Halbauto am Schießstand-Frage
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Halbauto am Schießstand-Frage
Hallo Leute,
nach längerer Zeit war ich heute wieder mal mit ein paar Kollegen am Stand, Halbauto-Schrot schießen. Nachher hatten wir uns noch ein wenig unterhalten, wobei folgender Satz eines Jägers, der sich angeblich bestens mit der Materie auskennt, per whatsapp kam:
"Normalerweise dürften die ohne waffenpaß den Automaten nicht am Schießstand führen nur auf ständen mit Standwart."
Angeblich steht das so im Gesetz.
Stimmt das? Wo steht das, falls ja?
Ich dachte bisher, auf dem (Privat)Grund des Standes ist Hausrecht? Kann mich da jemand aufklären, bitteschön?
Danke und Grüße, Ben
nach längerer Zeit war ich heute wieder mal mit ein paar Kollegen am Stand, Halbauto-Schrot schießen. Nachher hatten wir uns noch ein wenig unterhalten, wobei folgender Satz eines Jägers, der sich angeblich bestens mit der Materie auskennt, per whatsapp kam:
"Normalerweise dürften die ohne waffenpaß den Automaten nicht am Schießstand führen nur auf ständen mit Standwart."
Angeblich steht das so im Gesetz.
Stimmt das? Wo steht das, falls ja?
Ich dachte bisher, auf dem (Privat)Grund des Standes ist Hausrecht? Kann mich da jemand aufklären, bitteschön?
Danke und Grüße, Ben
CZ Shadow 2
Baikal MP 153
Lee Enfield No.4 Mk 1/2
Schmidt Rubin K11
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Re: Halbauto am Schießstand-Frage
Der Jäger ist dumm und hat keine Ahnung, so einfach ist das 

Re: Halbauto am Schießstand-Frage
Was so in letzter Zeit zu hören und zu lesen ist
Das ist wie am Fußballplatz ,die was sich am wenigsten auskennen schreien am lautesten wenn der Schiedsrichter pfeift
Vielleicht hätte er auch so was gerne-Darf aber nicht




Das ist wie am Fußballplatz ,die was sich am wenigsten auskennen schreien am lautesten wenn der Schiedsrichter pfeift

Vielleicht hätte er auch so was gerne-Darf aber nicht


Re: Halbauto am Schießstand-Frage
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
„Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ Benjamin Franklin
Re: Halbauto am Schießstand-Frage
Vollkommener Blödsinn, findet in keiner waffenrechtlichen Vorschrift auch nur ansatzweise Deckung.
Möglich ist allerdings, dass in der dortigen Standordnung irgendwelche Einschränkungen für HAen existieren. Das ist dann aber höchstens eine intern verbindliche Benützungsvereinbarung, der man sich unterwerfen muss, wenn man dort schießen möchte.
Möglich ist allerdings, dass in der dortigen Standordnung irgendwelche Einschränkungen für HAen existieren. Das ist dann aber höchstens eine intern verbindliche Benützungsvereinbarung, der man sich unterwerfen muss, wenn man dort schießen möchte.
- Magpul1979
- .223 Rem
- Beiträge: 295
- Registriert: So 1. Mär 2015, 10:30
- Wohnort: Graz
Re: Halbauto am Schießstand-Frage
yoda hat geschrieben:Der Jäger ist dumm und hat keine Ahnung, so einfach ist das


S'git nüt wo's nit git.
Re: Halbauto am Schießstand-Frage
Danke an alle, besonders an den redstorm!!!
Seit die Leute vermehrt die WBKs stürmen, ist auch vermehrt wieder Blödsinn zu hören. Normal bin ich da immun dagegen, aber heute war ich mir wirklich nicht sicher.
Seit die Leute vermehrt die WBKs stürmen, ist auch vermehrt wieder Blödsinn zu hören. Normal bin ich da immun dagegen, aber heute war ich mir wirklich nicht sicher.
CZ Shadow 2
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Re: Halbauto am Schießstand-Frage
Benschman hat geschrieben:
"Normalerweise dürften die ohne waffenpaß den Automaten nicht am Schießstand führen nur auf ständen mit Standwart."

Ich glaube nicht dass sich der Herr nicht auskennt, eher ist er Paradebeispiel der Wichtigtuer/Vernaderer -Fraktion. Der würd auch wenn ein ihm Unbekannter mit einem Vollautomaten am Stand arbeitet, gleich die Polizei holen, ohne vorher zu überlegen oder fragen ob er eine Ausnahmegenehmigung hat.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Halbauto am Schießstand-Frage
§ 14 WaffG
Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Wenn die Schießstätte behördlich genehmigt ist, darf jeder - egal wie alt - Schusswaffen der Kategorie A (nur verbotene Waffen), B, C, D und minderwirksame Waffen verwenden (also innehaben, führen, schießen - alles), sofern kein Waffenverbot gemäß § 12 oder § 13 WaffG gegen die Person besteht (das Zivildienst-Waffenverbot iSd § 5 Abs 5 ZDG ist hier unbeachtlich).
Wenn der Spezialist behauptet, dass man Schrot-Automaten an einer behördlich genehmigten Schießstätte nicht führen darf, hat er recht. Ein AA-12 Schrot-Automat ist beispielsweise Kategorie A, Kriegsmaterial. Und für Kriegsmaterial gilt das Schießstättenprivileg nicht (§ 18 Abs 5 WaffG). Einen Schrot-Halbautomaten, der bei uns nicht als Kategorie A, Kriegsmaterial gilt, darf aber jeder bedenkenlos auf der behördlich genehmigten Schießstätte verwenden.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- sixtwentynine
- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Sa 6. Dez 2014, 18:42
Re: Halbauto am Schießstand-Frage
Vielleicht sind befinden sich die Herrschaften auf einem Nicht-behördlich genehmigten. Dann würde man zumindest irgendein Waffenrechtliches Dokument (WBK od.WP) brauchen. Das hat er eventuell durcheinander gebracht.
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.
Re: Halbauto am Schießstand-Frage
Benschman hat geschrieben:
"Normalerweise dürften die ohne waffenpaß den Automaten nicht am Schießstand führen nur auf ständen mit Standwart."
vll erklärst ihm zusätzlich mal den unterschied zwischen automat und halbautomat, also kat a und kat b
