Steiermark : Fangschuss trifft Jäger
Donau hat geschrieben: Mo 25. Nov 2024, 13:00Grerdinger hat geschrieben: Mo 25. Nov 2024, 08:18 Füchse zB werden seit Jahrzehnten mit 3 mm erfolgreich erlegt, tlw. sogar darunter. Und Füchse sind nicht nur typischerweise schwerer als Rehe, sondern auch schusshärter.
4 mm Eisenschrot auf Reh ist daher ganz sicher kein Problem (auch wenn ich das nicht ausprobiert habe, da in OZ verboten).Hallo Grerdinger,turrikan hat geschrieben: Mo 25. Nov 2024, 09:12 Die Füchse bei Euch in der Gegend würd ich gerne bejagen![]()
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ich weiß nicht, woher Du Deine Annahmen hast. Hast Du schon einmal einen erlegten Fuchs oder ein erlegtes Reh auf den Pickup gehoben?
Wenn nicht, dann schau in den Jagdprüfungsbehelf.
Hier fürs Forum kopiere ich aus dem Wikipedia:
"Die Körpermaße des Rotfuchses sind geographisch und jahreszeitlich starken Schwankungen unterworfen. Das Körpergewicht liegt durchschnittlich für Männchen im Bereich 5 bis 8 kg, für Weibchen bei 5 bis 6,5 kg." (Rotfuchs Wikipedia)
"Ausgewachsene Rehe haben eine Körperlänge von 107 bis 127 Zentimeter und erreichen eine Schulterhöhe zwischen 65 und 84 Zentimeter. Die ausgewachsenen Männchen wiegen je nach Ernährungszustand zwischen 20 und 34 Kilogramm, die Weibchen zwischen 17 und 29 Kilogramm. (Reh Wikipedia)
Das Thema Schrot auf welches Wild und Schrotkörnung ist ein anderes Thema. Werden wir gerne weiterdiskutieren, möglicherweise in einem eigenen Thread, hat ja mit dem Jagdunfall nichts zu tun.
Ja, das ist wirklich ein interessantes Thema.
Zum Begriff der "Waidgerechtigkeit" oder "Weidgerechtigkeit":
Waidgerechtigkeit Wikipedia
"Der Begriff der Weidgerechtigkeit ist in Deutschland als unbestimmter Rechtsbegriff in die Jagdgesetze eingegangen. So gelten die nicht schriftlich normierten Regeln der Weidgerechtigkeit als mit Usancen vergleichbares Gewohnheitsrecht und entfalten darum Gesetzeskraft."
Ähnlich formuliert sind die Landesjagdgesetze in Österreich: § 2 des NÖ Jagdgesetz 1974 lautet beispielsweise: „Die Jagd ist in einer allgemein als weidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.“
In der Schweiz wird die Weidgerechtigkeit im Recht deutschsprachiger Kantone erwähnt, zum Beispiel in Art. 14[15] Berner Jagdgesetz:
„Art. 14 Weidgerechtigkeit. Die Jägerinnen und Jäger wenden alle Sorgfalt an, um dem Tier unnötige Qualen und Störungen zu ersparen und seine Würde zu bewahren. Sie tragen insbesondere die Verantwortung für eine zeit- und fachgerechte Nachsuche. Die Wildhüterinnen und Wildhüter können zur Nachsuchehilfe beigezogen werden.“"
Jedenfalls derogieren Gesetze das Gewohnheitsrecht. Ein schönes Beispiel sieht man etwa beim heutigen Verbot des Büchsenkalibers 6,5x54 Mannlicher-Schönauer auf Gemsen in Deutschland, während dieses Kaliber in Österreich auf Gemsen nach wie vor erlaubt und verwendet wird.
Bei Schrotmunition ist das auch ähnlich, aber nicht immer in dieser Trennschärfe erkennbar.
Das Thema "waidgerechte Schrotgröße" ist ein wichtiges Thema, allerdings ein komplexes, da neuerdings neben Blei auch andere Materialien als Vorlage dienen. Diese haben entweder ein geringeres oder ein höheres spezifisches Gewicht (oder Dichte)
Da gibt es alte und bewährte Tabellen für Bleischrot (Hartbleilegierung) iVm rauchlosem Pulver und Kaliber 16 und Kaliber 12
Die uralt Tabellen mit unlegiertem Blei (Weichblei) und Schwarzpulver sind etwas anderes!
Aber auch die neuen Materialien führen zu ganz anderen Schrotgrößen:
Eisen hat ein viel geringeres spezifisches Gewicht (viel geringere Dichte) als Blei
Wolfram hat ein viel höheres spezifisches Gewicht (viel höhere Dichte) als Blei
. . . und dann gibt es auch Kupferschrot zur Jagd
Das wissen wir alle! Wäre nicht uninteressant, hier neue Erfahrungen auszutauschen.