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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:18
von hmg382
Lexman1 hat geschrieben:Ist spannend wenn alle Zubehörplätze jetzt gleich mit Glock Griffstücken gefüllt sind. Dann ist wieder rum nichts mehr mit zusätzlichem Zubehör...

Das ist eigentlich auch eine Unschärfe, die man in einer Stellungnahme anprangern kann.
(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz
von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des §21 Abs.
1 zulässig.
Kann bedeuten:
(a) du hast 1 Schusswaffe, d.h. du hast 2 wesentliche Bestandteile overall frei. Für alles andere: Zubehör wie bisher.
(b) [hab ich auch schon z.B. bei WaffG.info gelesen] du hast 1 Schusswaffe, ergo hast du für
jedes darin enthaltene wesentliche Bestandteil die doppelte Menge frei, z.B. 1 Pistole + 2 Wechselsysteme (bestehend aus Verschluss + Lauf = 4 wesentliche Teile).
Tante Edith:Es ist und bleibt (a) ... es geht aber nicht um die tatsächlich besessenen Waffen, sondern die Anzahl, die auf deiner WBK draufsteht und auch sind die Teile nicht an die Waffe gebunden, sondern die Zahl gilt generell.
Hier der Text aus der Erläuterung:
Zu §
23 Abs. 3:
Um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Zubehör zu einer Schusswaffe der Kategorie B künftig zu verringern, wird vorgeschlagen, dass für Betroffene bereits kraft Gesetzes der Erwerb und Besitz von bis zu doppelt so vielen wesentlichen Bestandteilen als genehmigte Schusswaffen der Kategorie B zulässig sein soll. Dies bedeutet, dass ein Inhaber einer Waffenbesitzkarte für drei Schusswaffen der KategorieB bis zu sechs wesentliche Bestandteile, unabhängig von einer tatsächlich besessenen Schusswaffe der Kategorie B, erwerben und besitzen darf. Demgegenüber ist der Erwerb und Besitz von weiteren wesentlichen Bestandteilen an eine behördliche Bewilligung geknüpft, die in der Waffenbesitzkarte oder im Waffenpass zu vermerken ist. Die Erteilung dieser Bewilligung ist nur unter den Voraussetzungen des §21 Abs.1 zulässig. Der Erwerb eines wesentlichen Bestandteils ist der Behörde -wie bisher -gemäß §28 in Verbindung mit §2 Abs.2 zu melden
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:25
von Maddin
raptor hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Wer die heilige Kuh "Psycho-Test" abschaffen will gilt in der öffentlichen Meinung als "Interessensvertretung der gefährlichen Psychopathen" und es ist für die Politik ein leichtes eine solche IV unter der Kategorie: Spinner einfach abzuhaken.
Genau das hat man in der Gun Community in den USA zum Thema Concealed Carry in den neunzigern auch gesagt. Die NRA musste von kleinen, radikalen Gruppen erst zu ihrem Glück gezwungen werden.
Der Psychotest ist eine sinnfreie Garrotte, die dringend weg gehören würde. Und das lässt sich auch sachlich gut argumentieren. Waffengegner wird man eh nicht überzeugen, die wollen restlos alle Waffen verbieten und basta. Psychotest hin oder her.
Und wenn man es etwas polemischer angeht: der Amokfahrer von Graz hat kurz vor seiner Tat den Waffen-Psychotest gleich zwei Mal bestanden:
http://oldklz.getoctopus.com/s/steierma ... elChannel=Sagt eigentlich eh alles...
Das sagt uns aber nur, dass drei Gutachter keine übereinstimmende Meinung gefunden haben und die Geschworenen ihn als zurechnungsfähig eingestuft haben.
Nach dieser Auffassung hat er den Test also völlig zurecht bestanden. Psychisch krank ? Naja, das stellst halt nicht durch das Gutachten zur WBK fest, das obliegt einem Arzt.
Genauso wie nicht jeder der durchfällt ein Psycho ist.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:29
von raptor
Der Psychotest hat 2x einen Typen, der mehrmals in der Öffentlichkeit herumballert und dann kurz danach eine Amokfahrt veranstaltet, als für den Waffenbesitz verlässlich eingestuft. Was gibt es da noch zu diskutieren?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:31
von Mjoelnir
John Connor hat geschrieben:Mjoelnir hat geschrieben:Frage zu:
Schusswaffenteile
Bisher galten „Lauf, Trommel, Verschluss und andere diesen entsprechenden Teile von Schußwaffen“ als relevante Teile. Nunmehr wird diese Bestimmung dahingehend geändert, dass „Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen“ relevante Teile darstellen.
Unter Rahmen oder Gehäuse versteht man jene Teile, die den Lauf und den Verschluss mechanisch verbinden bzw die diese beweglichen Teile aufnehmen können. Hingegen fallen bloße Griffe („zB Vertikal-Griff“), Magazine, optische Hilfseinrichtungen, Schlag- oder Abzugseinheiten, sowie Schalldämpfer nicht unter die Bestimmungen der waffenrelevanten (Zubehör-)Teile.
So gesehen fallen dann ja nur die Upper Receiver weil in diese Kategorie, da sie Lauf und Verschluss aufnehmen, nicht aber Lower oder Griffstücke, oder?
Weil dann müsste das auch noch präzisiert werden.
Richtig beim AR15 nur der Upper. Aber auch der Lauf am Upper stellt einen wesentlichen Bestandteil dar. D.h. bei 2 Plätzen auf der Wbk kannst 2 weitere komplette Upper (ohne Verschlusskopf) haben da das 4 Teile sind
Ja aber wo liest du das raus? Im Prinzip verbindet ja der Lower auch alles, das Wording des Entwurfes ist der reinste HORROR.
Ausserdem - bevor ich Ersatzlauf, Verschlusskopf und Upper Receiver extra kaufe und melde, kauf ich gleich einen kompletten Upper und habe dann nur 1x statt 3x Zubehör, das is ja der Witz dabei!
Und wie will man Upper oder auch Lower OHNE S/N melden/eintragen?
Da kann ich ja nur 1 melden, habe aber 3 ohne S/N..dann zeig ich halt den her den ich grade will...
Wird man dann zum lasern gezwungen und werden jetzt nur noch Receiver mit S/N nach Europa importiert - was passiert mit der Lagerware, darf ich mir nach 1.1. 2019 noch welche ohne S/N kaufen?

