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Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 07:04
von Bud Spencer
Mandella hat geschrieben:Die Aktion der Standaufsicht war auf jeden Fall, zweifelsfrei, nicht legal. (Stichwort Eigentumsvorbehalt und Nötigung)
Und ja, es sollte gegen die entsprechende Person sowohl straf- und zivilrechtlich vorgegangen werden, als auch vom Standbesitzer aus disziplinarische Maßnahmen getroffen werden.


Die Frage ist, wer den Entzug tatsächlich durchgeführt hat. Eine erklärung des genauen Ablaufs/Polizeiprotokols wäre nötig.
Hat der Standbetreiber oder Die Polizei die Waffe eingezogen.

Man könnte argumentieren: davon ausgehend es sei eine illegale Waffe hat der Standbetreiber aus "sicherheitsgründen" die Waffe in seine Obhut genommen um sie später der Polizei zu übergeben.
Eingezogen wurde sie durch die Exekutive, entzogen durch die Standaufsicht :think:

Ist fraglich ob da was rausschaut...

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 07:39
von quildor82
Die Waffe wurde soweit ich das richtig gelesen habe von einem nicht Kumdigen entfernt während der Schütze vorne war!!!!

Das würde ich zum Anlass nehmen einen Vereinsausschluss zu erwirken.


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Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 07:41
von Stickhead
Ich hätt ihm vorgeworfen, dass er sich nicht auskennt. Es gibt Möglichkeiten, ganz schnell zu überprüfen, ob eine Waffe vollautomatisch funktioniert.

Magazin und Munition rausnehmen
Entsichern
Abzugbetätigen und halten
Verschluss zurückziehen
Verschluss nach vorne lassen
=> Wenns klick macht => Vollautomat

ausserdem wird ein "illegaler Vollautomat" wohl eher kein ziviles Beschusszeichen aus Österreich bzw. Deutschland haben

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 07:45
von Bud Spencer
Stickhead hat geschrieben:ausserdem wird ein "illegaler Vollautomat" wohl eher kein ziviles Beschusszeichen aus Österreich bzw. Deutschland haben


Obwohl ich den Abklatsch von einem Standbetreiber nicht verteidigen will ist dies schon möglich.
illegal modifiziert...?

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 08:11
von Mandella
quildor82 hat geschrieben:Die Waffe wurde soweit ich das richtig gelesen habe von einem nicht Kumdigen entfernt während der Schütze vorne war!!!!

Das würde ich zum Anlass nehmen einen Vereinsausschluss zu erwirken.


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+1
So habe ich das auch verstanden.

@ Sandman: Wenn der Entsprechende die Waffe nicht freiwillig wieder herausgibt, ist eindeutig der Tatbestand des Eigentumsvorbehalts und der Nötigung gegeben.
Denn so wie ich das verstanden habe, mußte auch die Polizei gerufen werden, um, auf einem Umweg, wieder in den Besitz der Waffe zu gelangen.
Eigentumsvorbehalt ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, aber Nötigung ist eine eindeutige und gut definierte Straftat. (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(%C3%96sterreich))
Und gerade wenn es um Waffen geht, ist der §105 StGB, naturgemäß, sehr streng auszulegen.

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 08:26
von Stickhead
Bud Spencer hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:ausserdem wird ein "illegaler Vollautomat" wohl eher kein ziviles Beschusszeichen aus Österreich bzw. Deutschland haben


Obwohl ich den Abklatsch von einem Standbetreiber nicht verteidigen will ist dies schon möglich.
illegal modifiziert...?


Dann kann man das noch immer mit Variante 1 überprüfen :idea:

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 08:31
von yoda
So lang ist das Ganze eh noch nicht her, ich würd auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige erstatten!!!, die müssen dem Ganzen dann nachgehn, das wird ziemlich unangenehm für den Pfosten, unabhängig davon ob was rauskommt dabei. Solchen Leuten muss man zeigen, dass sie net machen können was sie wollen.

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 08:51
von zaphod
Vielleicht sollte der Threadstarter einen abschließenden Bericht machen und dann sollte hier der Thread geschlossen werden.

just my 2 Cents

zaphod

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 09:21
von therion
Bud Spencer hat geschrieben:
therion hat geschrieben:man hätte sich gegen den waffenetzug gegen den vereinsheini gleich selbst per notwehr behelfen können. wäre eine schöne sache gewesen.


:tipphead:
Kein Wunder das da ein Vorurteil für den "irren" Waffenbesitzer entsteht!

Du eigentlich nachdenken bevor du schreiben tun... hier öffentliches Forum! :headslap:

Die beschlagnahmung war von der Polizei sanktioniert. Da wir immer noch in einen Rechtsstaat leben, rechtfertig der Entzug von Eigentum durch die Sicherheitsbehörden (noch dazu bis zur klärung - also befristet) KEINE Notwehr. Damals war ja zumindest (zum Glück und selbstverständlich unbegründet) der Verdacht einer illegalen Waffe im Raum.

Vergleichbar: einem angeblich getuntem Auto wird bis zum technischen Gutachten weiterfahrt verwehrt und/oder in der verwahrstelle gelagert.


Und bevor jetzt die Geier über mich herfallen ;)
Ich finde die Aktion des Waffenentzugs bloß auf den Verdacht hin und ohne Gespräch mit archer eine Frechheit und ja man sollte event. rechtliche Schritte einleiten...


Wenn man keine Ahnung hat....

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 09:23
von Bud Spencer
Der Angriff gegen das eigentum war nicht unmittelbar, da die Waffe bereits der Polizei übergeben worden war. (abgeschlossene Handlung)
Aber wenn du hier zweifelhafte Ratschläge zur Notwehrüberschreitung (so es denn überhaupt gerechtfertigte Notwehr wäre) geben willst, dann bitte... :roll:

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 09:49
von Noldi
@therion: In diesem Fall Notwehr?!? Geht's noch???

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 09:50
von Mandella
Leutchens, etwas sachlicher und weniger bis gar nicht emotional bitte. Es geht da immerhin um eine sehr ernste Sache.

Dem Standbetreiber kann man, in meinen Augen, sehr wohl rechtlich eins drüberbügeln, und man sollte es sogar.
Denn es kann und darf nicht angehen, daß sich eine Standaufsicht Rechte anmaßt, die sie einfach nicht hat und dabei auch noch offen geltende Gesetze übertritt.
Sonst werden höchstwahrscheinlich die rechtlichen Übergriffe dieser Person immer dreister, wenn derjenige damit durchkommt.
Und der Standbetreiber ist nun mal für das rechtlich einwandfreie Betragen seiner Standaufsicht verantwortlich.

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 09:53
von Bud Spencer
Mandella hat geschrieben:Leutchens, etwas sachlicher und weniger bis gar nicht emotional bitte. Es geht da immerhin um eine sehr ernste Sache.

Dem Standbetreiber kann man, in meinen Augen, sehr wohl rechtlich eins drüberbügeln, und man sollte es sogar.
Denn es kann und darf nicht angehen, daß sich eine Standaufsicht Rechte anmaßt, die sie einfach nicht hat und dabei auch noch offen geltende Gesetze übertritt.
Sonst werden höchstwahrscheinlich die rechtlichen Übergriffe dieser Person immer dreister, wenn derjenige damit durchkommt.
Und der Standbetreiber ist nun mal für das rechtlich einwandfreie Betragen seiner Standaufsicht verantwortlich.


Dem stimme ich vollinhaltlich zu. Nur ist halt die frage ob dann nicht rauskommt: außer Spesen nix gewesen. :think:
Muss man sich halt genau anschauen.

Re: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 10:11
von Mandella
Wie schon geschrieben, kann man da mit Tatbestand Eigentumsvorbehalt und Tatbestand Nötigung einiges machen.
Da die Polizei dazugerufen wurde, sind beide Tatbestände aktenkundig sofern ein ordnungsgemäßes Protokoll, von dem auszugehen ist, vorliegt.
Mit dem Protokoll der Polizei und der Aussage von Archer ist es für einen Anwalt, mit Deckung durch eine Rechtschutzversicherung, ein ganz Einfaches, die Standaufsicht "Aufzumachen wie eine Sardinendose".
Die Standaufsicht war zwar "nur" Erfüllungsgehilfe, aber bedingt durch den Tathergang persönlich haftbar.
Eigentlich sollte das eine reine Formalität sein, und wird für die Standaufsicht mit einer Geldbuße, und möglicherweise einer geringen Vorstrafe, enden.

Das wirklich Interessante ist eher, daß der Standbetreiber dadurch die entsprechende Standaufsicht höchstwahrscheinlich nie wieder als solche einsetzen wird, und zukünftig solche Vorkommnisse Geschichte sind.
Zusätzlich wird es höchstwahrscheinlich, wenn der entsprechende Vorstand davon offiziell in Kenntnis gesetzt wird, entsprechende Konsequenzen innerhalb des entsprechenden Vereins für die Standaufsicht geben.

Re: AW: OA15 Beschlagnahmt

Verfasst: Mo 23. Sep 2013, 10:17
von smc_stefan
Archer ist das ja schon mit einem Anwalt durchgegangen. Hätte der RA nur den Funken einer Chance gesehen hätte er nicht von einer Klage abgeraten, ist ja auch sein Geld welches er verdienen würde.



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