Re: Warnung!
Verfasst: Di 26. Jan 2021, 19:24
Jetzt will ich es aber wissen, was hat der Händler damit verhindert?
Jetzt will ich es aber wissen, was hat der Händler damit verhindert?
Hausdurchsuchungen werden definitiv auch durchgeführt, wenn keine Gefahr im Verzug ist. Und mir sind Beispiele bekannt, wo Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden aufgrund von staatsanwaltschaftlichen Texten, die bei Veröffentlichung als von Fehlern strotzende wilde Verschwörungstheorien verlacht würden (nach dem Motto 'er hat einen langen Bart, da wird er vermutlich zum Islam übergetreten sein').nerd hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 18:01 ...
Als LWB sehe ich mich ausdrücklich nicht gefährdet, da ich im Gegensatz zu einer Person mit WVB als zuverlässig gelte. Zudem ist eine HD keine einfache Entscheidung, und kann mW ohne triftigen Grund oder Gefahr im Verzug gar nicht durchgeführt werden.
Also beunruhigt mich so ein Versuch der Panikmache nicht. Ich bin vielmehr beruhigt, dass LWB und ihre Händler sich aufmerksam zeigen und unsere Reputation schützen.
Das bei der Staatsanwaltschaft auch manche arbeiten,die besser etwas anderes machen hätten sollen, will ich gar nicht abstreiten aber so ganz grundlos kommen die nicht.rider650 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 19:24
Hausdurchsuchungen werden definitiv auch durchgeführt, wenn keine Gefahr im Verzug ist. Und mir sind Beispiele bekannt, wo Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden aufgrund von staatsanwaltschaftlichen Texten, die bei Veröffentlichung als von Fehlern strotzende wilde Verschwörungstheorien verlacht würden (nach dem Motto 'er hat einen langen Bart, da wird er vermutlich zum Islam übergetreten sein').
Du kennst doch den Hintergrund gar nicht.Papa Bär hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 18:47 Das sehe ich definitv nicht so. Da die Teile frei sind, ist es eine Sauerei vom Händler, tut mir leid.
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Nochmal ... die Haussuchung ordnet nicht der Händler an sondern die Behörde ... bzw. der Richter.Simon80 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 21:43 Hier mag es ja noch Ansichtssache sein ob das ganze gerechtfertigt war aber wo zieht man die Grenze? Der BH melden weil jemand ein Glock Magazin kaufen wollte obwohl auf ihn gar keine passende Waffe gemeldet ist?
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ich kenn mich im strafrecht ned so toll ausSimon80 hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 21:43 Hier mag es ja noch Ansichtssache sein ob das ganze gerechtfertigt war aber wo zieht man die Grenze? Der BH melden weil jemand ein Glock Magazin kaufen wollte obwohl auf ihn gar keine passende Waffe gemeldet ist?
Dann findens noch die alten Orden vom Opa im Keller und schwupps bist als Nazi-Waffennarr und potenzieller Terrorist in der Zeitung.
Ob da die Freude der gewissen Leute hier auch noch so groß wäre?![]()
Wo liest Du, daß sie vermeintliches "Beweismittel" sichergestellt haben? Kennst den Akt auch?gewo hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 22:27 wenn aber am rechner versuche oder planungen drauf sind sich
Erstes posting
Du musst bei der bestellung im dortigen onlineshop unter anderen auch dein geburtsdatum (pflichtfeld) eingeben ....Promo hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 22:51 Der TE gibt an, dem Händler keinen Ausweis gegeben zu haben. Die Ausweisnummer und Ausweisart wird im ZWR nicht verifiziert ob sie stimmen, Name, Vorname und Geburtsdatum sind aber sensitiv und müssen 100% korrekt sein, ansonsten kommt man nicht zur betreffenden Person. Wenn der TE also kein Geburtsdatum bekannt gegeben hat, dann kann der Händler gar keine ZWR Anfrage starten und daher gar nicht sehen, ob ein Waffenverbot vorliegt.
