Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von gewo » Mo 25. Okt 2010, 12:39

buckshot hat geschrieben:...hab dies in meinen anfängen zB mit der handhabung von VM büchsenpatronen im cal.308 erlebt - verkauf ohne waffenrechtliches dokument: ungefähr die eine hälfte hat verkauft, weil ausnahme da jagdpatrone, die andere hälfte nicht .... beide haben sich jeweils auf das gesetz bezogen :-D


hallo

na DAS gesetz wuerde ich gerne lesen wo drinnen steht dass eine 308 mit jagdlichem VM geschoss besitzdokumentfrei ueberlassen werden darf ....
da hab ich offenbar immer was ueberlesen
;-)
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buckshot

Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von buckshot » Mo 25. Okt 2010, 14:55

gewo hat geschrieben:
buckshot hat geschrieben:...hab dies in meinen anfängen zB mit der handhabung von VM büchsenpatronen im cal.308 erlebt - verkauf ohne waffenrechtliches dokument: ungefähr die eine hälfte hat verkauft, weil ausnahme da jagdpatrone, die andere hälfte nicht .... beide haben sich jeweils auf das gesetz bezogen :-D


hallo

na DAS gesetz wuerde ich gerne lesen wo drinnen steht dass eine 308 mit jagdlichem VM geschoss besitzdokumentfrei ueberlassen werden darf ....
da hab ich offenbar immer was ueberlesen
;-)



ich sage nicht dass das nicht stimmt, ich berichte nur wahrheitsgemäß davon, dass da unterschiedliche händler diesen gesetzestext unterschiedlich deuten -

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von gewo » Mo 25. Okt 2010, 19:49

hallo

unser waffG ist vollstaendig unlogisch und in weiten teilen anlassbezogen erstellt worden
das ist sehr schlecht

aber eines muss man schon zugeben

gemeinsam mit den dazugehoerigen durchfuehrungsbestimmungen, verordnungen und erlaessen ist es eigentlich auch fuer einen laien gut verstaendlich, kaum widerspruechlich und es laesst keine bis fast keine regelungsluecken oder interpretationsspielraeume

nicht dass ich es deshalb fuer ein gutes gesetz halten wuerde
das ist es ganz sicher nicht!

aber der wille des gesetzgebers ist klar erkennbar

und wer ihn verstehen WILL, der kann diesen willen verstehen

wer im KMG oder dem WaffG irgendwo eine interpretationsgrundlage findet die auch nur im entferntesten darauf hindeutet dass kaliber welche KM sind dann frei ab 18 abgebbar sind wenn sie ein jagdliches geschoss haben der leidet meiner meinung nach unter realitaetsverweigerung oder steht unter dem einfluss bewuststeinserweiternder substanzen oder aehnlichem ...
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Maggo » Di 26. Okt 2010, 08:38

VM ausgenommen Jagd und Sportpatronen ist KM Material.Somit hat man Spielraum zur Interpretation. Wenn auf einer Packung mit VM Muni "Competition" oder "Match" draufsteht wird es wohl oder übel eine Sportpatrone sein.
Somit kann man die Gesetze und VO unterschiedlich deuten,gewissheit bringt eben nur die Judikatur dazu.

In meinen Gefielden hat mich noch kein Büchser wegen einer WBK gefragt wenn ich VM Muni gekauft habe.
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Warnschuss » Mi 27. Okt 2010, 14:01

.308 mit VM-Geschoß ist definitiv KM und gibt's nur mit WBK, WP oder Jagdkarte.
.308 mit TM-Geschoß gibt's frei ab 18.

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Floody » Mi 27. Okt 2010, 17:06

Warnschuss hat geschrieben:.308 mit VM-Geschoß ist definitiv KM und gibt's nur mit WBK, WP oder Jagdkarte.
.308 mit TM-Geschoß gibt's frei ab 18.

So wird es gehandhabt normalerweise. Jedoch stimme ich Maggo zu, da bis auf .223 und .308 (definitiv KM wenn VM) alle anderen Kaliber kein KM sind wenn sie JAgd- oder Sportpatronen sind. Es gibt aber dann wieder einen Runderlass wo die einzelnen Kaliber die als VM KM sind aufgezählt werden, ua. auch exotisches wie die M95-Mun und sogar 6,5x55 (Da würd ich echt gern wissen wo die KM ist :roll: ).


