Sportschützen können >10 Schuss Magazine für Langwaffen und >20 Schuss Magazine für Kurzwaffen per
"kleiner Sportschützen-Sonderbewilligung" (SON) erwerben. Auch müssen Sportschützen "von sich aus" einen Schiessnachweis erbringen (Fünf mal Schiessen an fünf verschiedenen Tagen innert fünf Jahren).
Interessant ist jedoch, dass Halbautomaten <60cm Gesamtlänge, nur noch von Sammlern erworben werden können. Hierzu gibt es ebenfalls eine "kleine Sammler-SON". Natürlich können Sammler per kleiner Sammler-SON auch >10 Schuss Magazine für Langwaffen und >20 Schuss Magazine für Kurzwaffen erwerben.
Wichtig ist auch folgendes: Wenn ein Sportschütze z.B. eine halbautomatische Langwaffe per WES unter neuem Recht erwirbt (WES ausgestellt ab dem 15.08.2019), darf KEIN Magazin >10 Schuss:
1. in diese Langwaffe eingesetzt werden.
2. im selben Behältnis mit dieser Langwaffe transportiert werden.
3. im selben Behältnis mit dieser Langwaffe gelagert werden.
Beim Erwerb von Seriefeuerwaffen, Schalldämpfern und Laserzielgeräten, hat sich für uns Sammler nichts geändert. Da ich ein erstklassiges Sicherheitskonzept vorzuweisen habe, wird sich für mich persönlich auch in Zukunft nichts ändern, ausser dass ich nun für Halbautomaten <60cm ein anderes Formular ausfüllen muss.
Das sind meines Erachtens nach die wichtigsten Neuerungen.