ich bin bereits für einen Kurs im Dezember angemeldet damit ich mir die WBK holen kann - kanns kaum noch erwarten und freue mich schon auf das neue hobby

Mein Kumpel würde auch gern am Kurs teilnehmen, ist ein langjähriger Freund, er hat aber die Sorge das er aufgrund einer Anzeige (2010) nicht teilnehmen darf bzw. kein Anrecht auf die WBK hat. Grund: schwerer Körperverletzung.
Sein Leumundszeugnis ist rein, verjährt so was oder worauf ist zu achten?
Ich möchte hier nun nicht debertieren ob so ein Mensch eine WBK verdient, ich kann nur soviel sagen das der Pech hatte und sich in dem Moment wehren musste und vom opfer zum Täter gemacht wurde ....
Danke für euren Rat
lg Mario