Importdokument Händler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Importdokument Händler

Beitrag von gewo » Di 14. Jun 2016, 16:53

§ 37. (2) Die Behörde kann auf Antrag einschlägig Gewerbetreibender das Verbringen von Schußwaffen und Munition zu einem Gewerbetreibenden, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist, genehmigen. Diese Genehmigung kann mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu drei Jahren ausgestellt werden. Der Inhaber einer solchen Genehmigung hat der Behörde jeden Transport mit einem Formular spätestens zwei Tage vorher anzuzeigen.
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Re: Importdokument Händler

Beitrag von gewo » Di 14. Jun 2016, 16:55

ok
du hast recht

die bestimmung betrifft die ausfuhr
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Re: Importdokument Händler

Beitrag von gewo » Di 14. Jun 2016, 16:56

einfuhr ist - noch, das wird sich aendern - ohne vorherige einwillig moeglich

manche behoerden im ausland akzeptieren das aber nicht
dann brauchst von deiner behoerde eine bestaetigung dass du zur einfuhr von dieser oder jener waffe keine vorherige einwilligung benoetigst
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Re: Importdokument Händler

Beitrag von Promo » Di 14. Jun 2016, 17:04

Hi Gerhard,

sag ich ja, das ist die Ausfuhr ;) . Import geht noch relativ leicht.

Ich hab in meinem ersten Post in dem Thread beschrieben wie man das gegenüber der deutschen Behörde nachweist. Das BKA hat damit absolut gar kein Problem, die wissen das schon - wenn eine einzelne Bewilligung erteilt werden soll, muss man ab und an eine Kopie der Waffengesetz-Durchführungsverordnung anfügen.
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Re: Importdokument Händler

Beitrag von superx » Di 14. Jun 2016, 17:06

Ich hab jetzt den Händler der mir die Waffe importiert gefragt und der hat auch gemeint dass er innerhalb der EU keine Importgenehmigung braucht...
Hoffe das die vom "Waffenkurier neu" das jetzt auch einsehen, auf der Homepage schauts aus als wären sie die besten Exporteure überhaupt und wenn man anruft hat man das Gefühl das die noch nie a Waffe exportiert haben...
Auf jeden Fall danke für eure Antworten

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Re: Importdokument Händler

Beitrag von gewo » Di 14. Jun 2016, 17:11

Promo hat geschrieben:Das BKA hat damit absolut gar kein Problem, die wissen das schon - wenn eine einzelne Bewilligung erteilt werden soll, muss man ab und an eine Kopie der Waffengesetz-Durchführungsverordnung anfügen.


jop
ist regional unterschiedlich
bei manchen deutschen behoerden kein problem
bei manchen ein drama

und wie gesagt
ich hatte unrecht

kein wunder
ich hatte hunger
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