Rein rechtlich gilt §3 2.WaffV:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bun ... 42336.htmlIch denke, das hängt von einigen Faktoren ab, aber auch sicher von den kontrollierenden Beamten, ob das ausreicht.
Ich würde mir folgende Fragen stellen:
1. Wie aufbruchsicher ist die Wohnung/Haus und in weiterer Folge die Tür zu den Waffen? Wenn ich mit "gewöhnlichem" Einbruchswerkzeug das Ding aufbekomme (Stemmeisen etc.), würd ich mir lieber noch ein Tresörchen zulegen.
2. Lebst du alleine oder hast du Familie (ohne WBK)? Falls Familie: Ist der Schlüssel immer "am Mann"? Bzw. ist ausgeschlossen, dass mögliche anwesende Dritte sich den Schlüssel und damit die Waffen aneignen könnte?
Ich persönlich würd mir wahrscheinlich so oder so nen Tresor mit Codeschloss organisieren. Aber das ist nur meine Meinung.
Hier gibt's sicher weitere Foristi, die das Thema näher beleuchten können
