Mahlzeit!
Vermutlich wärme ich ein altes Thema auf, wirklich hilfreiche Infos habe ich aber zu dem Thema noch nicht gefunden.
Hypothetische Annahme:
Man hat sowohl in D als auch in Ö eine Waffenbesitzkarte. Jeweils 2 Plätze (Kurzwaffe). Man möchte natürlich gerne in beiden Ländern seinem Hobby nachgehen. Wie stellt man das an? Gibt es eine legale Variante die Waffe(n) zwischen den beiden Ländern zu transferieren bzw. abwechselnd aufzubewahren? In beiden Ländern ist selbstverständlich ein Hauptwohnsitz vorhanden. Ein europäischer Feuerwaffenpass würde ja nur einen kurzfristigen Transport ins andere Land gestatten.
Grüße
Österreich/Deutschland WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Österreich/Deutschland WBK
“in beiden ländern hauptwohnsitz“ ?
geht das ned bissl gegen das meldegesetz oder wie das heißt ?
geht das ned bissl gegen das meldegesetz oder wie das heißt ?
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Re: Österreich/Deutschland WBK
Geht es deswegen nicht, weil Deutschland zB den ersten Wohnsitz innerhalb des Landes immer als Erstwohnsitz (=Hauptwohnsitz) anmeldet. Man kann in Deutschland nicht nur einen Nebenwohnsitz (dort Zweitwohnsitz genannt) haben. Ähnlich ist es auch in einigen weiteren EU-Ländern.Blaine hat geschrieben: So 6. Okt 2019, 23:12 “in beiden ländern hauptwohnsitz“ ?
geht das ned bissl gegen das meldegesetz oder wie das heißt ?
Andererseits ist man in Österreich verpflichtet, wenn man den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hier hat, den Wohnsitz hier als Hauptwohnsitz anzumelden. Es geht also gar nicht anders als manchmal zwei Hauptwohnsitze zu haben. Ob Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz spielt in WBK Angelegenheiten aber eh praktisch keine Rolle (allenfalls bei der Anzahl genehmigter Waffen, das Wort Hauptwohnsitz wurde in diesem Zusammenhang nur mal in einem BMI Runderlass erwähnt), weil das WaffG nur von Wohnsitz spricht und damit beides meint.
Zurück zur Frage: Es ist mal jemandem den ich kenne durch einen Behördenfehler gelungen seine Glock in zwei EU Staaten zu registrieren (er war in beiden Staaten zum Waffenbesitz berechtigt, wollte die Glock nur kurzfristig zu einem Bewerb mitnehmen und der Beamte hat die in seine Akte eingetragen statt nur eine zeitlich begrenzte EUFWP Genehmigung auszustellen)... In diesem Fall hätten beide Staaten erwartet, dass die Waffe innerhalb des Landes verwahrt wird. War daher weniger gut, und er hatte große Probleme den doppelten Eintrag wieder rauszukriegen. Im Nachhinein wärs wahrscheinlich stressfreier gewesen die Waffe verschrotten zu lassen, beiden Staaten die selbe Verschrottungsbestätigung zu bringen und sich eine neue Glock zu kaufen.
Ich kenne keine Rechtsgrundlage die so etwas erlauben würde. Die Mitnahme von Waffen (ohne dauerhaften Export) ist wohl nur mit einem EUFWP und den damit verbundenen Beschränkungen möglich. So viel EU haben wir dann doch wieder nicht. Ein Auto meldest ja auch nicht in zwei Staaten an und wechselst an der Grenze Kennzeichen. Und auch ein Auto bleibt langfristig da, wo es angemeldet ist (sonst hinterzieht man dem Staat ja KFZ Steuer).
Die Staaten wollen wohl, dass eine hier registrierte Waffe auch (und sei es zu Kontrollzwecken) hier verwahrt wird.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Österreich/Deutschland WBK
Wenn man es so betrachtet klingt es einleuchtend. Schade ... macht die Sache nur aufwändiger und teurer.mastercrash hat geschrieben: Mo 7. Okt 2019, 00:38 Ich kenne keine Rechtsgrundlage die so etwas erlauben würde. Die Mitnahme von Waffen (ohne dauerhaften Export) ist wohl nur mit einem EUFWP und den damit verbundenen Beschränkungen möglich. So viel EU haben wir dann doch wieder nicht. Ein Auto meldest ja auch nicht in zwei Staaten an und wechselst an der Grenze Kennzeichen. Und auch ein Auto bleibt langfristig da, wo es angemeldet ist (sonst hinterzieht man dem Staat ja KFZ Steuer).
Die Staaten wollen wohl, dass eine hier registrierte Waffe auch (und sei es zu Kontrollzwecken) hier verwahrt wird.