Jahnj hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ich empfehle aber ehrlich gesagt den teilnehmern bei meinen waffenfuehrerscheinkursen dringend von der moeglichkeit des geladen oder gar durchgeladenen zustandes der waffe bei der verwahrung zu hause abstand zu nehmen, wenn nicht andere wichtige gruende dafuer vorliegen.
Begruendung fuer diese Empfehlung?
Gegenargument: Oeffnungszeit fuer den Waffensafe ist bei mir realistischerweise ca. 10 Sekunden. Jede weitere notwendige Aktion verlaengert nur die Zeit bis die Waffe einsatzbereit ist. Da mir das Gesetz in AT im Gegensatz zu z.b. Deutschland explizit vorsieht dass die Waffe zwecks SV einsatzbereit verwahrt wird, warum sollte man letztlich seine Verteidigungs- und Ueberlebenschancen kuenstlich verschlechtern?
Empfiehlst du deinen Teilnehmern dies aus rechtlichen Gruenden bzw. um Probleme bei der Verwahrungskontrolle zu vermeiden?
Hallo Leute,
habe dieses Jahr meine WBK bekommen und kann zum Thema Selbstverteidigung nur soviel sagen, dass das bei der BH Linz-Land absolut KEIN positiver Grund war. Sowohl der Psychiater als auch die Beamten auf der BH haben auf das Argument "Selbstverteidigung" beinahe abwehrend reagiert und darauf verwiesen, dass bei diesen Bestimmungen von wegen Verwahrung du wahrscheinlich im Ernstfall lange tot bist, bevor du deine Waffe aus dem Tresor geholt hast. Der Psychiater hat schmunzelnd gemeint, dass Einbruchopfer eindeutig mehr Chancen haben heil davonzukommen, wenn sie gänzlich unbewaffnet sind. Das Argument der Selbstverteidigung ist KEIN ARGUMENT mehr bei der Behörde! Sie sagen, es geht dabei nur um ein subjektives Gefühl eine Waffe zuhause zu haben, sonst nichts.