https://www.franklinarmory.com/products/binary-firing-system-gen-iii-trigger-pack
Ganz davon abgesehen da dank ITAR das Teil wohl nicht zu uns kommen wird, wie wäre denn das von der Gesetzeslage her bei uns? Was meint ihr

Myon hat geschrieben:Das ist doch eh ein alter Hut und sofern ich mich recht erinnere bei uns verboten.
bino71 hat geschrieben:Ja, wennst eine echte Kat A haben willst, anschließend Waffenverbot und wieder Dich mit anderen Hobbies beschäftigen möchtest.
Die Frage kommt immer wieder. Hier mal ein Link (Coolhand nennt die Quelle ... Kepplinger):
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=41881&start=15#p669014
meshuggah hat geschrieben:Ja und laut Kepplinger wäre ein Binary Trigger streng genommen HA also Kat B. Coolhand zweifelt nur an, dass das Zeitgemäß ist. Nicht, dass es rechtlich korrekt ist.
Insofern ist gar nichts bewiesen, bis jemand einen HA mit so einem Teil einstufen lässt.
bino71 hat geschrieben:Wie auch immer wer sich traut das auszujudizieren ist mein Held und hat mein Mitgefühl wegen dem Waffenverbot.
(Anm.: Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen, die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.)
https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.B ... 36853_1_00
eXistenZ hat geschrieben:Im Gesetz konnte ich keine Definition von HA finden.
Aber hier findet sich eine Definition:(Anm.: Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen, die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.)
https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.B ... 36853_1_00
Gibt aber auch Leute die zB lever release Repetierer als HA´s ansehen. Lt. Obiger Definition wären, die keine, also vermute ich mal das Diejenigen noch wo anders eine Definition gefunden haben, um auf Ihre Sicht der Dinge zu kommen.
Martin P hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Im Gesetz konnte ich keine Definition von HA finden.
Aber hier findet sich eine Definition:(Anm.: Halbautomatische Schusswaffen sind für Einzelfeuer eingerichtete Schusswaffen, die durch einmalige Betätigung der Abzugsvorrichtung jeweils nur einen Schuss verfeuern, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt.)
https://rdb.manz.at/document/ris.bvwg.B ... 36853_1_00
Gibt aber auch Leute die zB lever release Repetierer als HA´s ansehen. Lt. Obiger Definition wären, die keine, also vermute ich mal das Diejenigen noch wo anders eine Definition gefunden haben, um auf Ihre Sicht der Dinge zu kommen.
Das ist aber auch keine verlässliche Definition, sondern bestenfalls ein obiter dictum des BVwG. Daraus würde ich nichts Allgemeingültiges ableiten ...
bei Betätigung des Abzugs wird ein Schuss verfeuert, wobei der Ladevorgang für den nächsten Schuss selbsttätig erfolgt (Funktionsprinzip Rückstoßlader). Gemäß angeführter Merkmale, bzw. technischer Benennungen und Definitionen gemäß ÖNORM S1370 handelt es sich bei gegenständlicher Waffe um ein halbautomatisches Gewehr.
https://rdb.manz.at/document/ris.lvwg.L ... 18_2015_00