Aardvark hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 09:43
Darf ich vielleicht was einwerfen?
Der thread is ansich eine gute Idee, nur wird mit den ganzen fragen und diskussioonen mit der zeit niemand mehr was finden und alles durchlesen wird sich das auch niemand mehr nach ein paar Monaten.
Sollte man nicht einen Thread eröffnen, wo nicht diskutiert wird und ausschliesslich Sachen die sicher sind drin stehen, damit man das auf einen rel. kurzen Blick erkennt?
ohne Moderation der Beiträge wird das fürchte ich ned gehen
und damit drückst dem moderator an haufen arbeit aufs aug
zudem ist ja in 60% der fälle überhaupt nicht klar was klar ist
versteh mich ned falsch bitte
a menge infos hier sind von mir
und ich geb die hier nach bestem wissen und gewissen weiter
aber ich kann dir auch immer nur sagen was mir wer gesagt hat
und auch wenn die info von "ganz oben" kommt heisst das noch lange nicht das sie
- wirklich so bleibt und
- sich langfristig juristisch durchsetzt
schönes Beispiel sind zb die vielen neuen Eintragungspflichten fuer die haendler im ZWR .... da stehen grad a haufen haendler ratlos rum und wuehlen sich durch die Gesetze und finden keine gesetzliche Basis fuer das was das BMI sich da jetzt ab 14.12. von den haendlern an MASSIVER mehrarbeit erwartet
Tätigkeiten die bisher von den Waffenreferenten erledigt wurde ...
Tätigkeiten fuer deren nunmehrige Verschiebung in den Handel es möglicherweise gar keine Verpflichtungen im Waffengesetz gibt ..
und Tätigkeiten fuer die im Gesetz keine Ermächtigung zur Verrechnung eines angemessenen Entgeltes durch den Handel festgelegt wurde ...
oder es hat die Textstelle halt noch keiner gefunden aber gesucht haben wir schon alle ....
so richtig fix ist daher eigentlich nix
vor allem da wir ja auch unsere "regionalen Befindlichkeiten" haben
und die sind massivst ausgeprägt
in einer NOE waffenbehoerde noerdlich von wien laufen schon rechtsverfahren weil diese behoerde die WBK erweiterungen nach fünf jahren WBK Besitz von 2 auf 5 die DIREKT IM GESETZ steht einfach nicht anwendet
in einer anderen NOE behoerde im wiener Umfeld wird fuer Erweiterungen die neue sportschützen definition nicht anerkannt (mind. 3 bewerbe oder mind 12 trainings im jahr) und man wünscht sich dort fuer Erweiterungen vor der Frist weiterhin an stapel von wettkampfergebnissen, Bestätigung des Obmanns, individuelle Antragsformulierung warum und weshalb usw. auch da steht DIREKT IM GESETZ ganz was anderes ..
es hilft uns also nix wenn wir schön zusammengefasst was aufgelistet haben wie es sein sollte
wenns dann doch an unterschiedlichen Orten komplett unterschiedlich ist
und daher sind die in der Diskussion enthaltenen "Zwischentöne", also Zweitmeinungen wie es eigentlich auch in der Praxis sein koennte, durchaus teil des ganzen ....
dass es unübersichtlich ist, da gebe ich dir recht ...