Angebliches Verbot von HP Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Helmal
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Angebliches Verbot von HP Munition

Beitrag von Helmal » Mo 2. Mär 2015, 11:24

Alaskan hat geschrieben:
Lindenwirt hat geschrieben:
HS911 hat geschrieben:Gilt das allgemein oder nur für FFW Kaliber?


Bitte berichtigs mich aber bei Langwaffenmunition ist es wieder anders.
Da bekommst du mit der WBK keine Vollmantelgeschosse. Dazu brauchst dann wieder eine Jagdkarte oder Schützenausweis.
Teilmantel und auch Hohlspitz sind aber kein Problem, also eher umgekehrt zur FFW das Ganze.
Ich habe das jetzt aber wieder von meinem Händler, muss also absolut nicht stimmen.


No ....
Als WBK Besitzer bekommst keine Teilmantel....wobei wenn ich keine WBK herzeige bekommst Teilmantel....stupid law.
Faustwaffen Kal. bekommst keine Hohlspitz ohne Schützenausweis...host mi ;)


Nein. Du bekommst LW-Muni in VM nur mit WBK (jagdkarte weiß nicht bzw ob da ein Unterschied zB bei 308 und anderem An-sich-KM ist), TM ab 18 frei. TMHS bei LW-Muni weiß ich nicht, brauch ich nicht.
FFW nur mit WBK - Ausnahme Kat C mit entsprechendem Zetterl zB Unterhebler in FFW-Kalibern - TMHS nur mit Ausweis von einem Schützenverein, Schützenpass oder Jagdkarte.
Der Schmu war ein äußerst liebenswertes Wesen. Er legte Eier, gab Milch und wurde geradezu ekstatisch, wenn man ihn hungrig ansah.

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