AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

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AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von eXistenZ » Do 21. Mai 2015, 12:56

Wie umfassend darf das "9 mm conversion"-Package sein damit man es noch als Zubehör für ein AR .223 Rem eintragen lassen kann?
Kann man zB. sowohl einen RRA Upper und gleichzeitig einen Hera 9 para lower als Zubehör eintragen lassen?

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Bernedti
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von Bernedti » Do 21. Mai 2015, 13:02

Nein weils dann ne Vollwertige Waffe ist

Nur den RRA upper alleine kannst als Zubehör eintragen lassen
:mrgreen: "Ein Hobby muss keinen Sinn haben sondern einfach nur Spaß Machen" :mrgreen:

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von ruppy16 » Do 21. Mai 2015, 13:07

Der 9x19 RRA Upper als Zubehör zu einer AR15 ist problemlos möglich,
meiner Meinung nach kannst Du Lower "frei" erwerben - darfst die Teile aber nicht mit einem Wechselsystem zusammenbauen.
Einen extra Lower zu einem Wechselsystem spielts daher bestimmt nicht, sonst hättest ja kein WS sondern eine eigenständige Waffe.

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von eXistenZ » Do 21. Mai 2015, 13:18

So hab ich mir das eh gedacht. Wollte nur nochmal eine Bestätigung.
Eigentlich schade. Naja, wird sind leider nicht bei "wünsch dir was" sondern bei "so ist es" :)

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von rupi » Do 21. Mai 2015, 13:31

Griffstücke sind frei in Österreich
hast ein Wechselsystem und ein seperates Griffstück zamgebaut braucht das WS einen eigenrn WBK Platz

so einfach is das

ruppy16 hat geschrieben:Einen extra Lower zu einem Wechselsystem spielts daher bestimmt nicht, sonst hättest ja kein WS sondern eine eigenständige Waffe.

am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von eXistenZ » Do 21. Mai 2015, 20:34

rupi hat geschrieben:am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben

Aha, also das schon. Klingt gut.
Nur wer hat nun recht, ruppy16 oder rupi.
Kann jemand die eine oder andere Version bestätigen?

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von rupi » Do 21. Mai 2015, 20:35

eXistenZ hat geschrieben:
rupi hat geschrieben:am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben
Nur wer hat nun recht, ruppy16 oder rupi.

das Gesetz
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von Ferrum » Do 21. Mai 2015, 20:52

rupi hat geschrieben:das Gesetz


So ists, Upper als Zubehör darfst du haben, Lower auch 100 wennst magst. Nur sobald du sie zusammenbaust hast 2 Waffen und damit eine mehr als Plätze. Also immer nur eine zsammbaut haben.
Zuletzt geändert von Ferrum am Do 21. Mai 2015, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von ruppy16 » Do 21. Mai 2015, 21:17

Interessanter Ansatz, bitte erkläre mir das noch mit "...am behördlich genehmigten Schießstand..."

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von rupi » Do 21. Mai 2015, 21:49

ruppy16 hat geschrieben:Interessanter Ansatz, bitte erkläre mir das noch mit "...am behördlich genehmigten Schießstand..."

wo hastn deinen Waffenführerschein gemacht ?
durftest ja noch keine Kat B Waffe besitzen/in Händen halten damals

... als kleinen Denkanstoß ;)
Zuletzt geändert von rupi am Do 21. Mai 2015, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von gewo » Do 21. Mai 2015, 21:51

ruppy16 hat geschrieben:Interessanter Ansatz, bitte erkläre mir das noch mit "...am behördlich genehmigten Schießstand..."



https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

guckst du paragraph 14
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von eXistenZ » Do 21. Mai 2015, 21:54

Das kommt mir nicht ganz unbekannt vor. :)
Da bin ich wohl auf der Leitung gestanden.
Danke.

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von eXistenZ » Sa 23. Mai 2015, 10:41

rupi hat geschrieben:Griffstücke sind frei in Österreich
hast ein Wechselsystem und ein seperates Griffstück zamgebaut braucht das WS einen eigenrn WBK Platz

so einfach is das

ruppy16 hat geschrieben:Einen extra Lower zu einem Wechselsystem spielts daher bestimmt nicht, sonst hättest ja kein WS sondern eine eigenständige Waffe.

am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben

Eins noch zur Klärung:

Würde ich zu Hause die .223 Variante auseinander nehmen und danach das WS mit den separaten Lower verbinden wäre das dann so OK oder nicht?
Es wären in diesem Fall auch nicht mehr Kat. B Waffen schussbereit als WBK-Plätze frei wären. Nur das halt statt der .223er die den WBK-Platz belegt das 9Para-Zubehör schussbereit wäre.
Tante Edit(h): Falls das nicht erlaubt wäre, könnte man auch die 9PARA auf den WBK-Platz nehmen und ein .223er als Zubehör eintragen lassen?

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von Coolhand1980 » So 24. Mai 2015, 16:08

Es geht eigentlich nur darum, dass du bei der Kontrolle nicht 5 Waffen herzeigst, wennst nur 4 Plätze hast. Folglich ist das Wechselsystem immer als Einzelteil herzuzeigen. Die meisten unserer Polizisten kennen sich mit dem WaffG gar nicht gut genug aus, um bei solchen Fachfragen, wie wir sie hier diskutieren, mitzureden, aber bis 5 zählen würde ich ihnen durch die Bank zutrauen. Also nicht mehr komplett vorlegen, als du Plätze hast.
Ist ja analog bei Glocks. Wechselsysteme sind kein Problem, und Griffstücke sind frei....

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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen

Beitrag von gewo » So 24. Mai 2015, 16:14

Coolhand1980 hat geschrieben:Es geht eigentlich nur darum, dass du bei der Kontrolle nicht 5 Waffen herzeigst, wennst nur 4 Plätze hast. Folglich ist das Wechselsystem immer als Einzelteil herzuzeigen. Die meisten unserer Polizisten kennen sich mit dem WaffG gar nicht gut genug aus, um bei solchen Fachfragen, wie wir sie hier diskutieren, mitzureden ......


hi

jop

es hat schlichtweg keinen sinn einem quasi nicht-fachmann durch zb mutwilliges gemeinsames verwahren eines wechseluppers oder wechselsystems gemeinsam mit einem passenden ersatzlower bzw - griffstuecke womoeglich die these offen zu lassen dass es sich dabei um eine eigene zusaetzliche waffe handelt weil die beiden einzelteile ja nebeneinander liegen und mit einem handhriff zu einer vollstaendigen waffe zusammen gesetzt werden koennten.....
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