
Xxxx
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Xxxx
Hier das Waffengesetz
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2025-01-17
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Re: Xxxx
doubleaction OG, Wien
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Re: Xxxx
Ein Händler in XXX bietet solche Muni frei Im Net an ....
Aus der Erklärung von Gewo bin ich auch nicht schlauer ...Kaliber. 22 ist ja kein Kriegswaffenkaliber ...oder ?
Aus der Erklärung von Gewo bin ich auch nicht schlauer ...Kaliber. 22 ist ja kein Kriegswaffenkaliber ...oder ?

Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Xxxx
Vor ca 5 jahren wurde die klarstellung dass randfeuerzünder grundsätzlich nie kriegsmaterial sein können nicht mehr weiter aufrecht erhalten.BR1 hat geschrieben: Sa 19. Apr 2025, 20:12 Interessant, ich dachte .22 tracer ist erlaubt - hat sich das in letzter zeit geändert?
Seit dem muss man drauf achten ob bei verboten speziell auf zentralfeuermunition abgestellt wird oder nicht.
Wenn nicht, dann besteht die gefahr, dass auch randfeuermunition vom jeweiligen verbotstatbestand mit umfasst sind
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