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Re: Wien : Schüsse auf Passanten

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 20:11
von Failboy
Stickhead hat geschrieben:Was haastn der md5-Hash?

Ist ein inb4. Harmlos. Überflüssig anscheinend eh auch. Nächstes Mal vielleicht.

Re: Wien : Schüsse auf Passanten

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 21:11
von sponsi
Es ist ein bisserl kompliziert .... ;)

Schwere Körperverletzung



§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist

mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
unter Zufügung besonderer Qualen oder
an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.



sponsi

Re: Wien : Schüsse auf Passanten

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 21:13
von sponsi
HS911 hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:Für schwere müßte ein Opfer 4 Wochen arbeitsunfähig sein, oder?


Oder Polizist sein. Ob 'Außer Dienst' auch zählt, weiß ich leider nicht.





..... wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten .....

Auf Deutsch
Polizist?
Ah, ha, da kriegst gleich eine mit
-> KV wird zur schweren

sponsi

Re: Wien : Schüsse auf Passanten

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 21:21
von sandman
sponsi hat geschrieben:Es ist ein bisserl kompliziert .... ;)

Schwere Körperverletzung

§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist

mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
unter Zufügung besonderer Qualen oder
an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

sponsi



Ist doch ziemlich eindeutig:
(1) kann man darüber diskutieren, wobei eine Verletzung durch etwas, das in den Körper eintritt immer als schwer gilt

(2) trifft nicht zu

(3) trifft zu

Grüße

Sandman

Re: Wien : Schüsse auf Passanten

Verfasst: Mo 3. Okt 2011, 22:20
von sponsi
Für mich ist da nichts ziemlich eindeutig,
das Gesetz schon,
aber die Einordnung ob jetzt ein Punkt zutrifft oder net,
macht mir aber weiter keine Kopfschmerzen.

sponsi

Re: Wien : Schüsse auf Passanten

Verfasst: Di 4. Okt 2011, 06:35
von raptor
Bis dato ist jedenfalls kein pro-Leserbrief erschienen.