auf meinem nagelneuen waffenpass (heute bekommen

ist die dauer der tätigkeit jetzt die dauer des dienstes (inkl hin-/rückreise ??) oder die dauer des "für die fa. tätig sein = dienstverhältnis ?
lg hellboy
Stickhead hat geschrieben:Für die Dauer des Dienstverhältnisses.
3. Beschränkungsvermerk gem. Abs. 4
Als die Dauer der Tätigkeit ist z.B. die Dauer der Ausübung des Berufes (etwa eines
Kassenbotens oder Taxilenkers) anzusehen. Wechselt eine solche Person ihren Beruf oder
wird die berufliche Tätigkeit eingestellt, so fällt dadurch die Befugnis zum Führen von
Schusswaffen der Kat. B weg, d.h. der Berechtigungsumfang des Waffenpasses reduziert
sich auf den einer Waffenbesitzkarte.
Ein solcher Vermerk könnte etwa lauten:
„Berechtigung zum Führen gilt für die Dauer der Beschäftigung als ........................................“
Beschränkungsvermerke im Sinne dieser Best
immung haben zur Folge, dass lediglich im
Falle der Änderung (Berufswechsel) oder der Einstellung
(Ruhestand) der im Vermerk
bezeichneten Tätigkeit die Berechtigung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B
automatisch wegfällt.
Ergänzend dazu wird angemerkt, dass eine Beschränkung auf konkrete Örtlichkeiten oder
Zeiträume
in § 21 Abs. 4 WaffG nicht vorgesehen
ist.
Bud Spencer hat geschrieben:Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen.![]()
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst
Hellboy hat geschrieben:Bud Spencer hat geschrieben:Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen.![]()
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst
dann werd ich wohl einen neuen pass brauchen .. darf dann die neue firma zahlen
Hellboy hat geschrieben:passd, danke euch
hab mittlerweile einen erlass gefunden wo drin steht dass zeit und ort nicht zulässig sind, also eh genau das oben beschriebene .. werd den betreffenden paragraphen ausdrucken und einfach nach möglichkeit immer mitführen oder am fahrzeug bereithaben
@bud: is eh klar, wenn ich eine waffe führe dann geb ich der polizei sowieso bescheid, sobald ich mit denen in kontakt komme. besser einmal mehr den wp herzeigen als in den lauf blicken ..