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Re: AW: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 19:47
von chemo
Ares hat geschrieben:Knappes auffahren selbst im Kolonnenverkehr. Rechts überholen und dann voll in die Bremsen rein.
Die können da recht kreativ sein.

Und nein, ich bin kein Schnecki in der Überholspur ;).

Ares hat geschrieben:
chemo hat geschrieben:So wie du dich über die "anderen" aufregst, wirst schon auch a bissl mitschuld sein und dementsprechend agieren.
Ich fahre dort auch nahezu täglich, habe die von dir genannten probleme aber nicht. Wenn sich von hinten ein auto schnell nähert (obwohl ich dort auch immer zu schnell fahre) laß ich ihn einfach vorbei. So what?


Wo du da Erregung erkennen kannst, kann ich nicht nachvollziehen.
Mir geht es darum aufzuzeigen, dass Taxler (mit Ausnahmen bla, bla, bla) gerne die "Visiereinrichtung" unverhältnismäßig benutzen.
Der nächste Dieb, Räuber denkt sich dann vielleicht, na bevor mir das passiert steche ich den Taxler/in gleich ab. Ist es das worauf es hinauslaufen soll? Das kann es ja dann wohl auch nicht sein.

Hättest du all das erwähnt, wenns dir egal wäre?
Es ging ursprünglich nicht um drängeln, rechts überholen oder ähnliches ;)
Und nicht alle drängler auf der a4 sind taxler, viele davon sind mietwagenfahrer :D

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 20:04
von Steelman
trenck hat geschrieben:Ich schreibe das jetzt bewusst nicht im "Freude" Thread, weil ich natürlich tief betroffen, ein Stück weit traurig und sehr empört darüber bin, wie der Taxifahrer da zur "Selbstjustiz" gegriffen hat:
http://derstandard.at/2000035594716/Rae ... zt?ref=rec

Trenck



++1

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 20:30
von Ares
Dauerfeuer hat geschrieben:
Ares hat geschrieben:..Und nein, ich bin kein Schnecki in der Überholspur ;).

dennoch behinderst du anscheinend andere Verkehrsteilnehmer, fahr einfach auf die Seite und lass den Oberlehrer daheim.


Wäre ich ein Oberlehrer, würde ich dich nach vorne holen, und dich an die Tafel schreiben lassen:

das war keine Notwehr
das war keine Notwehr
das war keine Notwehr....

bis du es verstanden hast.

Aber da ich kein Lehrer bin, sehe ich auch keinen Sinn darin dir das begreiflich zu machen.

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 21:22
von Hane
Also ich bin Lehrer ;-)
Aber das würde ich ihn nicht schreiben lassen, weil ich es nicht weiß, ich war nicht dabei, du?

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 21:26
von aragorn
Das mit dem Taxler: Interessante Geschichte. Wird wohl durch notwehr gedeckt sein.

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 22:46
von Ares
Hane hat geschrieben:Also ich bin Lehrer ;-)
Aber das würde ich ihn nicht schreiben lassen, weil ich es nicht weiß, ich war nicht dabei, du?


Gut, als Lehrer würde ich das in der heutigen Zeit auch nicht mehr machen. Selbständige Entscheidungen ohne Einberufung einer Konferenz gehen ja fast gar nicht mehr. Selbst wenn sie bei groben Fehlverhalten eines Schülers dann zu einem einstimmigen Ergebnis kommen, gibt es ja dann auch noch den Stadtschulrat wo das Früchtchen mitsamt seiner Eltern antanzen kann...

Also, nein ich war nicht dabei. Es ist meine persönliche Meinung die ich mir aufgrund meiner Erfahrungen und der schiefen Optik bei dieser Angelegenheit gebildet habe.

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 22:47
von sc70
aragorn hat geschrieben:Das mit dem Taxler: Interessante Geschichte. Wird wohl durch notwehr gedeckt sein.


das ist die Frage, wenn er schon im Auto saß und wegfahren hät können und er ihn dann absichtlich übern haufen gefahren hat sprechen wir IMHO nimmer von Notwehr oder Notwehrüberschreitung

"Als der Tatverdächtige letztlich die Flucht ergreifen wollte, stieß ihn das Opfer mit seinem Fahrzeug zu Boden."


http://www.polizei.gv.at/wien/presse/au ... 343D&pro=0

Was letztendlich rauskommen wird, werden wir eh nicht erfahren

ich denke aber der Standard interpretiert mal wieder mit diesem Statement:
Den Taxifahrer erwarten Ermittlungen wegen des Verdachts der absichtlichen schweren Körperverletzung. - derstandard.at/2000035594716/Raeuber-von-Taxilenker-angefahren-und-schwer-verletzt



absichtliche schwere Körperverletzung? Gibts sowas überhaupt?

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 23:10
von DerDaniel
Je nach den wie viel in der Geldbörse war und was das für den Taxler bedeutet, kann das durchaus gerechtfertigt sein. Aber das wird spätestens ein Gericht entscheiden.

Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 23:15
von Helmal
87 StGB, es kommt dem Täter gerade darauf an, das Opfer schwer zu verletzen (an sich schwer oder länger als 24tägige Körperverletzung/Berufsunfähigkeit).

Einen Tötungsvorsatz unterstellt man dem Taxler hier nicht, das wäre auch abwegig.

