Waffentransport deutsches Eck
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- tschuttl
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Re: Waffentransport deutsches Eck
alles klar, danke
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Re: Waffentransport deutsches Eck
So, Freunde, habe den Thread einmal gelesen, dann ein zweites mal - und mir geht's wie dem "Tor, der klug als wie zuvor" ist.
Darf ich nun, ausgestattet mit EFWP, von Tirol nach NÖ zum Jagern über das deutsche Eck fahren, oder muss ich wegen Rechtsunsicherheit und aus purer Angst auf den Schleichwegen innerhalb Österreichs verbleiben, um nach NÖ zu kommen?
Thanx for help!
Gruß und Weihei,
artemidis
Darf ich nun, ausgestattet mit EFWP, von Tirol nach NÖ zum Jagern über das deutsche Eck fahren, oder muss ich wegen Rechtsunsicherheit und aus purer Angst auf den Schleichwegen innerhalb Österreichs verbleiben, um nach NÖ zu kommen?
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القرد في عين أمه غزال – „Der Affe – in den Augen seiner Mutter ist er eine Gazelle“
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Re: Waffentransport deutsches Eck
artemidis hat geschrieben:So, Freunde, habe den Thread einmal gelesen, dann ein zweites mal - und mir geht's wie dem "Tor, der klug als wie zuvor" ist.
Darf ich nun, ausgestattet mit EFWP, von Tirol nach NÖ zum Jagern über das deutsche Eck fahren, oder muss ich wegen Rechtsunsicherheit und aus purer Angst auf den Schleichwegen innerhalb Österreichs verbleiben, um nach NÖ zu kommen?
Thanx for help!
Gruß und Weihei,
artemidis
Nein, darfst du nicht!!! Du verlässt das Staatsgebiet und darfst deine Waffen nur mitführen, wenn du eine Einladung eines deutschen Jägers hast!! Nix mit Weg abkürzen. Und glaube mir, ich wohne im Grenzgebiet, die Polizisten in BRD sind da bei weitem nicht so tolerant, schon gar nicht, wenn es um Waffen geht!!!
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Re: Waffentransport deutsches Eck
Saltcastle hat geschrieben:artemidis hat geschrieben:So, Freunde, habe den Thread einmal gelesen, dann ein zweites mal - und mir geht's wie dem "Tor, der klug als wie zuvor" ist.
Darf ich nun, ausgestattet mit EFWP, von Tirol nach NÖ zum Jagern über das deutsche Eck fahren, oder muss ich wegen Rechtsunsicherheit und aus purer Angst auf den Schleichwegen innerhalb Österreichs verbleiben, um nach NÖ zu kommen?
Thanx for help!
Gruß und Weihei,
artemidis
Nein, darfst du nicht!!! Du verlässt das Staatsgebiet und darfst deine Waffen nur mitführen, wenn du eine Einladung eines deutschen Jägers hast!! Nix mit Weg abkürzen. Und glaube mir, ich wohne im Grenzgebiet, die Polizisten in BRD sind da bei weitem nicht so tolerant, schon gar nicht, wenn es um Waffen geht!!!
@saltcastle, thanx, is eine klare ansage! mich wundert nur, wieso es dannan dann einen EFWP gibt, wenn er eh nix nützt. aber das kannst ja Du nicht lösen ...
gruß und weihei,
artemidis
القرد في عين أمه غزال – „Der Affe – in den Augen seiner Mutter ist er eine Gazelle“
Re: Waffentransport deutsches Eck
artemidis hat geschrieben:...mich wundert nur, wieso es dannan dann einen EFWP gibt, wenn er eh nix nützt ....
hi
der efwp wurde fuer die beiden haeufigsten gruende fuer eine reise mit der waffe geschaffen
die sind nun mal "teilnahme an einem wettkampf" und "einladung zu einer jagd"
europaweit gesehen ist die begruendung " uebers deutsche eck gehts schneller" keine entsprechend oft vorkommende begruendung
daher am "normalen" weg eine dauererlaubniss beim landratsamt rosenheim oder in freilassung holen und fertig. gilt fuer jeweils ein jahr glaub ich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffentransport deutsches Eck
gewo hat geschrieben:artemidis hat geschrieben:...mich wundert nur, wieso es dannan dann einen EFWP gibt, wenn er eh nix nützt ....
hi
der efwp wurde fuer die beiden haeufigsten gruende fuer eine reise mit der waffe geschaffen
die sind nun mal "teilnahme an einem wettkampf" und "einladung zu einer jagd"
europaweit gesehen ist die begruendung " uebers deutsche eck gehts schneller" keine entsprechend oft vorkommende begruendung
daher am "normalen" weg eine dauererlaubniss beim landratsamt rosenheim oder in freilassung holen und fertig. gilt fuer jeweils ein jahr glaub ich
danke, @gewo!
lg und weihei,
artemidis
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