Schwierig zu sagen, wenn man rein nach WaffG geht
§17/1/11 hat geschrieben:von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
§17/1/7 hat geschrieben:von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
§3 hat geschrieben:Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
fällt eine FFW nicht unter Z11 und darf somit verlängert werden, sonst wäre ja auch ein Roni nimmer erlaubt oder andere Anschlagschäfte wie z.B. für Mauser C96.
Die SP5 wird so ausgeliefert und soll eine FFW sein, da unter 60 cm Gesamtlänge
Demnach dürfte man einen (Schub-)Schaft montieren, ohne dass es Z11 wird.