Wie auch immer, manche Händler kennen sich Nüsse aus und verscherbeln dir alles, manche machens wegen leiwand sein und andere wolln widerum WBK sehen. Ich lass die Finger davon und zahl die paar Cent mehr für TM bis ich die WBK hab :mrgreen:

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Warnschuss » Do 28. Okt 2010, 11:57

Das ist Deine Sache, wenn Du hier Maggo Recht gibst. Er hat aber nicht Recht.
Es ist egal, ob auf der Packung "Match" oder "Competition" draufsteht. Vollmantel ist Vollmantel. Auch VMBT. Da gibt's keine "VM-Sportpatronen" oder "VM-Jagdpatronen". Es gibt keinen Auslegungsspielraum.

Ich weiß auch, dass manche Büchser die auch ohne WBK hergeben, weil's halt ein dummes Gesetz ist und eh keine Sau interessiert, aber streng genommen, sprich rein rechtlich dürften sie es nicht.

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Maggo » Do 28. Okt 2010, 12:18

Hier nochmal ein Ausschnitt aus der KM VO:

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre,
ausgenommen Jagd- und Sportgewehre;
vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner rund Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre
oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial
der lit. a und b.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder
Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308
(7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige
Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß,
ausgenommen Jagd- und Sportpatronen;
Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-,
Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß
sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial
der lit. a, ausgenommen Knallpatronen;
Munition für Kriegsmaterial der
lit. b.


Dann frage ich dich lieber Warnschuss wie denn für dich "Sportpatronen" aussehen?
Geschosse mit Heckspoiler?
Bei Jagdpatronen kann man dies mit TM Munition definieren,die Sportpatrone lässt meines erachtens keine andere definition zu als man die Munition als "Match","Competition" oder "Sport" auf der Verpackung deklariert,egal ob TM,VM,Bleigeschoss oder sonstiges.

Das Problem ist das es mehrere rechtsansichten darüber gibt und man im endeffekt der Willkür ausgesetzt ist.

Wie deklarierst du dann ein Vollmessinggeschoss,Solids, Da es ja keinen Mantel hat sondern aus einen Material besteht? KM oder nicht KM?
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Warnschuss » Do 28. Okt 2010, 12:27

sonstige
Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß,
ausgenommen Jagd- und Sportpatronen


"Patrone" bezieht sich nicht auf das Geschoß, sondern auf das Kaliber! Also z.B. 7x64 (typische Jagdpatrone) oder 6mmBR (typische Sportpatrone) usw.
Außerdem bezieht sich dieser zitierte Teil auf "sonstige" Gewehrpatronen. Die .308 und die .223 sind vorher explizit genannt, um die KM-Eigenschaft bei diesen, wenn mit VM-Geschoß bestückt, noch einmal zu betonen.
Man muss halt das Gesetz schon lesen können, das ist nicht immer einfach für einen Laien, aber die Gesetzeslage ist hier klar.

Hier aus den Erläuterungen zur Kriegsmaterialverordnung:

Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß mit dem Kaliber .308 (= 7,62 x 51 mm) und dem Kaliber
.223 (= 5,56 x 45 mm) sind, ohne dass es einer weiteren technischen oder rechtlichen Überprüfung
bedarf, Kriegsmaterial
. Es spielt hiebei keine Rolle, ob es sich um ein Vollmantelspitz- oder um ein Vollmantelhalbspitzgeschoß handelt. Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".

Von den sonstigen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß (und Weichkern) gelten derzeit
insbesondere folgende als Kriegsmaterial
:

