madmaxxx hat geschrieben: Fr 23. Aug 2024, 11:44
Promo hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 18:37
madmaxxx hat geschrieben: Do 22. Aug 2024, 18:15
Ja, er verkauft zerlegte Waffen als WS und meldet es auch als solches. Vorhin extra nochmals nachgefragt.
... und er kennt das diese Woche hinausgegangene Schreiben des BMI bereits?
So, ich war nochmals lästig.... Er kennt es, nur meint er dass sich in wirklich für ihn nichts ändert -> Wenn er ein WS verkauft, dann natürlich nur zerlegt, einzeln verpackt und mit 2 Rechnungen.
Ein echter Spezialist.
*ironie ein*
Hut ab vor solchen Leuten
*ironie aus*
Da stellt sich die Frage was die Wirtschaftskammer eigentlich prüft in Linz bei den Gewerbeprüfungen wenn man dermassen unbeleckt von jedem rechtlichen Grundwissen in Österreich eine Waffenhandels Gewerbeberechtigung bekommen kann.
Amorphous hat geschrieben: Fr 23. Aug 2024, 12:11
Insofern bleibt es bis zur gänzlichen Klärung ohnehin den Händlern überlassen, ob sie weiterhin Wechselsysteme verkaufen.
Wer vor August 2024 als Gewerbetreibender
- eine vollständige Schusswaffe, zerlegt in "waffenrechtlich relevante" Teile und die restlichen Teile verkauft hat
- sich somit nach der aktuellste verfügbaren Rechtsansicht des BMI orientiert hat
- das Wechselsystem auf die Rechnung geschrieben hat
- die restlichen Teile der Waffe auf die selbe Rechnung geschrieben hat
- evt sogar auch noch "Ausfolgung als Wechselsytem" auf die Rechnung vermerkt hat
- und dann die waffenrechtlich relevanten Teile als Wechselsystem ins ZWR gemeldet hat
der hat im Prinzip alles richtig gemacht.
Die Chancen dass so jemand ohne Schuldspruch oder Diversion aus einem Strafverfahren rauskommt sind durchaus gegeben.
Wer aber früher oder sogar noch jetzt Verkaufshandlungen setzt aus denen erkennbar ist, daß der Händler vorsätzlich versucht die Abgabe einer kompletten Schusswaffe als Wechselsystem zu verschleiern, der ist in einer etwas weniger komfortablen Situation.
Den damit ist klar dass der jenige wusste, dass das was er tut nicht gesetzeskonform ist. Damit ist der Vorsatz für die Tat dokumentiert und eine Verurteilung nicht weit.
Jedwedge Absprache mit dem Kunden um
- die relevante und nicht relevanteTeile zeitlich versetzt abholen zu lassen
- sie auf getrennte Rechnungen zu schreiben
- die nicht waffenrechtlich relevanten Teile per Post zuzuschicken
- die Teile einem Kunden und dessen Kollegen, Freund, Frau ect getrennt zu übergeben
oder gar als Händler Seriennummern aus nicht relevanten Waffenteilen entfernt hat (was ja eigentlich rechtlich nicht geregelt ist, in diesem Zusammenhang aber den Vorsatz belegt, die Nachverfolgbarkeit einer unrechtmässigen Ausfolgung zu erschweren)
dessen Lage erachte ich als dzt. weniger gut.
Waffengewerbetreibende haben sich an Gesetze zu halten.
Wer solche Ausfolgungen heut noch macht der hats echt verdient dass man ihn aus dem Verkehr zieht ....