Waffengesetznovelle Zubehör

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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kingharald
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Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von kingharald » So 30. Dez 2018, 13:01

Hab gerade im Gesetzestext gelesen, dass zukünftig die doppelte Anzahl der festgesetzten Zahl an erlaubten Waffen, sprich Kat.B, an Zubehör erworben werden darf.
Das hieße, ich darf zu zBsp. 5 Glock Pistolen zusätzlich 10 Glockläufe besitzen???

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Glock1768
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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Glock1768 » So 30. Dez 2018, 13:03

Äh, ja ... Ich weiß nur nicht wie das künftig gezählt wird ... Ist ein Wechselsystem jetzt ein Zubehörteil oder zwei Zubehörteile, da Lauf und Verschluss?

Eventuell geht das nach Seriennummern ... Bei Nummerngleichheit ein Teil, ansonsten eben nicht?

Ich freue mich nur sehr, das die Griffstücke frei bleiben, da nicht gasdruckbelastet :D

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von kingharald » So 30. Dez 2018, 13:14

Ja das wird lustig...
Ich denke so wie du das Zubehör eintragen lässt.
Einmal Schlitten und Lauf, und dann noch ein Lauf dazu.
Die Beamten der Waffenüberprüfungen tun mir jetzt schon leid.
Wird kein Sache auf 10 Minuten mehr....

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Glock1768 » So 30. Dez 2018, 13:22

Aber alles im Dienste der Sicherheit und Terrorbekämpfung ... :tipphead:

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Burgenlandy » So 30. Dez 2018, 14:23

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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Balistix » So 30. Dez 2018, 14:25

Die Frage wird spannend: ist ein Wechselsystem ein Teil oder zwei (Verschluss und Lauf), wie wurde das denn bisher im ZWR eingetragen?
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Papa Bär
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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Papa Bär » So 30. Dez 2018, 14:26

Glock1768 hat geschrieben:Ich freue mich nur sehr, das die Griffstücke...

abwarten, da fehlen noc ein paar Verordnungen wie das wirklich gehandhabt wird, alles ist möglich. :roll:
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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Glock1768 » So 30. Dez 2018, 14:35

Papa Bär hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Ich freue mich nur sehr, das die Griffstücke...

abwarten, da fehlen noc ein paar Verordnungen wie das wirklich gehandhabt wird, alles ist möglich. :roll:


Da in einem Begleitschreiben zum Gesetzestext eindeutig drin stand, das Griffstücke aus Sicht des BMI frei bleiben sollen bin ich hier ausnahmsweise Mal zuversichtlich

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Burgenlandy » So 30. Dez 2018, 16:11

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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Glock1768 » So 30. Dez 2018, 20:51

Papa Bär hat geschrieben:
Glock1768 hat geschrieben:Ich freue mich nur sehr, das die Griffstücke...

abwarten, da fehlen noc ein paar Verordnungen wie das wirklich gehandhabt wird, alles ist möglich. :roll:


So, hier ein Auszug aus dem Dokument (379 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen) ...

Zu Abs. 2:
Bereits nach geltender Rechtslage ist in Abs. 2 die Anwendung der Bestimmungen über Schusswaffen auch für bestimmte Teile von Schusswaffen vorgesehen. Im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 wird nunmehr vorgeschlagen, dass die Bestimmungen über Schusswaffen nicht nur für den Lauf, die Trommel und den Verschluss sowie diesen entsprechende Teile, sondern auch für den Rahmen und das Gehäuse als wesentliche Bestandteile von Schusswaffen anzuwenden sind. Der Rahmen bzw. das Gehäuse dient der mechanischen Verbindung von Lauf mit Verschluss bzw. der Aufnahme von beweglichem Lauf und Verschluss. Um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen, sollen nur solche Teile als wesentliche Teile gelten, die beim Schuss gasdruckbelastet sind.
Griffe, Magazine, optische Hilfseinrichtungen, Schlag- oder Abzugseinheiten sowie Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles sind hingegen nicht den wesentlichen Bestandteilen einer Schusswaffe zuzurechnen. Ebenso sollen Griffstücke von Pistolen grundsätzlich nicht unter den Begriff der „wesentlichen Bestandteile“ fallen, da diese regelmäßig nicht gasdruckbelastet sind. Um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden, sollen die Bestimmungen über Schusswaffen jedoch auch für unwesentliche Bestandteile von Schusswaffen gelten, sofern diese mit wesentlichen Bestandteilen untrennbar verbunden sind.

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Papa Bär » Mo 31. Dez 2018, 08:36

Ich wünsch es uns allen, doch wenn dich die Passage "Ebenso sollen Griffstücke von Pistolen grundsätzlich" nicht nachdenklich macht, dann passts eh.
Wir lesen nach wie vor Kaffeesud, wie immer...
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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von burggraben » Mo 31. Dez 2018, 11:52

Papa Bär hat geschrieben:Ich wünsch es uns allen, doch wenn dich die Passage "Ebenso sollen Griffstücke von Pistolen grundsätzlich" nicht nachdenklich macht, dann passts eh.
Wir lesen nach wie vor Kaffeesud, wie immer...

Was genau soll mich hier nachdenklich machen? Noch eindeutiger geht es eigentlich nicht.

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Glock1768 » Mo 31. Dez 2018, 11:57

Papa Bär hat geschrieben:Ich wünsch es uns allen, doch wenn dich die Passage "Ebenso sollen Griffstücke von Pistolen grundsätzlich" nicht nachdenklich macht, dann passts eh.
Wir lesen nach wie vor Kaffeesud, wie immer...


Nach dem Wort grundsätzlich geht es noch weiter ... Da kommt nämlich erst das interessante ... Das ist eigentlich eindeutig

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 2. Jan 2019, 09:23

Mich würd am meisten Interessieren, wie das mit bereits eingetragenem Zubehör sein wird.
Das sollte dann ja eigentlich nicht zur doppelten Menge Kat B dazugezählt werden? Wenn doch wärs blöd...

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Re: Waffengesetznovelle Zubehör

Beitrag von Mjoelnir » Mi 2. Jan 2019, 09:41

Die Zubehör Regelung gilt eh erst auch ab 14.12.2019, oder ist das unbestimmt wegen den kommenden Änderungen im ZWR?

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