Re: Waffenverbotszone nach § 36b SPG
Verfasst: Di 5. Mär 2019, 17:27
Ein Messer oder eine SSW führt man aber nicht aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung. Ergo nein.
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Ich habe eine sehr ähnliche Anfrage wie du an die LPD Wien gerichtet und quasi das exakte Gegenteil zur Antwort bekommen. Laut Ansicht der LPD ist die Verordnung in ihrer Formulierung schwach (selbst zugegeben, hat mich sehr überrascht...) und verbietet klarerweise den Transport von Kat C und D Waffen, allerdings auch Kat B Waffen wenn man nicht Inhaber eines WP ist. Der Zuständige Herr hat mir zugesichert, bei der nächsten Verordnung diese Fehler beheben zu wollen - allerdings frage ich mich da wieder auf welcher Rechtsgrundlage. Das SPG sieht nicht vor, dass beliebige Ausnahmen hinein geschrieben werden können.hmg382 hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 05:59Sodala. In diesem Fall darf ich (jetzt) mit Bestimmtheit verneinen. Ihr habt das falsch aufgefasst, weil das BM.I den Begriff "führen" in der Antwort misserständlich gebraucht. Im Vorhinein wurde aber m.E. auch mehr odet minder bestätigt, dass der Transport ebenfalls inkludiert ist.
Da ich aber die Forengemeinde kenne und ich weiß, dass man meine Ansicht wieder kontrovers diskutiert hätte, hab ich mir das durch erneute Rückfrage beim BM.I bestätigen lassen:
FRAGE:
Ist es korrekt, dass der Transport einer Kategorie-B-Waffe aufgrund/mit einer WBK durch eine Waffenverbotszone im Sinne des §36b SPG gestattet ist?
Antwort:
Gem. § 36b Abs. 1 SPG gilt das Verbot nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grundlage einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesem Ort mit sich führen. Personen die eine Waffe aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung (wozu auch die Waffenbesitzkarte zählt) führen bzw. transportieren (entladen und gesichert), sind somit ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen. Diese Ausnahme besteht ex lege und muss in der Verordnung nicht wiederholt werden.
Damit dürfte das jetzt endgültig geklärt sein und ich kann bei Bedarf meinen Serkel ohne schlechtes Gewissen durch die WVZ auf dem Weg zum Training transportieren.
Also:Plinkster hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 09:46 Ich habe eine sehr ähnliche Anfrage wie du an die LPD Wien gerichtet und quasi das exakte Gegenteil zur Antwort bekommen. Laut Ansicht der LPD ist die Verordnung in ihrer Formulierung schwach (selbst zugegeben, hat mich sehr überrascht...) und verbietet klarerweise den Transport von Kat C und D Waffen, allerdings auch Kat B Waffen wenn man nicht Inhaber eines WP ist. Der Zuständige Herr hat mir zugesichert, bei der nächsten Verordnung diese Fehler beheben zu wollen - allerdings frage ich mich da wieder auf welcher Rechtsgrundlage. Das SPG sieht nicht vor, dass beliebige Ausnahmen hinein geschrieben werden können.
1. kann ich leider nicht zusammenhängend tun, das war ein Austausch über mehrere Mails, weil dem Herrn offenbar die Frage nicht klar war oder er versucht hat ihr auszuweichen.hmg382 hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 10:56Also:Plinkster hat geschrieben: Sa 9. Mär 2019, 09:46 Ich habe eine sehr ähnliche Anfrage wie du an die LPD Wien gerichtet und quasi das exakte Gegenteil zur Antwort bekommen. Laut Ansicht der LPD ist die Verordnung in ihrer Formulierung schwach (selbst zugegeben, hat mich sehr überrascht...) und verbietet klarerweise den Transport von Kat C und D Waffen, allerdings auch Kat B Waffen wenn man nicht Inhaber eines WP ist. Der Zuständige Herr hat mir zugesichert, bei der nächsten Verordnung diese Fehler beheben zu wollen - allerdings frage ich mich da wieder auf welcher Rechtsgrundlage. Das SPG sieht nicht vor, dass beliebige Ausnahmen hinein geschrieben werden können.
1) Würdest du ggf. die genaue Frage und Antwort posten?
2) Ich behaupte Ober (BMI) sticht Unter (LPD).
3) Die LPD kann wohl schlecht die Verordnung einfach "erweitern". Sie kann nur eine Erlassen. Zumal die Transporterlaubnis ex lege besteht.
4) Wenn ich Rätselraten soll, dann bin ich mir zu 90% sicher, dass der im SPG verwendete Begriff "mit sich führen" hier iSd WaffG interpretiert wurde, was falsch ist. Hierzu verweise ich auf die ausführliche Erklärung von cas81 ein paar Posts vorher.
5) Wenns dir nicht zu blöd ist, schreib dem LPD-Mensch zurück, dass das die zuständige Abteilung im Innenministerium das nicht so sieht (du kannst die Frage & Antwort die ich gepostet hatte hier aus dem Forum hernehmen, die ist nicht modifiziert worden) und deine Frage gleich mit, auf welcher Rechtsgrundlage die das Verschärfen wollen. Auf die Antwort wäre ich gespannt![]()
Wer suchet, der findet:Glock1768 hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 11:36 ich hol das Thema wieder mal kurz nach oben ...
die Waffenverbotszonen in Wien sind doch mit 1.2 mit einer Gültigkeit von 3 Monaten in Kraft getreten ... in den Medien ist es in der letzten Zeit sehr ruhig geworden um dieses Thema ... sind die mit heute wieder Geschichte (hoffentlich) oder wurden die verlängert???
Wisst Ihr dazu etwas? Danke ...
bzw verkauft es so ... "deswegen ist nichts passiert"cas81 hat geschrieben: Mi 1. Mai 2019, 11:56 und wenn man merkt, dass es nix nützt, dann sagt man halt quasi "NOCH nützt es nix" und reiht einfach eine VO an die vorherige und das immer wieder. Erinnert an befristete Kettenarbeitsverträge.