Wie gesagt, das WORDING ist eine absolute Katastrophe.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:36
von Maddin
raptor hat geschrieben:Der Psychotest hat 2x einen Typen, der mehrmals in der Öffentlichkeit herumballert und dann eine Amokfahrt veranstaltet, als für den Waffenbesitz verlässlich eingestuft. Was gibt es da noch zu diskutieren?
Verlässlichkeit kannst du auch vortäuschen und daher liefert der Test am PC und ein persönliches Gespräch doch eh keine abschließende Beurteilung über die Verlässlichkeit eines Menschen. Zumal sich das ja sowieso nur auf Kat. B bezieht und Kat. C (und ehem. Kat. D) außer Acht lässt.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:36
von gewo
bisher gab es im ZWR als waffenzubehoer
lauf
verschluss
lauf+verschluss
jetzt kommt dazu
griffstueck
gehaeuse
usw
wenn sie die position
lauf+verschluss
als zwei zubehoere werten dann laesst sich das einfach umsetzen
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:38
von raptor
Eh. Und wie gesagt kommen seit 1996 auch Psychiatriepatienten an Kat C ran.
Alles ein riesen Unsinn mit dem Geld gemacht werden kann.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 12:45
von John Connor
Mjoelnir hat geschrieben:John Connor hat geschrieben:Mjoelnir hat geschrieben:Frage zu:
So gesehen fallen dann ja nur die Upper Receiver weil in diese Kategorie, da sie Lauf und Verschluss aufnehmen, nicht aber Lower oder Griffstücke, oder?
Weil dann müsste das auch noch präzisiert werden.
Richtig beim AR15 nur der Upper. Aber auch der Lauf am Upper stellt einen wesentlichen Bestandteil dar. D.h. bei 2 Plätzen auf der Wbk kannst 2 weitere komplette Upper (ohne Verschlusskopf) haben da das 4 Teile sind
Ja aber wo liest du das raus? Im Prinzip verbindet ja der Lower auch alles, das Wording des Entwurfes ist der reinste HORROR.
Ausserdem - bevor ich Ersatzlauf, Verschlusskopf und Upper Receiver extra kaufe und melde, kauf ich gleich einen kompletten Upper und habe dann nur 1x statt 3x Zubehör, das is ja der Witz dabei!
Und wie will man Upper oder auch Lower OHNE S/N melden/eintragen?
Da kann ich ja nur 1 melden, habe aber 3 ohne S/N..dann zeig ich halt den her den ich grade will...
Wird man dann zum lasern gezwungen und werden jetzt nur noch Receiver mit S/N nach Europa importiert - was passiert mit der Lagerware, darf ich mir nach 1.1. 2019 noch welche ohne S/N kaufen?

Wie gesagt, das WORDING ist eine absolute Katastrophe.
Der Lower verbindet gar nix. Der wird verbunden. Wie GEWO richtig sagt, wird Lauf und Upper einzeln gewertet
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 13:26
von Burgenlandy
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 13:52
von Stickhead
Zum Einbauen in die Stellungnahme:
https://www.meinbezirk.at/tulln/c-sport ... llery=nullDer Verein hat, soweit ich informiert bin unter 100 Mitglieder.
Der 5-fache Staatsmeister wäre somit per Definition kein Sportschütze.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 13:53
von gewo
GEIL!
warum gibts keine solchen faktenthread?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 14:15
von HighPlainsDrifter
Wichtig ist nur, dass jemand diese Tatsache an die zuständigen Herren und Damen einreicht. 5 x Staatsmeister (Respekt) und kein Sportschütze...alle Achtung.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 14:40
von Lindenwirt
I weiß, i bin schon wieder sowas von Off Topic, aber der am Foto heißt wirklich Martin Unbekannt. I mein, i habn googelt, der heißt wirklich so...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Verfasst: Mi 10. Okt 2018, 14:46
von rupi
wir haben auch genügend Europameister und Weltmeister in unserem schönen Österreich
und davon sind mehrere nicht in >100 Mitglieder zählenden Vereinen