Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Alles klar, vielen dank!
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Kurzes Update:
Ich habe inzwischen in Schwaz angerufen, der Sachbearbeiter dort hat dasselbe behauptet - erweiterung nurnoch nach 5 Jahren.
Mir schaut es inzwischen so aus, als wollten die sich einfach querstellen.....
Ich werd jetzt den Antrag einfach einreichen, und nach 6 monaten dann einen Devolutionsantrag stellen. Weil unter 6 monaten geht bei uns hier sowieso nix
2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Wer ist in diesem Fall die Berufungsbehörde?
Ich habe inzwischen in Schwaz angerufen, der Sachbearbeiter dort hat dasselbe behauptet - erweiterung nurnoch nach 5 Jahren.
Mir schaut es inzwischen so aus, als wollten die sich einfach querstellen.....
Ich werd jetzt den Antrag einfach einreichen, und nach 6 monaten dann einen Devolutionsantrag stellen. Weil unter 6 monaten geht bei uns hier sowieso nix

2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Wer ist in diesem Fall die Berufungsbehörde?
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Magnum828 hat geschrieben:2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Wer ist in diesem Fall die Berufungsbehörde?
1. Ja, bekommst eine Rechnung so rund 35 Euro
2. Das Verwaltungsgericht oder wie es genau bezeichnet wird
lg sepp

Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Tatsächlich das Verwaltungsgericht? Dachte immer da kommt noch die Landespolizeidirektion irgendwo dazwischen?
Alle Ladedaten ohne Gewähr!
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Wurde laut meinen Informationen (von einem Juristen) geändert
lg sepp

lg sepp

- bullsEyE408
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Magnum828 hat geschrieben:2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Für den Fall das dein Antrag abgelehnt wird, solltest du beim Abgeben deines Antrages ein Duplikat dabei haben, wo du dir jede Seite abstempeln (Sachbearbeiter, erhalten am....)
Hatte 2 dicke Ordner dabei, und das erste was sie zu mir gesagt hat war: "Das kann ich aber nicht alles abstempeln!"

Habe ihr dann erklärt, dass ihr das nur erspart bleibt wenn sie meinen Antrag genehmigt und ich nicht wieder kommen muss. --> genehmigt! Yes!
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Des is auch a guter schmäh 
Genehmigen wird sie ihn aber sowieso nicht...
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?

Genehmigen wird sie ihn aber sowieso nicht...
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
sepp hat geschrieben:Magnum828 hat geschrieben:2 Fragen dazu:
Wenn der antrag abgelehnt wird, muss man ihn dann bezahlen?
Wer ist in diesem Fall die Berufungsbehörde?
1. Ja, bekommst eine Rechnung so rund 35 Euro
2. Das Verwaltungsgericht oder wie es genau bezeichnet wird
lg sepp
Ist aber "nur" das Landesverwaltungsgericht. ehemals UVS mit jetzt mehr kompetenzen
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
BlackAce hat geschrieben:Ist aber "nur" das Landesverwaltungsgericht. ehemals UVS mit jetzt mehr kompetenzen
"inkompetenzen" past eher nach meiner erfahrung ...
aber egal ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
wie ich heute wieder feststellen durfte, muss ich dir da leider zustimmen
- bullsEyE408
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Magnum828 hat geschrieben:
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?
Eingeschrieben ist sicher auch 100% OK, aber ich habe mir gedacht ich gehe selber hin und rede mit der netten Damen, damit ich ihr das ganze auch erklären kann,.....warum, wieso, wie, sowieso......
Hatte da ein recht gutes Gefühl dabei!
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
bullsEyE408 hat geschrieben:Magnum828 hat geschrieben:
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?
Eingeschrieben ist sicher auch 100% OK, aber ich habe mir gedacht ich gehe selber hin und rede mit der netten Damen, damit ich ihr das ganze auch erklären kann,.....warum, wieso, wie, sowieso......
Hatte da ein recht gutes Gefühl dabei!
Sowas würde ich nicht empfehlen, Korrespondenz in Schriftform ist immer am Besten. Kann man bei Bedarf nämlich vorlegen.
- bullsEyE408
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Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Floody hat geschrieben:bullsEyE408 hat geschrieben:Magnum828 hat geschrieben:
Eingeschrieben schicken sollte auch passen oder?
Eingeschrieben ist sicher auch 100% OK, aber ich habe mir gedacht ich gehe selber hin und rede mit der netten Damen, damit ich ihr das ganze auch erklären kann,.....warum, wieso, wie, sowieso......
Hatte da ein recht gutes Gefühl dabei!
Sowas würde ich nicht empfehlen, Korrespondenz in Schriftform ist immer am Besten. Kann man bei Bedarf nämlich vorlegen.
Darum abstempeln lassen! kommt dann aufs gleiche!
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 102
- Registriert: So 17. Okt 2010, 11:09
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
Mir habens auch das gleiche Gesagt . Was soll ich da jetzt machen . Auf meiner Bh .
Ich hab meine wbk auch erst 3 Jahre .
Gruß Josef .
Ich hab meine wbk auch erst 3 Jahre .
Gruß Josef .
Re: Erweiterung - 5 jahre sperre bei neuausstellung?
tarrian hat geschrieben:Der Absatz 2 des §23 räumt jedem Nicht-Sportschützen und Nicht-Jäger der nach Absatz 2 keinen Bedarf rechtfertigen kann ein, eine "um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl" zu bewilligen.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Ich nehme an Deine Sachbearbeiterin bezog sich auf diesen Pkt. 1.
Stimmt genau so, habe ich heute auf einer BH in NÖ so erfahren.

