Berni96 hat geschrieben: Mi 7. Dez 2022, 19:53
Nachdem ich bei dem Thema nicht mehr komplett grün bin, habe ich bei der LPD nachgehakt ob es denn beim Import solcher Magazine einer eigenen Genehmigung bedarf wie z.B. für Kategorie B Waffen.
Am Telefon war die Antwort, nein da ist nichts bekannt diesbezüglich und es ist keine Genehmigung notwendig.
Im daraufhin erbetenen Schriftsatz hat man es schon geschickter formuliert mit Verweis dass es sich dabei nicht um einen Import einer Schusswaffe nach Paragraph 37 handelt (nachdem eine Magazin eben keine Schusswaffe ist) und man deshalb auch keine Bewilligung ausstellt.
Jetzt hab ich selbst nochmal das Waffg. durchsucht bin aber nicht wirklich fündig geworden bezüglich Bestimmungen zum Import/Export von großen Magazinen.
Es handelt sich zwar um verbotene "Waffen" aber da sollte meine WBK die ja praktisch sagt ich darf diese Unterkategorie besitzen/erwerben/einführen als Genehmigung herhalten.
Und mim KMG haben die Mags auch nichts zu tun weshalb man das denke ich für den hier genannten Fall außen vor lassen kann.
Was habe ich übersehen?
Grüß‘ Euch,
Ich bin jetzt au diese Thread gestoßen, weil ich mir große Magazine in Slowenien bestellen will. Ich hätte im WaffG Folgendes gefunden:
Gemäß § 17 Abs 1 WaffG verboten ist „der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen“.
Wenn man als Sportschütze eine Genehmigung hat für Z7, Z8, Z9 oder Z10, lautet die auf „Erwerb“ und „Besitz“ (§ 17 Abs 3 Satz 2 WaffG).
Allerdings gibt es in § 17 Abs 3 Satz 1 WaffG eine Ermessensbestimmung:
„Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, EINFUHR, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.“
Wäre das nicht die richtige Grundlage, um sich das genehmigen zu lassen?
Bitte um Korrektur, was ich falsch liege oder jemand etwas anderes gehört hat von einer Behörde, aber das kommt mir richtig vor. Und ein überwiegendes, berechtigtes Interesse wird man schon argumentieren können, wenn man (i) zum Besitz als Sportschütze die Berechtigung schon hat und (ii) die Magazine in Österreich nicht zu bekommen sind.
chrtha