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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 4. Dez 2013, 19:17
von Promo
Wenn ihr etwas beantragt dann wärt ihr vermutlich auch nicht erfreut wenn nicht nur eure Adresse sondern auch all der Inhalt den eigentlich ihr beantragt habt da drinnen steht ..
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Fr 6. Dez 2013, 23:04
von Sidekix
IT Guy hat geschrieben:Nö, wir meinten nicht wegen der KRISS sondern wegen der HA-Problematik. Wenn ein Hersteller einen HA bauen würde, der im "Normalzustand" unter 60cm ist. Damit ist er Kat.B. Wenn der Hersteller jetzt noch einen schaft dazu verkauft, das daraus ein Karabiner wird, hast einen HA-Karabiner ohne Sonderzulassung. Verstehst was Yoda und ich meinten?
So wie man mit einem Triari aus einer Glock einen mäßigen Karabiner macht, könnte man es damit zu einem guten Karabiner "Upgraden".
Der Anschlagschaft von Sidekix
viewtopic.php?f=8&t=18970&p=319287&hilit=gewinde#p319287 geht ja auch in die Richtung die DE gibts ja auch mit langem Lauf.
die Eagle is mit 14" und Schaft knapp unter 90cm, wär somit der erste HA-Karabiner im Kaliber .50 in Ö
is aber nichts anderes als a Pistole mit Anschlagschaft ala C96

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 19:36
von waffentuning_at
Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 20:12
von gewo
Promo hat geschrieben:€dit: beinhaltet der Bescheid dann einen Rückschluss dass eventuell der Verschluss der FA AK reingesteckt werden könnte? Das kann ein Ausschlussgrund sein.. Mit originalem Lauf und originalem Verschluss könnte es ja unter Umständen funktionieren..
hi
jop
verschlussteile sind kompatibel
daher KM
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 22:09
von Scaar
Werwolf hat geschrieben:Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.
wahrscheinlich wieder ein Deutscher der die österreichische Rechtslage nicht kennt. Siehe auch MR223:
https://www.waffengebraucht.at/node/232690
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 22:12
von rupi
Scaar hat geschrieben:Werwolf hat geschrieben:Der Wertgarner hatte jetzt 2 Tage lang ein Schwabenarms G41 drinnen. Auch ein interessantes Thema. War aber gleich wieder draußen... Hab leider den Sreenshot nicht gespeichert aber war die Version die auf PSG 1 hergerichtet war.
wahrscheinlich wieder ein Deutscher der die österreichische Rechtslage nicht kennt. Siehe auch MR223:
https://www.waffengebraucht.at/node/232690
na das war die hier:
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=17&t=867&p=358343&#p358331
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mo 28. Jul 2014, 23:15
von Scaar
ah, ok, dachte bei Wertgarner an waffengebraucht. War wahrscheinlich eine ähnliche Geschichte wie damals das DPMS AR15 beim Wertgarner:
viewtopic.php?f=2&t=1530&hilit=black+label&start=810#p57828
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Mi 30. Jul 2014, 22:30
von waffentuning_at
Aber beim MR steht doch e dabei dass er aus Deutschland kommt. Nur das beim Wertgarner war ja schon beim Händler. Ich habe bis heute auch keine Antwort von dort erhalten

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Do 31. Jul 2014, 08:09
von Stickhead
Dass Waffenhändler über E-Mail unerreichbar sind, ist kein Geheimnis. Das funktioniert nur bei ein paar wenigen, die man idR auf 1 Hand abzählen kann. Ist der Wertgarner eigentlich zum Handel mit KM berechtigt?
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Fr 8. Aug 2014, 17:52
von Magnum828
Gehe ich richtig in der annahme, das 22er Halbautomaten grundsätzlich erlaubt und nicht KM sind? Wenn ja, gibts eine liste was nun genau KM ist und was nicht? Ich hab interesse an sowas:
http://www.brownells.com/rifle-parts/re ... 32508.aspx
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Fr 8. Aug 2014, 18:05
von gewo
hi
die dinger haben einen sear
damit spielen sie rock-n-roll wenn du einen FA lower drunter baust
damit in AT nicht zulaessig
der autosear muss dauerhaft verschlossen sein (einklebung einer fuellplatte)
PS:
kann das tactical solution ding was besonderes?
den .22lr chiappa upper kriegst um rund € 400,- hier in oesterreoich ganz normal zu kaufen
Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Fr 8. Aug 2014, 18:06
von Magnum828
gewo hat geschrieben:hi
die dinger haben einen sear
damit spielen sie rock-n-roll wenn du einen FA lower drunter baust
damit in AT nicht zulaessig
der autosear muss dauerhaft verschlossen sein (einklebung einer fuellplatte)
Danke für die Info.
Hmm, schade....

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Do 30. Okt 2014, 10:11
von Coburn
Hallo
um nochmal auf jodas idee einzugehen:
gibt es noch andere unterscheidungskriterien zw. Ha lang
und ha kurz als die gesamtlänge? L
auflänge munition etc.
Wird das dann schuss volee zugelassen oder muss da auch das bmlv sein senf dazugeben
ich meine a pistole mit a bissl an längeren lauf und hintn wos wo man
so an lässigen schubschaft dranschräubln kann... Nach der zulassung versteht sich.

Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen
Verfasst: Do 30. Okt 2014, 10:20
von Scaar
Zubehör verändert nicht die Einstufung der Waffe. Eine Glock 17 mit 10-Zoll-Lauf und RONI Kit, bzw IGB-Schaft, ist immer noch eine Kategorie-B-Pistole und dürfte demnach auch mit einem Licht ausgestattet werden.