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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:12
von meshuggah
Blöde Frage, aber gibts eig sowas wie eine europaweite NRA?
Und wenn nein, warum nicht?! Die wäre genau in solchen Fällen am nützlichsten

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:14
von raptor
meshuggah hat geschrieben:Blöde Frage, aber gibts eig sowas wie eine europaweite NRA?
Und wenn nein, warum nicht?! Die wäre genau in solchen Fällen am nützlichsten


http://www.firearmsunited.com/

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:21
von Hausmasta
Auch dort: kein Hinweis oder Link zur Petition! :handgestures-thumbdown:

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:28
von meshuggah
Die Frage ist ja auch wie stark diese Organisation in die Politik verbandelt ist
Gute Argumentation und Öffentlichkeitsarbeit hat nämlich im Waffenrecht eh noch nie was gebracht...

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:39
von vulgogurktaler
Hausmasta hat geschrieben:Auch dort: kein Hinweis oder Link zur Petition! :handgestures-thumbdown:

Gibt es schon, aber leider bissal ungünstig verlinkt, weil es einfach net klar ist das man unten auf den Link gehen soll!

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:46
von Musashi
wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:49
von vulgogurktaler
Musashi hat geschrieben:wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

Wäre interessant wer den newsletter verbrochen hat und von wem er geschmiert, *hust* verzeiht, bezahlt wird...

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 18:55
von piefke
vulgogurktaler hat geschrieben:
Musashi hat geschrieben:wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

Wäre interessant wer den newsletter verbrochen hat und von wem er geschmiert, *hust* verzeiht, bezahlt wird...

Ass to mouth Please..........

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:02
von Hausmasta
vulgogurktaler hat geschrieben:Gibt es schon, aber leider bissal ungünstig verlinkt, weil es einfach net klar ist das man unten auf den Link gehen soll!

Stimmt, jetzt habe ich es gesehen.
Ist aber leider zu versteckt.
Das gehört plakativ ganz oben wie hier auf PD!

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:02
von Octopus
Hat das FWR selbst nicht verstanden, worum es geht?
Inwiefern ist ein AK Klon in 7,62x39 mit kurzem Lauf gefährlicher als irgendein anderer HA beliebigen Kalibers?

So einen Vorschlag würde man eher von der Politik erwarten, aber nicht aus den eigenen Reihen! :snooty: :naughty:

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:04
von Alaskan
Octopus hat geschrieben:Hat das FWR selbst nicht verstanden, worum es geht?
Inwiefern ist ein AK Klon in 7,62x39 mit kurzem Lauf gefährlicher als irgendein anderer HA beliebigen Kalibers?

So einen Vorschlag würde man eher von der Politik erwarten, aber nicht aus den eigenen Reihen! :snooty: :naughty:

Ach das ist normal bei denen ,da wird immer schnell was aufgegeben -kniewach wie immer!

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:13
von <BigM>
Tobi1987 hat geschrieben:Darf man lesen, was du dem BK geschickt hast? Habe es weiter vorne nicht gefunden.

Gibt es eigentlich irgendein Land, das jemals ein verschärftes Waffengesetzt später wieder liberalisiert hat? Das Problem bei der Sache ist, dass es hier niemals ein zurück gibt. Was einmal da ist kriegt man vor der nächsten Revolution nicht mehr weg... :roll:

USA.

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:18
von Evilcannibal79
Bei Egun stehts jetzt auch auf der Startseite :-)

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:32
von GreaseMonkey
Unverständlich, dass es auf ipsc-dvc.org noch immer nicht steht.

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Verfasst: Fr 27. Nov 2015, 19:35
von Thule
Musashi hat geschrieben:wer solche verbündete hat...
und das deutsche fwr bricht schon ein, will die in D legalen Ak clone opfern und alles unter 16" lauflänge:

Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs "Kalaschnikow".

Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.

Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16") eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.

Quelle: Newsletter FWR, 26.11.2015

Onkel Tom Syndrom