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Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 14:35
von Donau
Aber kehren wir wieder zum Thema zurück: es geht darum, dass "Brüssel" vom österreichischen Nationalrat und Bundesrat und Bundespräsident (dessen Unterschrift erforderlich ist) angeblich eine Gesetzesänderung fordert

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 20:07
von rider650
Donau hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 14:34 ...
Ich denke, Du siehst das zu schwarz.
...
Da magst du ja in allem recht haben. Aber was nützt dir das, wenn, als vollkommen hypothetisches Beispiel, die OPEC ihren Sitz aus Wien in ein anderes Land verlagert mit der Begründung, Österreich sei nicht mehr neutral, wegen unserer Handlung XYZ.

Das meine ich damit, dass die Wahrnehmung anderer Länder bezüglich unserer Neutralität entscheidend ist. Sitz internationaler Organisationen, Freihandel, militärische Konflikte, Vermittlerrollen - all das betrifft unsere Beziehungen zu anderen Ländern. Und andere Länder beurteilen Vorgänge im zwischenstaatlichen Geschehen ohne Rücksicht auf die Ansichten österreichischer Richter und handeln entsprechend ihrer Beurteilung. Die kannst du nicht vors österreichische Verfassungsgericht zerren, wo ihnen dann erklärt wird, dass sie unrecht haben und Österreich ja doch neutral sei, siehe Paragraph soundso.

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 20:19
von Poirot
Donau hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 13:08

"Die österreichische Neutralität ist seit ihrer Beschlussfassung am 26. Oktober 1955 – einen Tag nach dem Abzug der Besatzungstruppen aus Österreich – ein grundlegendes Element in der Außenpolitik Österreichs.
Ein sehr wichtiges Element der österreichischen Neutralität das uns bis jetzt vor ausländischen Militärbasen im Inland geschützt hat.
Andere EU Länder haben dieses Privileg nicht.

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 20:27
von Donau
Poirot hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 20:19
Donau hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 13:08

"Die österreichische Neutralität ist seit ihrer Beschlussfassung am 26. Oktober 1955 – einen Tag nach dem Abzug der Besatzungstruppen aus Österreich – ein grundlegendes Element in der Außenpolitik Österreichs.
Ein sehr wichtiges Element der österreichischen Neutralität das uns bis jetzt vor ausländischen Militärbasen im Inland geschützt hat.
Andere EU Länder haben dieses Privileg nicht.
Ja, da hast Du völlig recht!

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 20:52
von karlruzizka
Das mit dem Altbestand ist so eine Sache,... Habe Magazine nach 17 Abs 1 /10 eingereicht. LPD Wien Abgelehnt. Daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht, recht bekommen und Ausnahmegenehmigung erhalten. Revision von Seiten der LPD Wien beim Verwaltungsgerichtshof Beschluss aufgehoben, sind der Meinung für Magazine alleine muss Verlässlichkeit geprüft werden,... zurück zum Verwaltungsgericht September 2024 Ausnahmegenehmigung nach $17 Abs1 /10 Abgelehnt. Begründung Keine Verlässlichkeit keine WBK für Magazine . Verfahren jetzt beim Verfassungsgerichtshof sowie außerordentliche Revision VwGH
Kosten für die 3 langen Magazine bis jetzt ca 3000,. Euro

Altbestand gesichert ist nicht wirklich verankert,.....

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 21:19
von glockfun
karlruzizka hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 20:52 Das mit dem Altbestand ist so eine Sache,... Habe Magazine nach 17 Abs 1 /10 eingereicht. LPD Wien Abgelehnt. Daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht, recht bekommen und Ausnahmegenehmigung erhalten. Revision von Seiten der LPD Wien beim Verwaltungsgerichtshof Beschluss aufgehoben, sind der Meinung für Magazine alleine muss Verlässlichkeit geprüft werden,... zurück zum Verwaltungsgericht September 2024 Ausnahmegenehmigung nach $17 Abs1 /10 Abgelehnt. Begründung Keine Verlässlichkeit keine WBK für Magazine . Verfahren jetzt beim Verfassungsgerichtshof sowie außerordentliche Revision VwGH
Kosten für die 3 langen Magazine bis jetzt ca 3000,. Euro

Altbestand gesichert ist nicht wirklich verankert,.....
Arg.
Ist schon wieder eine Zeit her bzw. für die meisten ja abgeschlossen mit dem melden. Ich erinnere mich gehört zu haben, dass Personen ohne WBK Probleme haben mit Nachmelden/Erhalt einer WBK. Im §58 (13) ist nur vermerkt "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen. "

Nicht explizit WBK dafür bekommen, soweit ich das rauslese. Bestehende WBKs wurden adaptiert und Plätze subsumiert, dabei aber zumeist andere Magazine auf Magazinplätze auf der WBK gebucht.

Die WBK erlaubt ja auch anderes wie den Erwerb bestimmter Munition.

Ich frage jedenfalls nach: gibt oder gab ein Problem mit §8? Sprich war bislang eine Verlässlichkeit nicht gegeben? Ich gehe davon aus das ja keine WBK vorliegt oder doch?

Und aus Interesse, wo befinden sich die 3 Magazine zwischenzeitlich?

