hallo leute.
eine schnelle frage... die "Überprüfung der Verlässlichkeit" wird ja grundsätzlich alle 5 jahre durchgeführt... aber irgendwie wurde ich von der polizei darauf hingewiesen, dass der waffenführerschein eigentlich nur ein halbes jahr gilt ?!
ich hab jetzt erst das zweite jahr meine WPK... wurde aber schon 2 mal von der polizei überprüft... 1x standart... 1x änderung des hauptwohnsitzes.
meine frage ist jetzt:
- was ist wenn jetzt die 5 jahre ablaufen... muss ich dann selbstständig wieder den waffenführerschein machen ?
- oder werde ich vor ablauf wieder kontrolliert und dann aufgefordert den waffenführerschein neu zu machen ?
danke, amstein
Überprüfung der Verlässlichkeit
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit
Morgen
Normal hast alle 5 Jahre die Überprüfung wo Du nach der Kontrolle eine gewisse Frist hast um den Waffenführerschein zu machen aber das kannst ganz leicht umgehen in dem Du bei Bewerben von diversen Vereinen mitschiesst denn die Ergebnislisten gelten auch für 6 Monate und den meisten BH´s reichen 2 Listen für den laufenden Gebrauch der Schusswaffe. Damit könntest Du Dir den Waffenführerschein ersparen.
Gruß.Max
Normal hast alle 5 Jahre die Überprüfung wo Du nach der Kontrolle eine gewisse Frist hast um den Waffenführerschein zu machen aber das kannst ganz leicht umgehen in dem Du bei Bewerben von diversen Vereinen mitschiesst denn die Ergebnislisten gelten auch für 6 Monate und den meisten BH´s reichen 2 Listen für den laufenden Gebrauch der Schusswaffe. Damit könntest Du Dir den Waffenführerschein ersparen.
Gruß.Max
Niemals Gewalt, alles bereden. Aber auch ka Angst vor irgendwem ! ! !
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit
Ich glaub, die eigentliche Frage ist: "Muß man jetzt alle 6 Monate den Waffenführerschein machen?"
Antwort: Muß man nicht. Ist völlig normal, daß bei der Überprüfung kein gültiger Waffenführerschein vorhanden ist. Man kriegt bei der Überprüfung eine Frist von ein paar Wochen, innerhalb derer man ihn nachbringt. Im Endeffekt muß man ihn dann alle 5 Jahre machen - wenn man öfter Überprüfungen hat, dann eben öfter.
Antwort: Muß man nicht. Ist völlig normal, daß bei der Überprüfung kein gültiger Waffenführerschein vorhanden ist. Man kriegt bei der Überprüfung eine Frist von ein paar Wochen, innerhalb derer man ihn nachbringt. Im Endeffekt muß man ihn dann alle 5 Jahre machen - wenn man öfter Überprüfungen hat, dann eben öfter.
He who lives by the sword
Is shot
By him who does not.
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit
hakkikt hat geschrieben:Ist völlig normal, daß bei der Überprüfung kein gültiger Waffenführerschein vorhanden ist. Man kriegt bei der Überprüfung eine Frist von ein paar Wochen, innerhalb derer man ihn nachbringt. Im Endeffekt muß man ihn dann alle 5 Jahre machen - wenn man öfter Überprüfungen hat, dann eben öfter.
danke, genau das wollt ich wissen !
mfg amstein
Re: Überprüfung der Verlässlichkeit
6 Wochen Zeit - sonst bist die WBK-WP los...
"Gefällt Euch der Euro
, Ihr schafft das!"



Re: Überprüfung der Verlässlichkeit
1. nicht 6 sondern 8 Wochen und
2. immer erst nach der Überprüfung, wenn die Polizei/Behörde dazu auffordert.
2. immer erst nach der Überprüfung, wenn die Polizei/Behörde dazu auffordert.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz