Bdave hat geschrieben: So 26. Jul 2020, 20:03
Du kannst auch ein AUG oder AR auf den freien A Platz kaufen, die alten AK Magazine weiter behalten und neue für AUG oder AR nachkaufen
Kann ja nicht funktionieren!
Bleistift:
Habe 2 WBK Plätze.
Habe 1x Revo und 1x G17.
Habe für die G17 lange Magazine.
Jetzt mit WaffG neu bekommt die G17 einen Kat A nach Z7. Kein Eintrag für Z8/9/10.
Jetzt verkaufe ich die G17 und kaufe mir auf den A Platz eine G21. Für die G21 kaufe ich mir jetzt, da ich ja darf, da sie jetzt am A Platz ist, lange Magazine.
Also habe ich jetzt legal lange Magazine für eine G17 und eine G21.
Nun verkaufe ich den Revo und kaufe mir wieder ne G17.
Habe aber immer noch nur einen A Platz. Aber legal zwei Waffen die einen A Platz brauche, da ich für beide legal Z9 Mags habe.
Die G17 und G21 kann in dem Beispiel natürlich auch durch AK, AUG, AR etc Ersetzt werden, was aber aufs Gleiche hinausläuft, nur mit ner anderen Z-Nr.
Das würde das ganze Gesetz ad absurdum fürhen ... wobei ist es das nicht sowieso?