Beschlagnahmte Waffen und Munition

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Trijikon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1266
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 13:55
Wohnort: Riederberg

Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von Trijikon » Di 12. Apr 2022, 17:37

Ein Freund von mir hat sich ein Waffenverbot eingehandelt- Keine Gewalt im Spiel nur verblödete Aufbewahrung! Ist aber Zweitrangig, Dummheit gehört bestraft.
Alles wurde beschlagnahmt und es sieht nicht so aus wie wenn er eine Chance hätte es wieder zu bekommen.
Unter anderem 13.000 Schuss 9 Para und .223 sowie etliche Waffen.
Was passiert mit den Dingen?
Werden sie versteigert und ein normaler Bürger (mit WBK oder WP) kann sie dann erstehen?
Wer erfährt dann das wann, wo, und wie?
Oder verschwinden die unter der Hand bei beamteten Typen?

LG Wolfgang
PS ich will niemand etwas unterstellen aber seltsamerweise habe ich noch nie etwas von einer Muniversteigerungf gehört.
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
reload-smile

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von John Connor » Di 12. Apr 2022, 17:44

Ist das Waffenverbot bereits rechtskräftig?

Hauptsacheesknallt
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 206
Registriert: So 12. Jan 2020, 00:07

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Di 12. Apr 2022, 17:52

Trijikon hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 17:37 Ein Freund von mir hat sich ein Waffenverbot eingehandelt- Keine Gewalt im Spiel nur verblödete Aufbewahrung! Ist aber Zweitrangig, Dummheit gehört bestraft.
Alles wurde beschlagnahmt und es sieht nicht so aus wie wenn er eine Chance hätte es wieder zu bekommen.
Unter anderem 13.000 Schuss 9 Para und .223 sowie etliche Waffen.
Was passiert mit den Dingen?
Werden sie versteigert und ein normaler Bürger (mit WBK oder WP) kann sie dann erstehen?
Wer erfährt dann das wann, wo, und wie?
Oder verschwinden die unter der Hand bei beamteten Typen?

LG Wolfgang
PS ich will niemand etwas unterstellen aber seltsamerweise habe ich noch nie etwas von einer Muniversteigerungf gehört.
Er wird wohl kein Waffenverbot im eigentlichen Sinne haben, sondern die Verlässlichkeit wird nicht mehr gegeben sein. Hierzu normiert § 25 Abs. 6 WaffG:

Abgelieferte Waffen (Abs. 4) und - nach Eintritt der Rechtskraft des Entziehungsbescheides - sichergestellte Waffen (Abs. 5) sind von der Behörde der öffentlichen Versteigerung oder der Veräußerung durch eine zum Handel mit Waffen befugten Person zuzuführen. Der Erlös ist dem früheren Besitzer der Waffen auszufolgen.

Ob die Waffen öffentlich versteigert oder einem Händler zugeführt werden, ist wohl eine Ermessensentscheidung der Behörde.

Ein Waffenverbot gem. § 8 WaffG wird dann verhängt, wenn gewisse Umstände vermuten lassen, dass ein Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte - das liegt bei einer unsicheren Verwahrung ja nicht vor. Schlampigkeit heißt ja nicht, dass man Waffen missbräuchlich verwenden wird. Bei einem (rechtskräftigen) Waffenverbot gelten die eingezogenen Waffen als verfallen. Da hat man Pech gehabt.
Pew Pew

John Connor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 568
Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
Wohnort: Wien

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von John Connor » Di 12. Apr 2022, 18:06

Deswegen die Frage, was hat er und ists schon rechtskräftig? Alles andere ist Kaffesudleserei

Trijikon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1266
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 13:55
Wohnort: Riederberg

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von Trijikon » Di 12. Apr 2022, 18:12

John Connor hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:06 Deswegen die Frage, was hat er und ists schon rechtskräftig? Alles andere ist Kaffesudleserei
Waffenverbot, allerdings gehe ich davon aus das es noch nicht rechtskräftig ist denn wozu bräuchte er dann einen Anwalt von mir empfohlen.

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
reload-smile

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 397
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von BR1 » Di 12. Apr 2022, 18:20

Jetzt frage ich mich schon, was muss man bei der Verwahrung falsch machen, dass man ein Waffenverbot aufgebrummt bekommt.

Wenn ich an den Typen denke, der eine HA-Büchse unversperrt in einer Nische stehen hatte, und damit am Ende durchgekommen ist.

Trijikon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1266
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 13:55
Wohnort: Riederberg

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von Trijikon » Di 12. Apr 2022, 18:28

Wie wäre es mit (minderjährigen) Kindern im Haushalt welche die Waffen ihren Freunden präsentieren?