Kaliber 4,32 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 4,6 x 36 mm = .171
Kaliber 4,7 x 21 mm hülsenlos
Kaliber 4,7 x 33 mm hülsenlos = 4,73 x 33 mm
Kaliber 4,85 x 49 mm = .191 in British = 4,85 mm British XP = 4,85 mm SAA
Kaliber 5,45 x 39 mm = 5,45 mm x 39,5 mm = 5,45 mm Soviet
Kaliber 5,56 x 35 mm hülsenlos
Kaliber 5,56 x 45 mm (Nato) = .223 Remington
Kaliber 6 x 45 mm = XM 732 (US)
Kaliber 6,5 x 50 mm = 6,5 mm Arisaka
Kaliber 6,5 x 52 mm
Kaliber 6,5 x 55 mm = 6,5 mm Swedish Mauser = m/96
Kaliber 7 x 43 mm = .280 British
Kaliber 7 x 57 mm = 7 mm Spanish Mauser
Kaliber 7,5 x 54 mm = 7,5 mm French MAS
Kaliber 7,5 x 55 mm = 7,51 x 55 mm = 7,5 x 54 mm Swiss = 7,5 mm Swiss
Kaliber 7,62 x 33 mm Carbine = .30 M1 Carbine
Kaliber 7,62 x 39 mm Kalaschnikov = M 43 (UdSSR)
Kaliber 7,62 x 45 mm = 7,62 x 44 mm = M 52 (CS)
Kaliber 7,62 x 51 mm = .308 Winchester = 7,62 mm Nato
Kaliber 7,62 x 54R = 7,62 mm Russian = 7,62 mm Mosin Nagant = 7,62 + 53R
Kaliber 7,62 x 63 mm = .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield
Kaliber 7,65 x 54 mm = 7,65 x 53 mm = 7,65 mm Argentine Mauser
Kaliber 7,7 x 56R = .303 British
Kaliber 7,7 x 58 mm = 7,7 mm Arisaka
Kaliber 7,92 x 33 mm = 7,92 mm kurz
Kaliber 7,92 x 57 mm = 7,92 mm Mauser = 8 mm Mauser = 8 x 57 IS = 8 x 57 JS (Es handelt
sich u.a. um die Munition für den Karabiner 98k)
Kaliber 8mm Mauser = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 50R (Lebel)
Kaliber 8 x 57 IS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 57 JS = 7,92 x 57 mm (siehe oben)
Kaliber 8 x 59 mm = M 35 (Italien)
Kaliber 8 x 63 mm = 8 mm Bofors (m/32)
Kaliber 8,58 x 71 mm
Kaliber 12,7 x 77 mm = .50 Spotting Rifle
Kaliber 12,7 x 81 mm = 12,7 x 80 SR
Kaliber 12,7 x 99 mm = .50 Browning M2
Kaliber 12,7 x 108 mm = .12,7 x 107 mm = 12,7 mm Soviet
Kaliber 13,2 x 99 mm
Kaliber 14,5 x 114 mm = 14,5 mm Soviet
Kaliber 14 x 104 mm
Kaliber 15 x 115 mm
Kaliber .30 M1 Rifle = .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm = .30 Garand M1 Rifle
Kaliber .30 M1 Carbine = 7,62 x 33 mm
Kaliber .30-06 Springfield = 7,62 x 63 mm mit .223 Accelerator Vollmantelgeschoß in Treibspiegel
Kaliber .50 Browning M2 = 12,7 x 99 mm
Kaliber .50 Spotting Rifle = 12,7 x 77 mm
Kaliber .171 = 4,6 x 36 mm
Kaliber .191 in British = 4,85 x 49 mm (s.o)
Kaliber . 223 Remington = 5,56 x 45 mm
Kaliber .223 hülsenlos (USEL)
Kaliber .280 British = 7 x 43 mm
Kaliber .303 British = 7,7 x 56 R
Kaliber .308 Winchester = 7,62 x 51 mm = 7,62 mm Nato

Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen (auch wenn mit
Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:


Kaliber 5,6 x 50 mm Magnum
Kaliber 5,6 x 50R Magnum
Kaliber 5,6 x 52R Savage
Kaliber 5,6 x 57 mm
Kaliber 5,6 x 57R
Kaliber 6 mm Flobert Randfeuerpatrone
Kaliber 6 x 60 mm = .236 Lee Navy = 6 mm Lee Navy
Kaliber 6,5 mm Super Nye
Kaliber 6,5 x 53R = 6,5 x 54R = 6,5 mm Dutch Mannlicher = 6,5 mm Romanian Mannlicher
Kaliber 6,5 x 54 mm = 6,5 mm Greek Mannlicher
Kaliber 6,5 x 57 mm
Kaliber 6,5 x 57R
Kaliber 6,5 x 58 mm
Kaliber 6,5 x 58R
Kaliber 6,5 x 68 mm
Kaliber 6,5 x 68R
Kaliber 7mm Remington Magnum
Kaliber 7 mm Weatherby Magnum
Kaliber 7 x 57R
Kaliber 7 x 64 mm = 7 x 65R
Kaliber 7 x 65R = 7 x 64 mm
Kaliber 7,35 mm Carcano = 7,35 x 51 mm = 7,35 x 52 mm
Kaliber 7,62 x 59R = .30-40 Krag
Kaliber 7,92 x 57J = 8 x 57 J = 8 x 57 I
Kaliber 8 x 50R Mannlicher
Kaliber 8 x 53R Murata
Kaliber 8 x 56R (Mannlicher) = M 30 (Österreich) = M 31 (Ungarn)
Kaliber 8 x 57J = 7,92 x 57J (siehe oben)
Kaliber 8 x 57IR = 8 x 57 JR
Kaliber 8 x 57 JRS = 8 x 57 IRS
Kaliber 8 x 58R = 8 x 58R Danish Krag
Kaliber 8 x 64 mm
Kaliber 8 x 68 S
Kaliber 8,2 x 53R E 380 (Finnland)
Kaliber 9 x 57 mmKaliber 9,3 x 62 mm
Kaliber 9,3 x 64 mm Brenneke
Kaliber 9,372R
Kaliber 9,3 x 74R
Kaliber 15,24 mm = .600 Nitro Express
Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
Kaliber .22 Winchester Magnum
Kaliber .22 Winchester Auto
Kaliber .22 Winchester RF
Kaliber .22 Remington Auto
Kaliber .22 Hornet
Kaliber .22-250 Remington
Kaliber .30-30 Winchester
Kaliber .30-40 Krag = 7,62 x 59 R
Kaliber .222 Remington = 5,56 mm
Kaliber .222 Remington Magnum
Kaliber .224 Weatherby Magnum
Kaliber .236 Lee Navy = 6 x 60 mm = 6 mm Lee Navy
Kaliber .240 Weatherby Magnum
Kaliber .243 Winchester
Kaliber .257 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Winchester
Kaliber .300 Weatherby Magnum
Kaliber .300 Winchester Magnum
Kaliber .338 Winchester Magnum
Kaliber .340 Weatherby Magnum
Kaliber .375 Holland & Holland Magnum
Kaliber .378 Weatherby Magnum
Kaliber .458 Winchester Magnum
Kaliber .460 Weatherby Magnum
Kaliber .470 Nitro Express
Kaliber .600 Nitro Express = 15,24 mm


http://www.iwoe.org/img/VB-0401-1.pdf

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Charles » Fr 29. Okt 2010, 00:30

Warnschuss hat geschrieben:
Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen (auch wenn mit
Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:


Kaliber 5,6 x 50 mm Magnum
Kaliber 5,6 x 50R Magnum
Kaliber 5,6 x 52R Savage
Kaliber 5,6 x 57 mm
Kaliber 5,6 x 57R
Kaliber 6 mm Flobert Randfeuerpatrone
Kaliber 6 x 60 mm = .236 Lee Navy = 6 mm Lee Navy
Kaliber 6,5 mm Super Nye
Kaliber 6,5 x 53R = 6,5 x 54R = 6,5 mm Dutch Mannlicher = 6,5 mm Romanian Mannlicher
Kaliber 6,5 x 54 mm = 6,5 mm Greek Mannlicher
Kaliber 6,5 x 57 mm
Kaliber 6,5 x 57R
Kaliber 6,5 x 58 mm
Kaliber 6,5 x 58R
Kaliber 6,5 x 68 mm
Kaliber 6,5 x 68R
Kaliber 7mm Remington Magnum
Kaliber 7 mm Weatherby Magnum
Kaliber 7 x 57R
Kaliber 7 x 64 mm = 7 x 65R
Kaliber 7 x 65R = 7 x 64 mm
Kaliber 7,35 mm Carcano = 7,35 x 51 mm = 7,35 x 52 mm
Kaliber 7,62 x 59R = .30-40 Krag
Kaliber 7,92 x 57J = 8 x 57 J = 8 x 57 I
Kaliber 8 x 50R Mannlicher
Kaliber 8 x 53R Murata
Kaliber 8 x 56R (Mannlicher) = M 30 (Österreich) = M 31 (Ungarn)
Kaliber 8 x 57J = 7,92 x 57J (siehe oben)
Kaliber 8 x 57IR = 8 x 57 JR
Kaliber 8 x 57 JRS = 8 x 57 IRS
Kaliber 8 x 58R = 8 x 58R Danish Krag
Kaliber 8 x 64 mm
Kaliber 8 x 68 S
Kaliber 8,2 x 53R E 380 (Finnland)
Kaliber 9 x 57 mmKaliber 9,3 x 62 mm
Kaliber 9,3 x 64 mm Brenneke
Kaliber 9,372R
Kaliber 9,3 x 74R
Kaliber 15,24 mm = .600 Nitro Express
Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
Kaliber .22 Winchester Magnum
Kaliber .22 Winchester Auto
Kaliber .22 Winchester RF
Kaliber .22 Remington Auto
Kaliber .22 Hornet
Kaliber .22-250 Remington
Kaliber .30-30 Winchester
Kaliber .30-40 Krag = 7,62 x 59 R
Kaliber .222 Remington = 5,56 mm
Kaliber .222 Remington Magnum
Kaliber .224 Weatherby Magnum
Kaliber .236 Lee Navy = 6 x 60 mm = 6 mm Lee Navy
Kaliber .240 Weatherby Magnum
Kaliber .243 Winchester
Kaliber .257 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Weatherby Magnum
Kaliber .270 Winchester
Kaliber .300 Weatherby Magnum
Kaliber .300 Winchester Magnum
Kaliber .338 Winchester Magnum
Kaliber .340 Weatherby Magnum
Kaliber .375 Holland & Holland Magnum
Kaliber .378 Weatherby Magnum
Kaliber .458 Winchester Magnum
Kaliber .460 Weatherby Magnum
Kaliber .470 Nitro Express
Kaliber .600 Nitro Express = 15,24 mm


