munin hat geschrieben:eierkopf hat geschrieben:Ist ja auch sinnlos, zu was kommen und vielleicht auch Waffenführerschein verlangen wenn die Person keine Waffen hat.
Außerdem ist es (noch) nicht verpflichtend Waffen zu besitzen nur weil man eine WBK hat.
Beispiel: Jäger bekommt WP weil er einen Bedarf nachweisen kann. Kauft sich keine FFW - dann könnte doch die Behörde den Bedarf in Frage stellen... Nicht?
Ich halte es für möglich das die Behörde einen ausgestellten WP wenn keine Waffe gekauft wird in Frage stellen kann.
Kenne keinen Fall von WP und keine Waffe, ist reine Vermutung.
Außerdem, wie Hane schreibt kann man eine Waffe für einen Zeitraum auch überlassen bekommen, da braucht man dann die WBK oder den WP.
Das ist es ja was gewollt wird, alle paar Jahre erneut den Bedarf nachweisen müssen, ein Witz, aber genau das scheint es zu sein was den Gesetzgeber grad richtig "scharf" werden läßt...