Verwahrung Waffe und Mun

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Chiricahua
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Chiricahua » Sa 5. Okt 2013, 09:59

Jahnj hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich empfehle aber ehrlich gesagt den teilnehmern bei meinen waffenfuehrerscheinkursen dringend von der moeglichkeit des geladen oder gar durchgeladenen zustandes der waffe bei der verwahrung zu hause abstand zu nehmen, wenn nicht andere wichtige gruende dafuer vorliegen.


Begruendung fuer diese Empfehlung?

Gegenargument: Oeffnungszeit fuer den Waffensafe ist bei mir realistischerweise ca. 10 Sekunden. Jede weitere notwendige Aktion verlaengert nur die Zeit bis die Waffe einsatzbereit ist. Da mir das Gesetz in AT im Gegensatz zu z.b. Deutschland explizit vorsieht dass die Waffe zwecks SV einsatzbereit verwahrt wird, warum sollte man letztlich seine Verteidigungs- und Ueberlebenschancen kuenstlich verschlechtern?

Empfiehlst du deinen Teilnehmern dies aus rechtlichen Gruenden bzw. um Probleme bei der Verwahrungskontrolle zu vermeiden?



Hallo Leute,

habe dieses Jahr meine WBK bekommen und kann zum Thema Selbstverteidigung nur soviel sagen, dass das bei der BH Linz-Land absolut KEIN positiver Grund war. Sowohl der Psychiater als auch die Beamten auf der BH haben auf das Argument "Selbstverteidigung" beinahe abwehrend reagiert und darauf verwiesen, dass bei diesen Bestimmungen von wegen Verwahrung du wahrscheinlich im Ernstfall lange tot bist, bevor du deine Waffe aus dem Tresor geholt hast. Der Psychiater hat schmunzelnd gemeint, dass Einbruchopfer eindeutig mehr Chancen haben heil davonzukommen, wenn sie gänzlich unbewaffnet sind. Das Argument der Selbstverteidigung ist KEIN ARGUMENT mehr bei der Behörde! Sie sagen, es geht dabei nur um ein subjektives Gefühl eine Waffe zuhause zu haben, sonst nichts.
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Bud Spencer

Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Bud Spencer » Sa 5. Okt 2013, 10:31

Chiricahua hat geschrieben:
Jahnj hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich empfehle aber ehrlich gesagt den teilnehmern bei meinen waffenfuehrerscheinkursen dringend von der moeglichkeit des geladen oder gar durchgeladenen zustandes der waffe bei der verwahrung zu hause abstand zu nehmen, wenn nicht andere wichtige gruende dafuer vorliegen.


Begruendung fuer diese Empfehlung?

Gegenargument: Oeffnungszeit fuer den Waffensafe ist bei mir realistischerweise ca. 10 Sekunden. Jede weitere notwendige Aktion verlaengert nur die Zeit bis die Waffe einsatzbereit ist. Da mir das Gesetz in AT im Gegensatz zu z.b. Deutschland explizit vorsieht dass die Waffe zwecks SV einsatzbereit verwahrt wird, warum sollte man letztlich seine Verteidigungs- und Ueberlebenschancen kuenstlich verschlechtern?

Empfiehlst du deinen Teilnehmern dies aus rechtlichen Gruenden bzw. um Probleme bei der Verwahrungskontrolle zu vermeiden?



Hallo Leute,

habe dieses Jahr meine WBK bekommen und kann zum Thema Selbstverteidigung nur soviel sagen, dass das bei der BH Linz-Land absolut KEIN positiver Grund war. Sowohl der Psychiater als auch die Beamten auf der BH haben auf das Argument "Selbstverteidigung" beinahe abwehrend reagiert und darauf verwiesen, dass bei diesen Bestimmungen von wegen Verwahrung du wahrscheinlich im Ernstfall lange tot bist, bevor du deine Waffe aus dem Tresor geholt hast. Der Psychiater hat schmunzelnd gemeint, dass Einbruchopfer eindeutig mehr Chancen haben heil davonzukommen, wenn sie gänzlich unbewaffnet sind. Das Argument der Selbstverteidigung ist KEIN ARGUMENT mehr bei der Behörde! Sie sagen, es geht dabei nur um ein subjektives Gefühl eine Waffe zuhause zu haben, sonst nichts.


