Ist für den Import von Geschossen aus Deutschland ein ähnlicher Aufwand notwendig wie beim Waffenimport?
MfG,
Geschosse aus Deutschland
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Wiederladen kann gefährlich sein und soll nur von Personen mit dem entsprechenden Fachwissen durchgeführt werden.
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Re: Geschosse aus Deutschland
Wiking-76 hat geschrieben:Ist für den Import von Geschossen aus Deutschland ein ähnlicher Aufwand notwendig wie beim Waffenimport?
MfG,
hi
geschosse sind noch frei - wenns ein in AT erlaubtes kaliber ist ...
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Geschosse aus Deutschland
Aufpassen nur: manche Geschoßbauweisen gelten hierzu Lande als Kriegsmaterial, obwohl sie woanders frei erhältlich sind, insbesondere manche mit Eisenkern.
Grüße
Sandman
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Geschosse aus Deutschland
Eisen- o. Hartkern sind auch in DE als KM gelistet, die kriegst so eh nicht.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
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Re: Geschosse aus Deutschland
achtung mit den begrifflichkeiten die da herumschwirren:
1. als kriegsmaterial gelten die entsprechenden patronen (munition). geschosse alleine darfst du besitzen, ist allerdings die frage was du damit anfängst... alleine ein geschoss im kaliber .50 ist nix verbotenes. stopfe ich es jedoch in eine passende 99mm lange hülse, hab ich auf einmal kriegsmaterial draus gemacht.
2. eisenkern ist nichts ungewöhnliches, sogar bei surplus muni sehr verbreitet. das ist auch kein kriegsmaterial, im gegensatz zu hartkernmunition (da geht es dann eher um wolframcarbid oder ähnliches)
Kriegsmaterialverordnung:
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
[...]
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Forum, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
1. als kriegsmaterial gelten die entsprechenden patronen (munition). geschosse alleine darfst du besitzen, ist allerdings die frage was du damit anfängst... alleine ein geschoss im kaliber .50 ist nix verbotenes. stopfe ich es jedoch in eine passende 99mm lange hülse, hab ich auf einmal kriegsmaterial draus gemacht.
2. eisenkern ist nichts ungewöhnliches, sogar bei surplus muni sehr verbreitet. das ist auch kein kriegsmaterial, im gegensatz zu hartkernmunition (da geht es dann eher um wolframcarbid oder ähnliches)
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)