Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Verfasst: Sa 4. Jan 2020, 19:21
Spar dir die nächste Antwort Markus .
Schade um die Zeit.
Schade um die Zeit.
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Jössas,AUG-andy hat geschrieben: Sa 4. Jan 2020, 19:21 Spar dir die nächste Antwort Markus .
Schade um die Zeit.
Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.Freitag hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 18:11 Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Ich hatte auch noch keinen Kaffee …DarthAlexxx hat geschrieben: Sa 11. Jan 2020, 08:20Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.Freitag hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 18:11 Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...
Danke!Dobi hat geschrieben: Sa 11. Jan 2020, 08:34Ich hatte auch noch keinen Kaffee …DarthAlexxx hat geschrieben: Sa 11. Jan 2020, 08:20Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.Freitag hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 18:11 Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Muss ich sie da nicht reinschauen lassen? Ich dachte nicht dass das eine Option ist den Safe nicht aufzumachen...
Du musst ihnen nur zeigen wo du die Waffen verwahrst, damit sie die sichere Verwahrung überprüfen können und sehen, dass die Waffen darin verwahrt waren.
Hast du z.B. einen großen Safe, in welchem du auch andere Wertgegenstände oder Privatsachen sicherst, sind auch Dinge drinnen, welche nicht Gegenstand der Kontrolle sind.
Deshalb musst du sie auch nicht in den Safe schauen lassen.
Du kannst sie natürlich freiwillig reinschauen lassen, musst aber nicht.
Edit: Natürlich musst du den Safe öffnen um die Waffen entnehmen zu können, musst sie aber dabei nicht reinschauen lassen, was sonst noch so alles im Safe ist …
Ich hatte heute schon einen Kaffee, hat aber nix gebracht.DarthAlexxx hat geschrieben: Sa 11. Jan 2020, 08:20Bitte verzeih mir die Frage aber ich hatte noch keinen Kaffee und auch noch nie eine Kontrolle.Freitag hat geschrieben: Fr 10. Jan 2020, 18:11 Diesmal wollten sie nicht die Kat c sehen, standen diesmal auch nicht auf ihrer Liste. Dafür haben sie mich mehrfach versucht zu überreden in den Waffenschrank schauen zu dürfen.
Zweite Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Durchführung des Waffengesetzes (2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung – 2. WaffV)§ 25. Überprüfung der Verlässlichkeit
(1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
§ 4 Überprüfung der Verwahrung
§ 4.
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen vorzunehmen.
Vielleicht wollte er sich die Auffrischung vom Waffenführerschein ersparen.LordHelmchen hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 10:45 Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam
2. WaffVLordHelmchen hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 10:45 Zwar fein.
Aber was geht den dein Schießbuch und deine Ergebnislisten an? Hast es ihm freiwillig unter die Nase gehalten, oder hat er danach gefragt?
Seltsam