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Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 08:48
von fast12
bzgl. Sportschützenbestätigung:

Infos vom ÖSB inkl. Schreiben vom BMI:
http://www.schuetzenbund.at/oesb/storie ... tigung.zip

edit: Auszug aus dem Schreiben des BMI:
2. Was muss der Sportschützenverein bestätigen
Der Sportschützenverein muss bestätigen, dass der betreffende Sportschütze
ordentliches Mitglied des Vereins ist und der Sportschütze die Voraussetzungen des
Abs. 1 (regelmäßige Ausübung des Schießsportes oder regelmäßige Teilnahme an
Schießwettbewerben im Sinne des Abs. 3) erfüllt.
Es erscheint nicht erforderlich in der Bestätigung im Einzelnen auszuführen, wie oft
im Monat der Betroffene durchschnittlich den Schießsport ausübt oder an wie vielen
oder welchen Wettkämpfen er teilgenommen hat. Entscheidend ist, dass sich der
Sportschützenverein überzeugt, dass die Voraussetzungen des Abs. 3 gegeben sind.
Im Regelfall scheint es angezeigt zu sein, in der Bestätigung die Disziplinen
anzuführen, für die die Sportschützeneigenschaft vorliegt.

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 08:53
von gewo
fast12 hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 08:48 bzgl. Sportschützenbestätigung:

Infos vom ÖSB inkl. Schreiben vom BMI:
http://www.schuetzenbund.at/oesb/storie ... tigung.zip

in Wirklichkeit stehen damit drei Definitionsarten im raum (obwohl im gesetz ganz klar nix davon steht und jedwede derartige interpretation reine Luftblasen sind)

A.) das was im gesetz steht, es geht um PERSONEN
eine PERSON kann ein sportschuetze sein, oder eben nicht.
nachweis ob die PERSON sportschuetze ist durch das entsprechende vereinspapierl

B.) das was im BMI schreiben in den raum gestellt wird, es geht um DISZIPLINEN
eine person kann in einer bestimmten DISZIPLIN sportschuetze sein, oder eben nicht.
nachweis ob die Person in einer bestimmten DISZIPLIN sportschuetze ist oder nicht durch das entsprechende vereinspapierl

C.) das was sich die noe-waffenrechtsverschaerfungs-arbeitsgruppe überlegt hat, es geht um jede einzelne WAFFE
eine person kann mit einer bestimmten WAFFE sportschuetze sein, oder eben nicht.
nachweis ob die Person mit einer bestimmten WAFFE sportschuetze ist oder nicht durch das entsprechende vereinspapierl

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 09:58
von Polaris
Sorry für den ahnungslosen Zwischenruf, aber ich hab jegliche Übersicht verloren.

Wenn der Status edelsportschütze mir nicht zu hicap Magazinen verhilft, was bringt der dann überhaupt? Dachte das war der ganze Sinn dahinter

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 10:04
von gewo
Polaris hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 09:58 Sorry für den ahnungslosen Zwischenruf, aber ich hab jegliche Übersicht verloren.

Wenn der Status edelsportschütze mir nicht zu hicap Magazinen verhilft, was bringt der dann überhaupt? Dachte das war der ganze Sinn dahinter
du musst unterscheiden

"wald-und-wiesen-schuetze"
- kriegt nur die 2 auf 5 plaetze nach 5 jahren, und sonst nix

"sportschuetze gem. 11b (?)" mit bestaetigung durch verein (entweder ÖSB oder Mitglieder die international schiessen)
- kriegt nach je 5 jahren +2 plaetze dazu bis auf 10 plaetze

"edelsportschuetze" mit bestaetigung durch verband der Mitglied in einem internationalen verband ist der bestätigt dass hinab magazine fuer die ausuebung der Disziplin erforderlich sind (wie auch immer das auszusehen hat und wer das ausstellen kann)
- kriegt hicaps und Selbstlader dafuer

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 10:08
von HowlingWolf
gewo hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 08:53
fast12 hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 08:48 bzgl. Sportschützenbestätigung:

Infos vom ÖSB inkl. Schreiben vom BMI:
http://www.schuetzenbund.at/oesb/storie ... tigung.zip

in Wirklichkeit stehen damit drei Definitionsarten im raum (obwohl im gesetz ganz klar nix davon steht und jedwede derartige interpretation reine Luftblasen sind)

A.) das was im gesetz steht, es geht um PERSONEN
eine PERSON kann ein sportschuetze sein, oder eben nicht.
nachweis ob die PERSON sportschuetze ist durch das entsprechende vereinspapierl

Und wieviele Plätze gestehst du der Person mit welcher Begründung zu?

B.) das was im BMI schreiben in den raum gestellt wird, es geht um DISZIPLINEN
eine person kann in einer bestimmten DISZIPLIN sportschuetze sein, oder eben nicht.
nachweis ob die Person in einer bestimmten DISZIPLIN sportschuetze ist oder nicht durch das entsprechende vereinspapierl

Genau. Eine Disziplin begründet im Idealfall einen Platz (plus evtl. Plätze für Ersatzwaffe(n)).

C.) das was sich die noe-waffenrechtsverschaerfungs-arbeitsgruppe überlegt hat, es geht um jede einzelne WAFFE
eine person kann mit einer bestimmten WAFFE sportschuetze sein, oder eben nicht.
nachweis ob die Person mit einer bestimmten WAFFE sportschuetze ist oder nicht durch das entsprechende vereinspapierl

Nein. Disziplinen begründen Waffen.

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 10:15
von HowlingWolf
Fast. Korrekturen in rot:
gewo hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 10:04
Polaris hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 09:58 Sorry für den ahnungslosen Zwischenruf, aber ich hab jegliche Übersicht verloren.

