Lt. VOR/Wr.Linien steht folgendes Verbot "Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, mit Ausnahme der Polizei"
dürfte ja dann kein Problem sein oda? Sofern das Gewehr nicht geladen ist... (wer tut das schon...)
Und selbst wenn: wäre das whschl das gleiche, wenn man nen stinkenden Kebap isst und man von der U-Bahn verwiesen wird.
Sonst gilt das selbe wie mit dem Auto: direkt zum schießplatz und direkt wieder nach Hause ohne Umwege oder Schnitzelstopp.
Spricht also nix dagegen, oder?

sondern generell, wenn zB der Schaffner mich darauf anspricht weil er ein Gewehr in der Tasche vermutet...