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
reload-smile

Benutzeravatar
Prometheus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 795
Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von Prometheus » Di 12. Apr 2022, 18:39

Krass wegen falscher Verwahrung sofort ein Waffenverbot?
Da muss er aber ordentlich falsch verwahrt haben.
Normal bekommt man schon ne Chance die Verwahrung in Ordnung zu bringen.

Naja egal, zur Frage:
Legal erwerbbare Waffen werden, wie schon geschrieben, normal immer versteigert (Dorotheum oä.) oder an einen Händler verkauft.
Munition wird nicht versteigert sondern geht normal immer an Händler oder wird direkt vernichtet.
Sollte ein Verdacht bestehen das die Waffe illegal ist (Automatik, zu kurz, zu böse, oä.) kommt sie normal zu einem Waffengutachter der LPD der dann eruiert ob illegal/legal. Wenns was seltenes ist wird gern mal als Anschauungmaterial behalten wenn nicht wirds immer vernichtet.

Ich habe aber auch schon von diversen Freunderl Geschäften unter Beamten gehört wo die Waffen deutlich unter Wert verscherbelt worden sind.
Gibt es vorallem bei ländlichen Bezirken bestimmt nach wie vor.

Trauriges Detail: Alle Anbauteile wie Visiere, Lampen, Zweibeine, usw..... die auf Waffen angebracht sind bei der Aussprache eines Waffenverbotes bekommt man NICHT zurück. Die Waffen werden genau so mitgenommen wie sie vorgefunden werden.
Zuletzt geändert von Prometheus am Di 12. Apr 2022, 18:43, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Prometheus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 795
Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von Prometheus » Di 12. Apr 2022, 18:40

Trijikon hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:28 Wie wäre es mit (minderjährigen) Kindern im Haushalt welche die Waffen ihren Freunden präsentieren?

LG Wolfgang
Ja ok das geht echt nicht.

Benutzeravatar
Mushr00m
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1280
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 12:55

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von Mushr00m » Di 12. Apr 2022, 18:52

Prometheus hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 18:39 Krass wegen falscher Verwahrung sofort ein Waffenverbot?
Da muss er aber ordentlich falsch verwahrt haben.
Normal bekommt man schon ne Chance die Verwahrung in Ordnung zu bringen.

Naja egal, zur Frage:
Legal erwerbbare Waffen werden, wie schon geschrieben, normal immer versteigert (Dorotheum oä.) oder an einen Händler verkauft.
Munition wird nicht versteigert sondern geht normal immer an Händler oder wird direkt vernichtet.
Sollte ein Verdacht bestehen das die Waffe illegal ist (Automatik, zu kurz, zu böse, oä.) kommt sie normal zu einem Waffengutachter der LPD der dann eruiert ob illegal/legal. Wenns was seltenes ist wird gern mal als Anschauungmaterial behalten wenn nicht wirds immer vernichtet.

Ich habe aber auch schon von diversen Freunderl Geschäften unter Beamten gehört wo die Waffen deutlich unter Wert verscherbelt worden sind.
Gibt es vorallem bei ländlichen Bezirken bestimmt nach wie vor.


Trauriges Detail: Alle Anbauteile wie Visiere, Lampen, Zweibeine, usw..... die auf Waffen angebracht sind bei der Aussprache eines Waffenverbotes bekommt man NICHT zurück. Die Waffen werden genau so mitgenommen wie sie vorgefunden werden.
Genau so was hat einen Beamten in der BH in meinem Bezirk (sogar der Leiter der Abteilung... ; Unterschriftenfälschung beging er auch dabei... ) 2 Jahre teilbedingte Haft eingebracht :clap:
"Geh, hoid ma amoi de Gun - i ziag mi amoi au"
- Peter L., professioneller Bodyguard

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1732
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von fast12 » Di 12. Apr 2022, 20:06

Lt Waffg. § 13.(1) kann jedes Organ der öffentlichen Sicherheit (also zB jeder Polizist) eine vorläufiges Waffenverbot aussprechen wenn ihm - salopp ausgedrückt - was komisch vorkommt.

Wichtig ist unverzüglich einen Anwalt zu konsultieren, wenn ich mich recht erinnere muss innerhalb von zwei (oder doch vier :eusa-think: ) Wochen Einspruch erhoben werden. Wenn er keinen Anwalt hat, würde ich mich an die "Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich" wenden. Wichtig - nicht zögern, Anwalt einschalten!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Beschlagnahmte Waffen und Munition

Beitrag von gewo » Di 12. Apr 2022, 20:36

die frage ist IST DAS RECHTSKRÄFTIG

bevor es rechtskraeftig ist kann der den kram an einen berechtigten abtreten (zb einen haendler)
der kann den kram dann einfach abholen kommen oder abholen lassen
je nachdem wo der grad liegt

nach rechtskraft isses vorbei damit
theoretisch sollte er dann zwar auf antrag einen versteigerungserloes bekommen
aber der ist meist sehr .... moderat ... aus welchen gruenden auch immer
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten