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Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 13:45
von Alaskan
Anmelden wissma jetzt ja alle wie das geht :9
Aber wie schaut das jetzt aus wenn ich mein Kat.C Waffe verkauft habe?Sowie in meinem Fall?
Habe sie über Händler melden lassen und habe jetzt verkauft.
Soll ich das meiner Sachbearbeiterin auf der Bh via Email denn Kaufvertrag senden?damit meine ex Kat.C ausgetragen wird?
Wer weiß bescheid?

Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 14:18
von rubylaser694
Als Verkäufer hast du nach dem getätigten Verkauf von Kat. C und D Waffen nichts weiter zu tun!
Nur der Käufer muss die Waffe innerhalb von 6 Wochen registrieren.
Zum Ärgern oder zur Verwirrung des Amtes kannst du natürlich Kaufverträge, Meldezettel, Betriebsanleitungen, Datenblätter oder Witze per Mail schicken.

Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 15:10
von Alaskan
Okay

danke für die Auskunft,das ist ja mal positiv das man als Verkäufer nichts tun muss,aber wenn der Käufer ned meldet und ich hab kontrolle und die Herren in Blau wollen meine Kat.C Waffe sehen muss ich wieder alles erklären

Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 15:34
von crowcall66
MrAktenzeichenxy hat geschrieben:Aber wie schaut das jetzt aus wenn ich mein Kat.C Waffe verkauft habe?Sowie in meinem Fall?
Habe sie über Händler melden lassen und habe jetzt verkauft.
Soll ich das meiner Sachbearbeiterin auf der Bh via Email denn Kaufvertrag senden?damit meine ex Kat.C ausgetragen wird?
Habe gerade den gleichen Fall.
Habe einen Kaufvertrag aufgesetzt und darauf auch den Käufer hingewiesen, dass er innerhalb 6 Wochen bei einem BüMa zu registrieren hat. Nach Ablauf dieser 6 Wochen werde ich meiner Waffenbehörde den Kaufvertrag wie E-Mail zukommen lassen. Mit der Übermittlung des Kaufvertrages hat die Behörde alle relevanten Daten des Käufers und der Waffe.
Meiner Ansicht nach, bin ich damit meiner Sorgfaltspflicht weit mehr als gefordert nachgekommen.
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 15:40
von pointi2009
als Verkäufer ist es meine Aufgabe zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen zum Kauf gegeben sind (Alter und Wohnort) und neu würde ich immer einen Kaufvertrag machen. Ob der Käufer meldet oder nicht, interessiert mich ähnlich einem Kamelfurz. Wenn die Behörde bei der Überprüfung eine Waffe sehen will, die ich verkauft habe, lege ich den Kaufvertrag vor. Dass die Daten soweit mit der Person übereinstimmen, die gekauft hat, hab ich anhand Ausweis ja eh überprüft. Ob die Adresse stimmt muss ich ja nicht nachweisen.
der Behörde meld ich sicher nichts vorweg vom Verkauf, ich mach doch nicht deren Arbeit.
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 16:05
von rubylaser694
Nach Ablauf dieser 6 Wochen werde ich meiner Waffenbehörde den Kaufvertrag wie E-Mail zukommen lassen. Mit der Übermittlung des Kaufvertrages hat die Behörde alle relevanten Daten des Käufers und der Waffe.
Das ist eine unnötige "Fleiß"aufgabe!
der Behörde meld ich sicher nichts vorweg vom Verkauf, ich mach doch nicht deren Arbeit.
Genau wozu haben wir das ZWR denn sonst!
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 16:12
von JoeK
pointi2009 hat geschrieben:als Verkäufer ist es meine Aufgabe zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen zum Kauf gegeben sind (Alter und Wohnort) und neu würde ich immer einen Kaufvertrag machen. Ob der Käufer meldet oder nicht, interessiert mich ähnlich einem Kamelfurz. Wenn die Behörde bei der Überprüfung eine Waffe sehen will, die ich verkauft habe, lege ich den Kaufvertrag vor. Dass die Daten soweit mit der Person übereinstimmen, die gekauft hat, hab ich anhand Ausweis ja eh überprüft. Ob die Adresse stimmt muss ich ja nicht nachweisen.
der Behörde meld ich sicher nichts vorweg vom Verkauf, ich mach doch nicht deren Arbeit.
Welche C oder D Waffe sollte die Behörde aufgrund welcher Bestimmung denn überprüfen?
Begehren können sie ja, bekommen werden sie nicht.....!
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 16:51
von stagu
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 17:15
von swerdeofwar
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 20:28
von Al3x
Und da war noch das hier:
http://www.heute.at/news/oesterreich/wi ... 52,1039766Nur mit Vorstrafenfreiheit
Mehr Eigenschutz-Recht: BZÖ will Bürger bewaffnenIn 30 US-Bundesstaaten gilt die "Castle Doktrin" ("Stand- Your-Ground-Law"): Wer in seinem Haus bedroht wird, hat das Recht, sich zu wehren – und sogar zu töten. Das Stadt-BZÖ fordert das nun auch für Wien.
"Die Zahl der Einbrüche nimmt zu. Und immer öfter werden die Täter auch brutal, verletzen ihre Opfer", so Dietmar Schwingenschrot zu "Heute". Ein Testlauf in dünn besiedelten Gebieten soll zeigen, ob die Doktrin auch für Wien funktioniert. Voraussetzung für die Teilnahme soll laut BZÖ Vorstrafenfreiheit und ein sechs bis acht Wochen dauernder Waffenkurs sein.
Je mehr Gegenwind der Malmström entgegenweht, desto besser.
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Do 10. Jul 2014, 21:32
von rubylaser694
Einerseits ist es gut das das Thema in den Medien hochkocht aber den Vorschlag vom BZÖ kann man gleich in den "Rundordner" schmeißen!
1.Mit einer Vorstrafe ist es sowieso schwierig eine legale Waffe zu bekommen.
1a. u.A. gibt es den Psychotest
2. ist es eh eine blödsinnige Forderung, denn ich darf mich jetzt auch schon in meiner Wohnung/auf meinem Grund mit Waffengewalt wehren. Notwehrrecht gilt für ganz Österreich! Was soll in Wien anders sein?
3. Was sollen die "6 bis 8 Wochen" Kurs? Kostet ja nur unnötig viel Geld (3000-8000€).
Wäre maximal für einen Waffenpass gerechtfertigt zwecks allumfassender Schulung.
4. Testlauf in dünnbesiedelten Gegenden? Wo? In Simmering? Ist weniger dicht besiedelt als der 3. Bezirk.
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 06:04
von IT Guy
Naja, verteidigen darfst dich schon, aber wenn jetzt z.B. 10 Fremde auf Deinem Rasen campieren und sich durch freundliche Worte nicht zum gehen bewegen lassen, darfst in Ö nur die Polizei holen und das Regeln lassen. Bei "Stand your ground" sieht das anders aus...
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 08:14
von BigBen
IT Guy hat geschrieben:Naja, verteidigen darfst dich schon, aber wenn jetzt z.B. 10 Fremde auf Deinem Rasen campieren und sich durch freundliche Worte nicht zum gehen bewegen lassen, darfst in Ö nur die Polizei holen und das Regeln lassen. Bei "Stand your ground" sieht das anders aus...
Was würdest dann machen? Die Wildcamper mit der Schusswaffe bedrohen und falls einer sich blöd bewegt (Oh mein Gott, er kommt direkt auf mich zu...) den erschiessen? Castle doctrin und stand your ground schön und gut...aber in so einem Fall ist es doch wohl das Vernünftigste die Polizei zu rufen und die das regeln zu lassen.
Abgesehen davon: Politik nix gut.
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 08:18
von rubylaser694
Abgesehen davon: Politik nix gut.
Hat aber Waffenbezug!
Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
Re: ZWR-Registrierungfrist - Pressemeldungen
Verfasst: Fr 11. Jul 2014, 08:20
von BigBen
rubylaser694 hat geschrieben:Abgesehen davon: Politik nix gut.
Hat aber Waffenbezug!
Irrelevant...Auszug aus den Forenregeln:
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