Danke hab ich überlesen.gewo hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 23:27Erstes posting
Letzter satz
„ Dank an xxxxxxxxxxxx xxxx, meine Daten träger inkl PC alles Sichergestellt! Bravo! So muss man seine Kunden behandeln!“
1 würd mich jetzt auch mal interessieren was mit den dingern wirklich wolltest !?Angry-Customer hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 10:47
Ich habe nicht deine Geschichte oder dich mit dem Attentäter verglichen, ich habe darau hingewiesen, dass aufgrund der Vorkommnisse vor um den Attentäter und dessen Munibeschaffungsversuche die Sensibilität der Händler offensichtlich höher ist.
Des Waffenverbot hast nit für nix bekommen, deal with it.
Wie hier schon geschrieben wurde, mit Waffenverbot, such dir ein anders Hobby, nicht das "Sammeln" von Griffstücken.
Danke für dein Ratschlag, aber es geht hier um Gesetzliches! Wen ich will darf ich soviel wie ich mir leisten kann griffstücke kaufen! Ist es so schwer zuverstehen, das ich mich an die Gesetze gehalten habe, aber der Verkäufer eben nicht?!
Du hast also eine Jugendsünde begangen und mit einer Gaspistole im Wald herumgeballert. Soll sein. Mit dem Waffengesetz kennst dich einigermaßen aus – auch schon bevor du die Hausdurchsuchung hattest und bei der Bestellung wusstest du das mit den Griffstücken. Du willst sie nur sammeln oder was auch immer. Akteneinsicht hattest du und daher weißt du, dass der Händler die Details weitergegeben hat. Ob diesen Details zu entnehmen ist, dass er im ZWR betreffend aufrechtes Waffenverbot abgefragt hat oder ob das bei eurer Konversation von dir selbst kam, bleibt hier offen. Es mag auch durchaus sein, dass der Konversation mit dem Händler auch noch anderes zu entnehmen ist, das hier bewusst nicht erwähnt wird.Angry-Customer hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 11:28Antwort auf die Frage 1. Bzw. Gegenfrage Auf welche gesetz hat sich der Verkäufer beruft, als Er mich bei der Polizei gemeldet hat?! Nach meinem wissen, gibts da kein gesetz das beim Griffstücke bestellung die Polizei informiert werden muss! Der verkäufe hätte es beim stornieren lassen sollen! Wen er nicht verkaufen will, ist das sein gutes Recht, aber welches Recht hat er mich beim Polizei zumeldet? nur weil ich ohne WBK griffstücke haben möchte?! Noch es gehts hier nur um die Griffstücke, nicht um Waffen/Schusswaffen/Munition!!!zeroflow hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 10:51Frage 1: An welche Gesetze hat sich der Verkäufer _nicht_ gehalten? Er muss dir z.B ja kein Griffstück verkaufen.Angry-Customer hat geschrieben: Di 26. Jan 2021, 10:47 Danke für dein Ratschlag, aber es geht hier um Gesetzliches! Wen ich will darf ich soviel wie ich mir leisten kann griffstücke kaufen! Ist es so schwer zuverstehen, das ich mich an die Gesetze gehalten habe, aber der Verkäufer eben nicht?!
Frage 2: Hast du es bestätigt, dass der Händler hier das an die Polizei gemeldet hat, oder ist das eine Vermutung von dir?
Frage 3: Ist das der Fall aus Imst, oder nicht?
Frage 4: In welchem Zusammenhang steht das Waffenverbot? Eine grobe Antwort reicht, also z.B (wie bei einem bekannten von mir) eine Körperverletzung in Affekt, oder gehts da um "mehr" ?
Antwort auf die frage 2. Ja, hab ich bestätigung von seitens der Polizei, mir wurden mittgeteilt welche Händler es war und sogar Fotobeweis gezeigt, bei wem ich die Griffstücke bestellt hatte. Jeder der die Name von der Waffenshop erfahren möchte, soll mich direkt anschreiben.
Antwort auf die frage 3. Nein, der Vorfall erreignete sich am 22.01. in Linz!
Antwort auf die Frage 4. Es geht um geschichte mit einem Schreckschuss pistole, die ich mal im Waldgegend geschossen habe und wurde dabei erwischt... Seit dem habe ich das Waffenverbot.