch der Strafe vorbehalten hat (§ 13 JGG) oder die Strafe - außer bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten - ganz oder teilweise bedingt nachgesehen hat, sofern kein nachträglicher Strafausspruch oder kein Widerruf der bedingten Strafnachsicht erfolgte.

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von chris34G4 » Di 12. Mär 2013, 17:26

Besten Dank!
.

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von Stickhead » Di 12. Mär 2013, 19:46

Am besten gleich vollständig lesen und zwar hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 19223.html
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von Hafidriver » Mi 13. Mär 2013, 11:45

gogomobue hat geschrieben:wenn er dich bessoffen mitm Auto erwischt schreibt er in seinen bericht das seiner meinung nach die zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, und legt die verantwortung in behördenhände wenn sie nichts tun müssen sie diese tragen wenn etwas passiert, also bum bum weg


Der scheint ja dann einer zu sein, der absoluter Gegner von Waffen in Nicht-staatlicher Hand ist, wenn er das jedesmal reinschreibt - egal ob begründet oder nicht! Kein angenehmer Zeitgenosse ...

Frage: Wieso ist das dann ein Bekannter von Dir? :?

Gruß vom Hafidriver

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von Stickhead » Mi 13. Mär 2013, 11:51

Zwischen Bekannter und Freund ist ein riesen Unterschied - einen Bekannten muss man garnicht mögen :mrgreen:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von gogomobue » Mi 13. Mär 2013, 15:43

Stickhead hat geschrieben:Zwischen Bekannter und Freund ist ein riesen Unterschied - einen Bekannten muss man garnicht mögen :mrgreen:


genau

man kann viele kennen ohne sie zu mögen

spezl von mir is jaga, bsoffn mitn auto im revier unterwegs gwesn, beim ausparkn nummerntofl aun an sta liegn losn, kiwara finds, wort auf eahrm, kiwara a pappn aughenkt, glonds gwehr aum rücksitz, JK, WBK, B,C,D waffen ollas weg :headslap:

2 jahre später mit anwalt alles wida da, Sauft nimma
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Re: Verlust der WBK nach z.B. Verlust der Zuverlässigkeit

Beitrag von trenck » Mi 13. Mär 2013, 19:18

slasher hat geschrieben:ihr wisst garnicht was die polizei alles weis!


Erzähl mal! :whistle:

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"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
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