Die sollen ins gesetz schauen! Selbstverteidigung ist der EINZIGE Grund der NICHT im ERMESSEN der Behörde liegt. (Mit Ausnahme der neuen erweiterungsregel alle 5 Jahre)
BTW: BH Steyr-Land; Selbstverteidigung-No problemo

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von dpool » Sa 5. Okt 2013, 12:15

Da geb ich Bud recht. Gesetz ist Gesetz und liegt nicht im Ermessensspielraum. Du wirst zwar stärker überprüft und hast mehrere Gespräche mit den Behörden aber wenn nichts gegen dich vorliegt können sie dir die Wbk nicht verweigern. Auch zum Thema Verwahrung hab ich mal bei der BH Nachgefragt und die haben gesagt das Waffe und Munition nicht getrennt gelagert werden muss. Muss nicht mal im Tresor verwahrt werden es würde auch ein sicher versperrbares Nachtkasterl reichen. Strenger sind die Gesetze bei unseren Nachbarn in Deutschland ---> Getrennte Lagerung, Safe mit Mindestanforderungen,...

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von rhodium » Sa 5. Okt 2013, 14:49

Also ich hab SV und sportschießen angegeben. (Hat in vlbg natürlich nichts genutzt)

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von bueri » Sa 5. Okt 2013, 15:46

Chiricahua hat geschrieben:Hallo Leute,

habe dieses Jahr meine WBK bekommen und kann zum Thema Selbstverteidigung nur soviel sagen, dass das bei der BH Linz-Land absolut KEIN positiver Grund war. Sowohl der Psychiater als auch die Beamten auf der BH haben auf das Argument "Selbstverteidigung" beinahe abwehrend reagiert und darauf verwiesen, dass bei diesen Bestimmungen von wegen Verwahrung du wahrscheinlich im Ernstfall lange tot bist, bevor du deine Waffe aus dem Tresor geholt hast. Der Psychiater hat schmunzelnd gemeint, dass Einbruchopfer eindeutig mehr Chancen haben heil davonzukommen, wenn sie gänzlich unbewaffnet sind. Das Argument der Selbstverteidigung ist KEIN ARGUMENT mehr bei der Behörde! Sie sagen, es geht dabei nur um ein subjektives Gefühl eine Waffe zuhause zu haben, sonst nichts.


Also das ist kompletter Schwachsinn, wenn du z.B. alleine lebst (d.h. ein unberechtigter Zugriff nicht möglich ist),
kann deine SV-Waffe, durchgeladen und entsichert neben dir liegen. Und du kannst damit den ganzen Tag auf deinem eingefriedeten Besitz herumlaufen
wie es dir gerade passt... Somit ist ein sofortiger Zugriff sichergestellt und eine eventuelle Bedrohung kann danach umgehend bekämpft werden.

Erst wenn du das Haus verlässt müssen die Waffen/Munition weggesperrt sein... (ebenfalls durchgeladen und entsichert, wenn es dir so gefällt...)
Legst du dich z.B. zur Nachtruhe nieder nimmst du dein OA-15 mit dem 40 Schuss E-LANDER MAG + einer in der Kammer und stellst es dir entsichert nebens Bett
und keiner kann dir was, den das ist dein Recht auf SV! Auch wenn das vielen nicht passt...

Jeder der dir das Gott gegebene Recht dein Leben zu verteidigen absprechen möchte, ist freundlich formuliert.... SICHER NICHT DEIN FREUND!
Wenn ich so einen Schmarn vom Hr. Psychiater lese, vergeht mir alles... :evil:

Bud Spencer

Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Bud Spencer » Sa 5. Okt 2013, 16:28

bueri hat geschrieben:
Jeder der dir das Gott gegebene Recht dein Leben zu verteidigen


Naja der liebe gott hat dir dieses Recht nicht gegeben, sondern die von den Werten der Aufklärung geprägte Judikatur. :lol:
Wenns dolle kommt kann dieses Recht auch wieder genommen werden. :roll:

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von trenck » So 6. Okt 2013, 11:09

Bud Spencer hat geschrieben:
bueri hat geschrieben:
Jeder der dir das Gott gegebene Recht dein Leben zu verteidigen


Naja der liebe gott hat dir dieses Recht nicht gegeben, sondern die von den Werten der Aufklärung geprägte Judikatur. :lol:
Wenns dolle kommt kann dieses Recht auch wieder genommen werden. :roll:


Naturrecht ist nicht das gleiche wie Papierrecht. Staatliches Papierrecht kann u.a. die Versklavung, ja sogar die physische Vernichtung, von Teilen der Bevölkerung erlauben. Ist gesetzlich ok, aber rechtlich gesehen natürlich nicht.

