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von gewo » Sa 1. Mär 2014, 22:50
Der blade Bert hat geschrieben:Ich war der Auffassung, dass der Waffenhändler bei Verkauf einer Kat C gesetzlich verpflichtet ist die Registrierung durchzuführen. Irrglaube?
ja
irrglaube
ich muss die daten des verkaeufers in meinem waffenhandelsbuch vermerken, logisch
aber ich muss bei C und D nichts in ZWR melden
wenn du bei bei einem haendler eine C oder D waffe kaufst und die waffe nicht gleich anlaesslich des kaufes ins ZWR registrierst beim haendler dann MUSS der haendler dich ausdruecklich drauf hinweisen dass du verpflichtet bist diese meldung innerhakb von sechs wochen (wo auch immer) zu machen
aber er selbst muss ned ....
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