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: Sa 23. Apr 2016, 23:25
von aragorn
DerDaniel hat geschrieben:Je nach den wie viel in der Geldbörse war und was das für den Taxler bedeutet, kann das durchaus gerechtfertigt sein. Aber das wird spätestens ein Gericht entscheiden.


Darum geht es sekundär. Primär muss man feststellen 1. war die Handlung des Täters abgeschlossen? Nein, da er die Beute hatte und somit noch Notwehr möglich ist. 2. Die Sache, die gestohlen wurde, muss nicht im Verhältnis mit der Notwehrhandlung (niederfahren) stehen (Verhältnismäßigkeit außer bei der Unfugabwehr kein Punkt, den es bei der Notwehr zu berücksichtigen gibt), sondern die Handlung des Taxlers muss notwendig gewesen sein, um den Angriff abzuwehren. Das könnte man durchaus argumentieren, dass ich den Verbrecher, der mich vorher schon am Körper verletzt und mit dem Umbringen bedroht hat, nicht mehr selbst gegenübertreten muss, sondern mich des Autos bemächtige.

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: So 24. Apr 2016, 02:44
von trenck
aragorn hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Je nach den wie viel in der Geldbörse war und was das für den Taxler bedeutet, kann das durchaus gerechtfertigt sein. Aber das wird spätestens ein Gericht entscheiden.


Darum geht es sekundär. Primär muss man feststellen 1. war die Handlung des Täters abgeschlossen? Nein, da er die Beute hatte und somit noch Notwehr möglich ist. 2. Die Sache, die gestohlen wurde, muss nicht im Verhältnis mit der Notwehrhandlung (niederfahren) stehen (Verhältnismäßigkeit außer bei der Unfugabwehr kein Punkt, den es bei der Notwehr zu berücksichtigen gibt), sondern die Handlung des Taxlers muss notwendig gewesen sein, um den Angriff abzuwehren. Das könnte man durchaus argumentieren, dass ich den Verbrecher, der mich vorher schon am Körper verletzt und mit dem Umbringen bedroht hat, nicht mehr selbst gegenübertreten muss, sondern mich des Autos bemächtige.


Noch was kommt dazu: wenn der Artikel stimmt, hatte der Räuber die Beute schon. Aber anstatt sich damit still zu verdrücken, hat er nicht aufgehört, sein Opfer mit einer tödlichen Waffe (Messer) zu attackieren. Der Taxler hat zu Recht um sein Leben gefürchtet. Wer sagt, dass der Räuber wirklich fliehen wollte, nur weil er sich dann ein paar Meter vom Taxi entfernt hat?

Trenck

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: So 24. Apr 2016, 02:45
von trenck
Helmal hat geschrieben:87 StGB, es kommt dem Täter gerade darauf an, das Opfer schwer zu verletzen (an sich schwer oder länger als 24tägige Körperverletzung/Berufsunfähigkeit).


Berufsunfähigkeit klingt lustig in dem Zusammenhang.

Trenck

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: So 24. Apr 2016, 09:09
von aragorn
trenck hat geschrieben:
aragorn hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:Je nach den wie viel in der Geldbörse war und was das für den Taxler bedeutet, kann das durchaus gerechtfertigt sein. Aber das wird spätestens ein Gericht entscheiden.


Darum geht es sekundär. Primär muss man feststellen 1. war die Handlung des Täters abgeschlossen? Nein, da er die Beute hatte und somit noch Notwehr möglich ist. 2. Die Sache, die gestohlen wurde, muss nicht im Verhältnis mit der Notwehrhandlung (niederfahren) stehen (Verhältnismäßigkeit außer bei der Unfugabwehr kein Punkt, den es bei der Notwehr zu berücksichtigen gibt), sondern die Handlung des Taxlers muss notwendig gewesen sein, um den Angriff abzuwehren. Das könnte man durchaus argumentieren, dass ich den Verbrecher, der mich vorher schon am Körper verletzt und mit dem Umbringen bedroht hat, nicht mehr selbst gegenübertreten muss, sondern mich des Autos bemächtige.


Noch was kommt dazu: wenn der Artikel stimmt, hatte der Räuber die Beute schon. Aber anstatt sich damit still zu verdrücken, hat er nicht aufgehört, sein Opfer mit einer tödlichen Waffe (Messer) zu attackieren. Der Taxler hat zu Recht um sein Leben gefürchtet. Wer sagt, dass der Räuber wirklich fliehen wollte, nur weil er sich dann ein paar Meter vom Taxi entfernt hat?

Trenck



Das stimmt natürlich. Auch der flüchtende Räuber hat den Angriff auf das Eigentum des axlers noch nicht abgeschlossen.

Re: AW: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: So 24. Apr 2016, 10:40
von DerDaniel
@aragorn: Mit ging es um die Unfugabwehr, an der er sicherlich schrammen würde, wenn im Geldbeutel nur paar Euro gewesen wären, da die beeinträchtigung des Täters durch das anfahren mit dem Auto, was quasi immer schwere Verletzungen zur Folge hat, dann nicht mehr im Verhältnis zum geringfügigen Wert steht.
Die versuchte KV war, wenn der Täter gerade wirklich am flüchten war, schon nicht mehr gegenwärtig, der Raub natürlich immer noch.
Aber wie gesagt, das wird ein Richter entscheiden.

Re: Frust & Ärger Thread 3.0

Verfasst: So 24. Apr 2016, 10:42
von BigBen
Ich glaub das Thema könnte sogar schon beim Staatsanwalt enden.