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 21:39
von karlruzizka
WBK liegt keine vor, jedoch 223 Oberland Geradezug sowie Troy 308 korrekt seit 2019 im ZWR Registriert.
Hatte vor Jahren Probleme und wird wie erwähnt aus diesen Grund eine WBK für die Magazine verweigert.
Wollte auch nicht unbedingt eine WBK für die Magazine, eine Ausnahmebewilligung hätte auch genügt.
Obwohl im Gesetz § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 Explizit steht die Behörde hat dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Verfahren dauert wie gesagt schon Jahre,....

Die Magazine wurden beim Büchsenmacher natürlich eingelagert.

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 21:45
von FdH22
karlruzizka hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 20:52 Das mit dem Altbestand ist so eine Sache,... Habe Magazine nach 17 Abs 1 /10 eingereicht. LPD Wien Abgelehnt. Daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht, recht bekommen und Ausnahmegenehmigung erhalten. Revision von Seiten der LPD Wien beim Verwaltungsgerichtshof Beschluss aufgehoben, sind der Meinung für Magazine alleine muss Verlässlichkeit geprüft werden,... zurück zum Verwaltungsgericht September 2024 Ausnahmegenehmigung nach $17 Abs1 /10 Abgelehnt. Begründung Keine Verlässlichkeit keine WBK für Magazine . Verfahren jetzt beim Verfassungsgerichtshof sowie außerordentliche Revision VwGH
Kosten für die 3 langen Magazine bis jetzt ca 3000,. Euro

Altbestand gesichert ist nicht wirklich verankert,.....
Echt arge Sache, aber wieder typisch für den Operettenstaat :at2:

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 13. Okt 2024, 22:02
von glockfun
karlruzizka hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 21:39 WBK liegt keine vor, jedoch 223 Oberland Geradezug sowie Troy 308 korrekt seit 2019 im ZWR Registriert.
Hatte vor Jahren Probleme und wird wie erwähnt aus diesen Grund eine WBK für die Magazine verweigert.
Wollte auch nicht unbedingt eine WBK für die Magazine, eine Ausnahmebewilligung hätte auch genügt.
Obwohl im Gesetz § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 Explizit steht die Behörde hat dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Verfahren dauert wie gesagt schon Jahre,....

Die Magazine wurden beim Büchsenmacher natürlich eingelagert.
Sehr eigenartig. Ausnahme sollte woll per Bescheid gehen. WBK natürlich nicht idF.

Im internationalen Vergleich dennoch, auch wenns hart klingt, ein Beispiel wie (waffen)liberal Österreich ist. In anderen Ländern gibts ohne Verlässlichkeit, Verwahrungskontrolle usw auch keine Kat C. Ganz zu schweigen von weiteren Ausnahmen wie kein Waffenführerscheinkurs alle paar Jahre für Jagdkartenbesitzer usw ...

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: Mo 14. Okt 2024, 06:40
von combatmiles
naja wenn die Verläßlichkeit per se nicht gegeben ist/war, dann ist es klar dass du keine WBK bekommst...

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: Mo 14. Okt 2024, 10:15
von AUG-andy
combatmiles hat geschrieben: Mo 14. Okt 2024, 06:40 naja wenn die Verläßlichkeit per se nicht gegeben ist/war, dann ist es klar dass du keine WBK bekommst...
Da war in der Vergangenheit wohl einer nicht ganz brav.
Sonst wäre die Ablehnung nicht zustande gekommen.
Das wird halt hier verschwiegen. Es ist sofort immer die Behörde schuld mit ihren Schikanen.

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: Mo 14. Okt 2024, 10:36
von Poirot
karlruzizka hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 21:39
Die Magazine wurden beim Büchsenmacher natürlich eingelagert.
Was streng genommen von den Behörden nicht mehr erlaubt ist.

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: Mo 14. Okt 2024, 11:21
von Skill Issue
Poirot hat geschrieben: Mo 14. Okt 2024, 10:36
karlruzizka hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 21:39
Die Magazine wurden beim Büchsenmacher natürlich eingelagert.
Was streng genommen von den Behörden nicht mehr erlaubt ist.
Denk doch nur einmal dran, wie viel unsicherer Österreich wäre, wenn die Behörden nicht durchgehend Legalwaffenbesitzer schikanieren würden?

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: So 20. Okt 2024, 19:26
von Donau
rider650 hat geschrieben: So 13. Okt 2024, 13:40 Es spielt keine Rolle, ob Neutralität in der Verfassung steht oder nicht.
Das in die österreichische Verfassung aufgenommene Neutralitätsgesetz hat eine Aussenwirkung und eine Innenwirkung.
In der Innenwirkung sind alle Staatsbürger gebunden.

Re: Brüssel verlangt strengere Feuerwaffen Gesetze in Österr.

Verfasst: Mo 21. Okt 2024, 19:32
von SectionThree
Donau hat geschrieben: So 20. Okt 2024, 19:26 Das in die österreichische Verfassung aufgenommene Neutralitätsgesetz hat eine Aussenwirkung und eine Innenwirkung. In der Innenwirkung sind alle Staatsbürger gebunden.
Das wird, soweit ersichtlich, in der Lehre von niemandem vertreten. Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs lautet, in seiner Gesamtheit:
Artikel I. (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.

(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.

Artikel II. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Eine weitergehende Verpflichtung, ja Bindungswirkung für den einzelnen Staatsbürger lässt sich daraus nicht ableiten.