http://www.iwoe.org/img/VB-0401-1.pdf[/quote]


Die rot gekennzeichnete Muni hatte sehr wohl eine Rolle gespielt im 1. und auch 2. Weltkrieg, und trotzdem ist das kein Kriegsmaterial? :doh: :doh:

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Maggo » Fr 29. Okt 2010, 00:31

@Warnschuss

Bezüglich Rechtsunsicherheit will ich dir diesen Artikel nicht vorenthalten und dir dann damit zu verstehen geben wohin ich hinaus will.

http://www.kripo-online.at/krb/show_sel ... s=52&sel=6

Somit ist deine Gepostete Liste der Kaliber und deren Ausmahme laut der Definition dieses Herren hinfällig.
Und ja,im Prinzip wird die Km Vo mit der Frage des Geschosses definiert. Sonst würde nicht des öfteren Vollmantel,Teilmantel,Vollmantelhalbspitz,Forum,Hartkerngeschoss usw. fallen.

Bei solchen Fragen beschäftigen sich nicht nur wir Zwei sonder höchstwarscheindlich (Nicht nur Das Waffg. und deren Verordnungen) einige Juristen die sich selbst nicht einig sind bis hin
zum oberen Gerichtshof.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Warnschuss » Fr 29. Okt 2010, 01:02

@ Charles:

Die Liste habe nicht ich erstellt. Allerdings muss gesagt werden, dass die von Dir rot gekennzeichneten Patronen heute militärisch obsolet, also überhaupt nicht mehr in Verwendung sind, von daher es also verständlich ist, dass die nicht mehr als KM gelten sollen, selbst wenn sie ein VM-Geschoß haben.


@ Maggo:

Ich kenne diesen Artikel bereits, nur Du hast leider schon wieder nicht ganz verstanden, um was es geht. In diesem Artikel geht es um den ganz kleinen Graubereich der Spezialpatronen -genauer: Spezialpatronen mit Vollmantelgeschoß- und ob diese vom Privileg des § 18 Abs. 4 WaffG 1996 erfasst sind oder nicht. Das heißt, ob man diese Patronen überhaupt besitzen darf, also selbst mit (!!) WBK, WP oder Jagdkarte. Spezialpatronen sind z.B. Hartkernpatronen. Bei der Bezeichnung "Spezialpatrone" bezieht sich "Patrone" ausnahmsweise wirklich auf das Geschoß. Für diese Bezeichnung kann ich aber nichts.

Worüber wir aber vorher diskutiert haben, sind die stinknormalen VM-Patronen (mit Bleikern/Weichkern), die man überall zu kaufen kriegt, und da ist die Gesetzeslage nun einmal ganz klar und alles, was ich vorher geschrieben habe, behält auch weiterhin seine Gültigkeit.

Der Artikel ist abgesehen davon (bald) gegenstandslos, da durch die WaffG-Novelle 2010 diese Spezialpatronen ins WaffG hineingeschrieben und vom Privileg (leider) ausdrücklich ausgenommen worden sind.

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Vintageologist » So 31. Okt 2010, 00:46

Warnschuss hat geschrieben:Der Artikel ist abgesehen davon (bald) gegenstandslos, da durch die WaffG-Novelle 2010 diese Spezialpatronen ins WaffG hineingeschrieben und vom Privileg (leider) ausdrücklich ausgenommen worden sind.