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"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

Bud Spencer

Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Bud Spencer » So 6. Okt 2013, 11:14

Richtig, RECHT und GERECHTIGKEIT sind nicht immer gleich!

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von BigBen » So 6. Okt 2013, 17:40

und Recht haben, im Recht sein und Recht bekommen sind nochmal gänzlich verschiedene Dinge ;-)
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Chiricahua » Mo 7. Okt 2013, 08:59

Hallo Leute, danke für die vielen interessanten Beiträge. Ich hab die WBK bekommen, gar keine Frage, es gab kein Argument, dass sie ausgeschlagen hätte. Die Sache mit dem Ermessensspielraum ist natürlich so ein Ding... Das mit der SV, dass sie mir die WBK geben MÜSSEN, wenn ich das angebe hab ich nicht gewusst. Ich gehe davon aus, dass die Beamten sehr wohl die Gesetze kennen, aber ich wollte eben drauf aufmerksam machen, dass sie zwar die WBK rausrücken, wenn auch mit Widerwillen und dass sie persönlich nicht an das Argument der SV glauben. Sie müssen halt ausstellen.Das war übrigens einer der Gründe, warum ich die WBK heuer im Frühjahr gemacht habe. Ich habe einen Kontakt (Jagdfreund) in der BH und inoffiziell werden nur mehr pro Jahr eine gewisse Menge WBK´s ausgegeben, sie wollen in OÖ stark reduzieren. Der Druck auf die Politiker von der Presse wird immer größer, das Verständnis für privaten Waffenbesitz immer kleiner. Mit jedem verdammten Irren, wie den Wilderer, wird die Diskussion ums totale Verbot wieder aufgewärmt. Vielleicht ist das auch einer der Gründe für die zurückhaltende Begeisterung der Behörde wenn es um die Ausstellung der WBK geht.
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Floody » Mo 7. Okt 2013, 09:04

Chiricahua hat geschrieben:...

Das mit der quasi-Ausgabesperre bzw. Begrenzung gibts ja derzeit flächendeckend für den Waffenpass. Ist ja auch nicht schwierig, da hier tatsächlich das Ermessen der Behörder gilt. (Also nur was für Günstlinge und Politiker). Wie in den vorigen Postings schon gesagt:

Die Behörde hat bei Angabe des Grundes "Selbstverteidigung" eine WBK auszustellen. Da gibt es kein wenn und aber.

Also irgendwelche inoffiziellen Ausgabebeschränkungen werden sie kaum durchsetzen können wenn die Anwärter dementsprechend informiert sind. man sollte sich von Beamten sowieso nix einreden lassen.

Bud Spencer

Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von Bud Spencer » Mo 7. Okt 2013, 09:45

Das trifft für OÖ nur bedingt auf Waffenpässe für Jäger zu.

Ich habe von niemanden gehört der in OÖ Probleme wegen der WBK bekommen hat. Es ist ja gar nicht möglich, diese "künstlich" zu reduzieren. Sie sind auszustellen wenn alles vorhanden... BASTA! - RECHTSANSPRUCH .
BH Steyr Land war das bei mir eine Sache auf 5 min! Mit begründung Selbstverteidigung.
Und der Druck von seiten der Politik....
Naja. Da leberkäs Peppi und da Rudi Rudi gib acht, haben sich NIE darum geschert. (Waffenrecht, Jagdrecht)
Der größte Feind sind die unterschiedlichen Herangehensweisen der einzelnen Behörden, die nicht verständliche Haltung der Landesjagdverbände und in gewissen Maße die SID OÖ die nie vom BMI gemaßregelt wurde.

