schnelle frage... gibt es für eine einschüssige pistole wie zb. "Drulov PAV - 70" sonderregelungen oder ist die ganz normal B ?
danke, amstein
Einschüssige Pistole
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Counterstriker
- .50 BMG
- Beiträge: 706
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
- Wohnort: Donauföld
Re: Einschüssige Pistole
Ganz normal B
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.
Re: Einschüssige Pistole
Counterstriker hat geschrieben:Ganz normal B
So isses
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
Re: Einschüssige Pistole
Unbestreitbar.