Wie schauts da eigentlich mit denen aus, die man dann noch besitzt? Hat jemand die entsprechende Stelle grade "zufällig" parat?
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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Warnschuss » So 31. Okt 2010, 11:42

Kurz gesagt: Pech gehabt. Ich konnte keine Bestimmung finden, was man überhaupt zu tun hat, wenn man im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle 2010 bereits solche Patronen besitzt, geschweige denn eine Entschädigungsbestimmung finden. Es ist dann einfach verboten. Punkt.

Hier der neue § 18 Abs. 4. (Neues ist unterstrichen) Noch nicht in Kraft!

§ 18 (4)
Abs. 1* gilt nicht für jene Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, soweit es sich nicht um Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- oder Treibspiegelgeschoß handelt, die als Kriegsmaterial anzusehen sind. Der Erwerb dieser Patronen ist jedoch nur auf Grund eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulässig. Sie dürfen nur Menschen überlassen werden, die im Besitz einer solchen Urkunde sind.

* §18
(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten


Es gibt zwar Entschädigungsbestimmungen für verfallene Munition wie beim Waffenverbot gem. § 12 oder (neuerdings) bei der durch Verordnung des Innenministers als verboten erklärte Munition gem. § 17 und bei der Erbschaft gem. § 43 ("Kriegsmaterial", wobei wahrscheinlich zwar in erster Linie Waffen gemeint waren, dem reinen Wortlaut nach aber auch solche Patronen inkludiert sind), allerdings keine Entschädigungsbestimmung für diese Spezialpatronen gem. § 18 Abs. 4.

Kommen wir zu den Strafbestimmungen im WaffG

§ 50 Gerichtlich strafbare Handlungen

(1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
.
.
.
4. Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt
.
ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


§50 Abs. 1 Z 4 kann nicht hergenommen werden, da Gewehrpatronen mit VM-Geschoß ausgenommen sind. Hier sind die Spezialpatronen (glücklicherweise) nicht ausdrücklich ausgenommen.

In § 51 (1) (Verwaltungsübertretungen) kommt auch keine Bestimmung in Frage.

Bleibt noch der Auffangtatbestand des § 51 (2) (die "kleinen" Verwaltungsübertretungen):

§51
(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs.1 zu ahnen oder §32 Abs.3 anzuwenden ist.


Also bis zu 360 Euro Strafe, wenn man solche Patronen entgegen § 18 (4) besitzt, allerdings gilt diese ("kleine") Verwaltungsübertretung genauso wie z.B. für den unbefugten Besitz der "normalen" VM-Patronen durch jemanden ohne WBK, WP oder Jagdkarte.


Fazit:

Besitzt man im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes solche Spezialpatronen mit VM-Geschoß, würde den geringsten Aufwand bedeuten, nichts zu sagen oder zu tun, denn draufkommen wird einem eh keiner, denn wer tut sich schon das Aufschneiden von Geschoßen an, um nachzusehen, was drin ist bzw. wer kommt überhaupt auf die Idee, so etwas zu kontrollieren. Selbst bei Erwischtwerden "nur" eine (kleine) Verwaltungsübertretung. (Anmerkung: Das war natürlich keine Aufforderung, in Zukunft etwas Illegales zu tun...)
Der Gesetzgeber hat meiner Meinung nach absichtlich keine diesbezügliche Entschädigungsbestimmung oder Verhaltensbestimmung (z.B. Abgeben) ins Gesetz aufgenommen, um nicht zugeben zu müssen, dass der Besitz dieser Patronen bis jetzt zulässig war, obwohl vom (damaligen, noch gültigen) Wortlaut erfasst. Doch durch das Hineinschreiben ins Gesetz 2010 hat er es kleinlaut zugeben müssen. Es gab sogar mal ein Gerichtsurteil bei einem Patronensammler zu seinen Gunsten.

Kann man hier nachlesen:

http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=196&cat1=IWÖ%20Service&cat2=Fakten%20-%20Berichte&cat3=Rechtsfragen&cat4=&mehr=

oder hier:

http://www.iwoe.at/inc/nav.php3?id=176&cat1=IWÖ%20Service&cat2=Fakten%20-%20Berichte&cat3=Rechtsfragen&cat4=&mehr=

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Re: Luftgewehr - Anfrage bei der Behörde wegen Waffenverbot?

Beitrag von Vintageologist » Di 9. Nov 2010, 14:20

Interessant wäre auch, was jetzt eigentlich Hartkern ist. Also ab wann? Vieles ist härter als Blei... ich glaub ich werd dem BMI in nächster Zeit mal einen Brief schicken, um Aufklärung zu erhalten :)
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