So haben sich halt in den Amtsstuben seit ca 2000 Praktiken etabliert, die mehr als grenzwertig sind... :roll:

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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von tschuttl » Di 8. Okt 2013, 15:17

sepp hat geschrieben:
Thomas E. Davis hat geschrieben:Frage nur desswegen weil bei einem Kumpel die Polizei anrief und fragte wie er die Waffe verwart hat. Das unmittelbar nach dem erhalt seiner Waffe!!!!
Sie....Wie haben sie die Waffe verwart?
Er....in einem Tresor
Sie....welches Verschlußsystem hat der Tresor?
Er.....doppelter Bartschlüssel und Zahlenschloß
Sie....wie lagern sie die Munition?
Er.....getrennt von der Waffe aber im selben Tresor

Ist das net ein wenig eigenartig? Trau mich net den Bez. zu erwähnen!!!


Kann mir bestimmt nicht vorstellen am Telefon Auskünfe über die Verwahrung meiner Waffen zu geben - wem auch immer.
Da könnte doch jeder anrufen :tipphead:

Die Verwahrung kann selbstverständlich jederzeit gerne vor Ort überprüft werden - aber so SICHER NICHT

lg sepp :at1:

Zu Hause kann die Exekutive das auch nicht prüfen. Der Tresor muss zwar gezeigt werden aber nicht geöffnet. Und eine geladene Waffe wird wohl niemand dem Beamten in die Hand drücken zum kontrollieren der Nummer. In eine der letzten Ausgaben des Verband war eine genaue Anleitung drin wie man sich bei einer Überprüfung verhält und welche Rechte die Exekutive hat.
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Re: Verwahrung Waffe und Mun

Beitrag von tschuttl » Di 8. Okt 2013, 15:20

Bud Spencer hat geschrieben:
Chiricahua hat geschrieben:
Jahnj hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:ich empfehle aber ehrlich gesagt den teilnehmern bei meinen waffenfuehrerscheinkursen dringend von der moeglichkeit des geladen oder gar durchgeladenen zustandes der waffe bei der verwahrung zu hause abstand zu nehmen, wenn nicht andere wichtige gruende dafuer vorliegen.


Begruendung fuer diese Empfehlung?

Gegenargument: Oeffnungszeit fuer den Waffensafe ist bei mir realistischerweise ca. 10 Sekunden. Jede weitere notwendige Aktion verlaengert nur die Zeit bis die Waffe einsatzbereit ist. Da mir das Gesetz in AT im Gegensatz zu z.b. Deutschland explizit vorsieht dass die Waffe zwecks SV einsatzbereit verwahrt wird, warum sollte man letztlich seine Verteidigungs- und Ueberlebenschancen kuenstlich verschlechtern?

Empfiehlst du deinen Teilnehmern dies aus rechtlichen Gruenden bzw. um Probleme bei der Verwahrungskontrolle zu vermeiden?


Hallo Leute,

habe dieses Jahr meine WBK bekommen und kann zum Thema Selbstverteidigung nur soviel sagen, dass das bei der BH Linz-Land absolut KEIN positiver Grund war. Sowohl der Psychiater als auch die Beamten auf der BH haben auf das Argument "Selbstverteidigung" beinahe abwehrend reagiert und darauf verwiesen, dass bei diesen Bestimmungen von wegen Verwahrung du wahrscheinlich im Ernstfall lange tot bist, bevor du deine Waffe aus dem Tresor geholt hast. Der Psychiater hat schmunzelnd gemeint, dass Einbruchopfer eindeutig mehr Chancen haben heil davonzukommen, wenn sie gänzlich unbewaffnet sind. Das Argument der Selbstverteidigung ist KEIN ARGUMENT mehr bei der Behörde! Sie sagen, es geht dabei nur um ein subjektives Gefühl eine Waffe zuhause zu haben, sonst nichts.


Die sollen ins gesetz schauen! Selbstverteidigung ist der EINZIGE Grund der NICHT im ERMESSEN der Behörde liegt. (Mit Ausnahme der neuen erweiterungsregel alle 5 Jahre)
BTW: BH Steyr-Land; Selbstverteidigung-No problemo


+ 1
Sehe ich genau so. Wenn jemand Sportschütze angibt hat er größte Probleme das nachzuweisen weil ihn kein Verein (KW) aufnimmt ohne Dokumet, zumindest bei uns ist das so und Kurzwaffen GK Stände sind ohnehin Mangelware in Tirol, KK ist eher möglich.
Jeder Riese, jeder Zwerg trinkt Bier vom Starkenberg

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