Bei meinem Telefonat heute bekam ich die Auskunft, dass es keine vom WaffG-Runderlass abweichenden speziellen Altersvorschriften gibt. Ausfüllen eines Datenblattes vor Ort wurde in Aussicht gestellt und dann ginge es altersunabhängig.
Rate aber trotzdem sich je nach Fall selber zu erkundigen, da ich nicht weiß, ob die Antwort ein Auszug aus der Schiessordnung war oder nur ein grundsätzliches "das geht schon".
Shootingpark - Leobersdorf Mindestalter - ERLEDIGT
- MeanMachine
- .50 BMG
- Beiträge: 1558
- Registriert: Di 18. Sep 2012, 14:39
Re: Shootingpark - Leobersdorf Mindestalter - ERLEDIGT
ACHTUNG! Zwang kann Spuren von Müssen enthalten.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 216
- Registriert: Do 19. Nov 2015, 22:57
- Wohnort: Wien
Re: Shootingpark - Leobersdorf Mindestalter - ERLEDIGT
Alles klar, danke für die Antwort.