Wenn der Status edelsportschütze mir nicht zu hicap Magazinen verhilft, was bringt der dann überhaupt? Dachte das war der ganze Sinn dahinter
du musst unterscheiden

"wald-und-wiesen-schuetze"
- kriegt nur die 2 auf 5 plaetze nach 5 jahren, und sonst nix

"Mitglied in einem Schießsportverein", keine Anforderungen nach §11b
- kriegt nach je 5 jahren +2 plaetze dazu bis auf 10 plaetze

"sportschuetze gem. 11b (?)" mit bestaetigung durch verein (entweder ÖSB oder Mitglieder die international schiessen)
- kriegt nach je 5 jahren +2 plaetze dazu bis auf 10 plaetze
- kann früher und auch auf mehr als 10 Plätze erweitern

"edelsportschuetze" mit bestaetigung durch verband der Mitglied in einem internationalen verband ist der bestätigt dass hinab magazine fuer die ausuebung der Disziplin erforderlich sind (wie auch immer das auszusehen hat und wer das ausstellen kann)
- kriegt hicaps und Selbstlader dafuer

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 10:21
von panhandle
Und genau so hätte ich das auch verstanden....

EDIT:
Also der §23/2b sagt das dezidiert so aus..

(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen
der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt
kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen,
so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die
Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere
aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf
Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der
größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
(2c) Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt insoweit
als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut
erweist, und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung
der Schusswaffen vorgesorgt hat.

g
Willi

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 10:41
von Polaris
Also als jemand, der schon 12 Plätze hat und keine internationalen bewerbe schießt - No Profit. Danke für die Aufklärung

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 10:44
von Maddin
rhodium hat geschrieben: Di 4. Feb 2020, 13:40 Vor allem wer wusste das vor 3 Jahren?
Oder vor 30 Jahren ? :think:

Ich habe ziemlich viele Magazine im Lauf der Zeit geschenkt bekommen und auch selbst verschenkt. Rechnungen werden zwar immer noch irgendwo rumliegen, aber die Magazine hab ich ja zum Teil gar nicht mehr. Mit denen ist weiß ich was in dieser Zeit passiert. Und meine Freunde die zum Geburtstag immer wieder mal ein Magazin bekommen haben werden auch keine Rechnung vorlegen können. :think:

Ganz generell, meine erste Waffe hat mir mein Papa gekauft, nedmal dafür hätte ich eine Rechnung lol...

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 11:05
von HowlingWolf
Polaris hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 10:41 Also als jemand, der schon 12 Plätze hat und keine internationalen bewerbe schießt - No Profit. Danke für die Aufklärung
Wie kommst du darauf? Der Verein muss, damit er die Bestätigungen überhaupt ausstellen darf entweder:
  • Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes sein, wo er seinen Sitz hat oder
  • über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügen und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
Du selbst musst nur pro Disziplin 3 Bewerbe oder 12 Trainings in den 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Bestätigung zusammenbringen. Egal ob national oder international.

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 11:07
von Polaris
Schon, aber wozu diese Bedingungen erfüllen, wenn der Ertrag daraus keine Generalerlaubnis für hicap Magazine ist, wie es vor der Novelle teilweise spekuliert wurde?

Wenn der einzige spürbare Mehrwert ist, dass ich bis 10 erweitern kann, ist der obsolet wenn man schon mehr als das hat

Ich erfülle die Bedingung doppelt, aber wozu soll ich das beim PK deklarieren, wenn es mir nichts bringt

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 11:25
von HowlingWolf
Polaris hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 11:07 Schon, aber wozu diese Bedingungen erfüllen, wenn der Ertrag daraus keine Generalerlaubnis für hicap Magazine ist, wie es vor der Novelle teilweise spekuliert wurde?
Wie die HCap-Erlaubnis aussehen wird weiß noch niemand. Dass man dafür Sportschütze nach §11b inkl. Abs. 4 sein muss ist aber fix.
Polaris hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 11:07 Wenn der einzige spürbare Mehrwert ist, dass ich bis 10 erweitern kann, ist der obsolet wenn man schon mehr als das hat
Das ist falsch:
Gerade als Sportschütze nach §11b kann man früher und theoretisch ohne Limit erweitern (solange man die Plätze mit entsprechenden Disziplinen und zugehörigen Ersatzwaffen begründen kann).

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 11:42
von Polaris
Na dann werd ich das natürlich nachholen, danke für die Aufklärung :)

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 11:52
von HowlingWolf
Polaris hat geschrieben: Mi 5. Feb 2020, 11:42 Na dann werd ich das natürlich nachholen, danke für die Aufklärung :)
Wieso "nachholen"? Die 11b-Bestätigung ist üblicherweise ein Teil des Erweiterungsantrages.

Re: Die neue WBK ab dem 14.12.19

Verfasst: Mi 5. Feb 2020, 12:37
von GixxsaW
Armalito hat geschrieben:
Gixxsaw hat geschrieben: Kurz gesagt;
§17/1/Z7 + Z8 (+Z11): Altbestand-Waffe + HighCap --> Kat.A ==> Meldung mit Anzahl
§17/1/Z9 + Z10 : keine Waffe + HighCap --> Meldung (=Magazin WBK) ohne Mengenangabe ==> Bewilligung
Heißt jetzt für die Altbestandswaffen kann ich HiCaps nachkaufen, für nicht vorhandene Waffen aber Altbestandsmagazine darf ich nicht nachkaufen, außer ich bin Sportschüze.
Langsam, das ist aus der Diskussion herausgezogen;
ich habe die Angabe einer Quelle, die noch nicht bestätigt wurde, zusammengefasst.
Das kann so sein, muss es allerdings nicht.